Hallo,
eine MA ist nun zum 2. mal schwanger. Jetzt möchte Sie von mir wissen, ob ihr ein
Ruheraum zusteht und wie lange ihr Ruhezeit zusteht. Dazu muß ich jedoch sagen, dass diese Kollegin 2x in der Woche (insg. 16 Stunden wöchentlich) arbeitet. Wir haben hier
in der NL nur einen Aufenthaltsraum. Gilt dieser Raum auch als Ruheraum? Wenn nicht, muß Sie dann freigestellt werden? Bitte dringend um Antwort. Danke