Erstellt am 29.05.2015 um 11:26 Uhr von Fragenmann
Urlaub muss genommen werden!
http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp?his=5094.51.6427&id=10907
Erstellt am 29.05.2015 um 11:51 Uhr von waschwisch
So so,
dann empfehle ich mal die Lektüre des Fitting 27. Auflage § 37 Rn 28.
es gibt nämlich auch Ausnahmefälle!
Erstellt am 29.05.2015 um 15:17 Uhr von gironimo
Ich denke, das läuft auf das berühmte "es kommt darauf an" hinaus.
Ich würde da mit offenen Karten spielen und gegenüber dem AG einfach den Besuch beim Gericht als erforderliche BR-Arbeit bekannt geben - dann abwarten, was er dazu sagt.
Erstellt am 29.05.2015 um 15:37 Uhr von Fragenmann
Hinterher ist man immer schlauer.
Denke aber da hätte er vorher Bedarf anmelden müssen. Er hat sich ja abzumelden bevor er BR Arbeit macht.
Erstellt am 30.05.2015 um 09:55 Uhr von gironimo
>Denke aber da hätte er vorher Bedarf anmelden müssen. Er hat sich ja abzumelden bevor er BR Arbeit macht<
Ab- und anmelden schon - nur eben nicht mit Begründung, wozu man die Zeit als BR braucht.
Das Problem der Frage taucht also eher auf, wenn der AG Zweifel äußert, dass überhaupt BR-Arbeit stattfand.
Erstellt am 01.06.2015 um 13:48 Uhr von seinfeld
zum Abmelden gehört aber auch immer der Aufenthaltsort (höchsten der AG verzichtet darauf) und schon ist die Frage auf dem Tisch
Ich sehe es aber auch eine Frage über die man herrlichen streiten kann´. Also mal sehen was der AG tatsächlich macht