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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ruheraum für Schwangere

S
selina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine MA ist nun zum 2. mal schwanger. Jetzt möchte Sie von mir wissen, ob ihr ein Ruheraum zusteht und wie lange ihr Ruhezeit zusteht. Dazu muß ich jedoch sagen, dass diese Kollegin 2x in der Woche (insg. 16 Stunden wöchentlich) arbeitet. Wir haben hier in der NL nur einen Aufenthaltsraum. Gilt dieser Raum auch als Ruheraum? Wenn nicht, muß Sie dann freigestellt werden? Bitte dringend um Antwort. Danke

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Community-Antworten (3)

H
Hoppel

27.05.2015 um 00:47 Uhr

@ selina

"ob ihr ein Ruheraum zusteht..."

Die Fragestellung wird ausführlich in vorgenanntem Link beantwortet.

" und wie lange ihr Ruhezeit zusteht."

... die §§ 4,5 ArbZG greifen auch bei Schwangeren vollumfänglich durch. Und wenn es weiterer RuhePAUSEN bedarf, ist das halt so.

N
Nubbel

27.05.2015 um 11:43 Uhr

wie war es denn bei der ersten schwangerschaft?

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