außerordentliche fristlose Tatkündigung, hilfsweise außerordentliche fristlose Verdachtskündigung
Der BR hat die Unterlagen und den Antrag des AG zur genannten Kündigung erhalten. Worauf müssen wir achten? Wir wollen die Zustimmung verweigern und begründen. Reicht es auf die Tatkündigung einzugehen oder müssen beide Kündigungen erwähnt sein?
Vielen Dank.
Community-Antworten (14)
10.12.2014 um 09:41 Uhr
das sind zwei Kündigungsanhörungen
10.12.2014 um 10:51 Uhr
10.12.2014 um 13:28 Uhr
Ihr müsst tatsächlich beide Kündigungen behandeln und hierzu einen oder zwei Beschlüsse fassen. Zwar könnt Ihr den AG ein Schreiben zusenden, müsst aber deutlich machen, dass Ihr sowohl bei der fristlosen K. Bedenken äußert, als auch der fristgerechten K. Widersprecht.
Theoretisch könntet Ihr innerhalb der drei Tagesfrist zunächst auf die fristlose eingehen und innerhalb der Wochenfrist für die fristgerechte den Widerspruch (und Bedenken) formulieren. Aber ob dieses Spiel Sinn macht .......
Bedenkt bei Euren Beratungen und dann bei den Bedenken, dass bei fristlosen Kündigungen ganz andere Voraussetzungen zu erfüllen sind als bei fristgerechten K. (also hinsichtlich der vom AG einzuhaltenden Voraussetzungen)
10.12.2014 um 13:50 Uhr
@ gironimo
Dürfte ich darauf hinweisen, dass hier überhaupt keine fristgerechte Kündigung beabsichtigt ist ... ;-)
Der BR wird angehört:
- zu einer FRISTLOSEN Tatkündigung und 2. zu einer FRISTLOSEN Verdachtskündigung
10.12.2014 um 13:54 Uhr
Sind es wirklich zwei Anhörungen? Macht eigentlich Sinn. Kann dies noch jemand bestätigen?
10.12.2014 um 14:07 Uhr
@ saitist
Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn Ihr schon Widerstand gegen die Kündigung leisten wollt, sollte man auch zu beiden Gründen Stellung beziehen.
Beispiel: Der BR hat in seiner Sitzung am ... den Beschluss gefasst, die Zustimmung zur fristlosen Tatkündigung zu verweigern.
Als AG würde/könnte ich mir dann denken, dass der BR mit einer fristlosen Verdachtskündigung einverstanden ist ...
Aber wie kommt Ihr überhaupt auf das Pferd, die Zustimmung verweigern zu können? Soll einem BRM gekündigt werden?
10.12.2014 um 14:29 Uhr
Ja, so ist es. Und Tatvorwürfe sind völlig konstruiert.
10.12.2014 um 14:47 Uhr
Da der AG einem BRM ohne Eure Zustimmung nicht kündigen darf, würde ich mich als BR auf die wesentlichen Punkte beschränken. Gut gemeint, bedeutet nicht auch "gut gemacht"!
Konzentriert Euch möglichst auf den § 626 BGB. Wann hat der AG von der "Tat" erfahren? Wann hat er reagiert?
Das Zeitfenster ist für Euren AG ausgesprochen eng, da innerhalb der 2-Wochenfrist sowohl der BR angehört werden als auch beim Arbeitsgericht ein Beschlussverfahren zwecks Zustimmungsersetzung eingeleitet werden muss.
10.12.2014 um 16:58 Uhr
Eine 'außerordentliche fristlose Tatkündigung, hilfsweise außerordentliche fristlose Verdachtskündigung' ist eine merkwürdige Konstruktion. Denn normalerweise reicht man 'hilfsweise' eine fristGERECHTE Kündigung ein, für den Fall, dass die fristlose nicht durchgeht.
Außerdem, als Richter im Kü'schutzprozess würde ich grübeln, was das soll. Ob der AG dadurch die Möglichkeit eines Irrtums einräumt? Denn wenn er Beweise für die Tat hätte, bräuchte er ja keine 'hilfsweise' Verdachtskündigung. Irgendwie merkwürdig.
10.12.2014 um 17:24 Uhr
@Hartmut
das ist gar nicht so ungewöhnlich und wird auf AG Arbeitsrechtsseminaren auch so gelehrt. Für die AG ist das auch nichts ungewöhnlich und ist öfters anzutreffen. Habe ich in meiner Zeit als ehrenamtlicher Richter am ArbG mehr als einmal gesehen. Da will es einer nur möglichst wasserdicht machen. Die fristgerechte Kündigung kann er schließlich immer noch nachschieben da hier ja nicht die Fristen der außerordentlichen Kdg greifen
10.12.2014 um 17:25 Uhr
@ Hartmut
Gut, dass Du kein Richter bist. Denn dann würdest Du noch nicht einmal eine Sekunde grübeln müssen; auch ist eine hilfsweise ordentliche Kündigung in diesem Fall überhaupt nicht möglich ...
10.12.2014 um 17:37 Uhr
Richtig!
Und deshalb kann man sie auch nicht immer nachschieben, wie es einem beliebt.
12.12.2014 um 13:43 Uhr
Die Verweigerung der Zustimmung ist beim AG angekommen. Vorm Arbeitsgericht kann sich der BR doch sicher durch einen Anwalt vertreten zu lassen, oder?
12.12.2014 um 18:05 Uhr
@ saitist
Guck mal hier: https:www.jurion.de/Urteile/BAG/1990-01-31/7-ABR-39_89
Verwandte Themen
Zwei BR-Sitzungen für vorliegende fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung sinnvoll?
Unser AG hat dem BR am Freitag eine fristlose Kündigung hilfsweise ordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines MA der Verwaltung vorgelegt. Der BR-V war beim Gespräch des AG mit dem MA anwes
ao Kündigung - vorsätzliche unrichtige Tatsachenbehauptung wird bestritten
Hallo in die Runde, ich beschäftige mich gerade mit folgendem Szenario: In einem online Meeting mit Vertriebskollege A, Vertriebskollege B und Vertriebsleiter C , bei dem auch ein BR Mitglied als neut
AG kündigt fristlos, hilfsweise fristgerecht - Wie kann der BR nun reagieren?
AG kündigt fristlos, hilfsweise fristgerecht. Wie kann der BR nus reagieren. Bei ner fristlosen kann ja kein Widerspruch formuliert werden, sondern nur Bedenken. Also wie lautet der Text der BR An
Hilfsweise ordentliche Kuendigung entpuppt sich als betriebsbedingte ...
Ahoi, unsere GF hat vor einiger Zeit nach mehrfacher Trunkenheit am Arbeitsplatz eine fristlose Kuendigung ausgesprochen und anschliessend eine hilfsweise ordentliche. Gegen die fristlose Kuendi
Außerordentliche Kündigung, hilfsweise ordentliche eines BRV - Was kann ich gegen diese Kündigung tun und ist dies überhaupt rechtens?
Ich habe heute eine außerordentliche fristlose aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentliche Kündigung zum 28.02.09 erhalten. Ich bin BRV und momentan krank geschrieben. Der Betriebsrat stimmte dem Antr