Erstellt am 26.05.2015 um 19:49 Uhr von Erzengel
Ja,wenn er 30 Urlaubstage hat sind 5 Tage korrekt.
Erstellt am 26.05.2015 um 22:37 Uhr von Hoppel
@ Erzengel
Glaskugel???
@ takatuka
Ob die Kürzung um 5 Urlaubstage korrekt ist, kann aufgrund fehlender Informationen überhaupt nicht beurteilt werden.
Im § 17 BEEG steht allerdings:
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für JEDEN VOLLEN KALENDERMONAT der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.
Wenn der Vaterschaftsurlaub z.B. erst am 3. März begonnen und am 2. Mai geendet hat, kann der Erholungsurlaub nur um 1/12 gekürzt werden und zwar für den vollen Kalendermonat April.
2/12 Kürzung wären rechtens, wenn der Vaterschaftsurlaub am 1. März begonnen und am 30. April geendet hätte = zwei volle Kalendermonate.
Erstellt am 27.05.2015 um 12:41 Uhr von Fragenmann
Genau, ich kann Hoppel nur bestätigen und von mir selbst berichten, mein kleiner ist am 2. eines Monats geboren, somit beginnt die Elternzeit auch am 2. eines Monats. Wenn ich meine zwei Monate nicht zusammenhängend nehme, bekomme ich nicht einen Tag abgezogen. Nehme ich Sie zusammenhängend habe ich einen vollen Kalendermonat nicht gearbeitet und bekomme 1/12 Urlaub abgezogen. Wäre er am 1. geboren sähe die Sache wieder anders aus.
Wir brauchen also mehr Daten von deinem Kollegen.
Erstellt am 30.05.2015 um 21:09 Uhr von Erzengel
Upps da habe ich was gelernt.
Und wie sieht es aus:
Geburt am 26.05. da Mutti und Kind längere Zeit im Krankenhaus bleiben will der Vater erst am 03.06. für 4 Wochen in Elternzeit gehen also bis 02.07.
Abgezogener Urlaub= 0 Tage???
Erstellt am 31.05.2015 um 13:35 Uhr von Hoppel
@ Erzengel
Es ist vollkommen wurscht, wann das Baby geboren worden ist. Entscheidend sind Beginn und Ende der Elternzeit.
Wenn der frischgebackene Vater seine Elternzeit im Zeitraum 3.6. bis 2.7. nimmt, darf überhaupt kein Urlaubstag abgezogen werden! Die Elternzeit umfasst weder im Juni noch im Juli einen VOLLEN Kalendermonat.
Ich bin allerdings etwas verwundert, dass nur ein Monat Elternzeit genommen wird, da für diesen kurzen Zeitraum keinerlei Elterngeld gezahlt wird. Das aber nur nebenbei angemerkt!
Ziemlicher Quatsch ist allerdings, dass Mutti und Kind längere Zeit im Krankenhaus bleiben WOLLEN. Das hat die "Mutti" definitiv nicht zu entscheiden und obliegt ausschließlich den Kriterien der ERFORDERLICHKEIT, über die einzig und allein ein Arzt zu entscheiden hat. Aber auch das nur als Anmerkung am Rande ...