Arbeitsplatz für Schwangere
Hallo zusammen,
eine Kollegin ist schwanger. Sie hat einen befristeten Vertrag bis März 2017. Sie arbeitet an einem Arbeitsplatz, der für sie als Schwangere nicht geeignet ist. Heben, tragen, bücken und stehen. Nun haben wir das Problem, dass sie an keinem anderen Arbeitsplatz einsetzbar ist, da diese die gleichen oder ähnlicheTätigkeiten beinhalten. Der AG meinte, dass sie sich dann halt krankschreiben lassen soll. Was kann man tun wenn der AG keinen Arbeitsplatz hat, der für eine Schwangere geeignet ist? Hat jemand von euch Erfahrungen damit?
Danke für eure Antworten
Grüße singasong
Community-Antworten (3)
12.07.2016 um 11:37 Uhr
@singasong
google mal nach "MuSchuArbV", das sollte weiterhelfen. Es kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, das hat für den AG den Vorteil, dass die "Kosten" gemäß "Erstattungsverfahren Umlage 2" erstattet werden.
Gruß Galaxy
12.07.2016 um 12:14 Uhr
Das MuSchG § 4 ist hier sicherlich hilfreicher.
Da hier bereits ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht, sehe ich keinen Grund dafür, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
12.07.2016 um 19:19 Uhr
Danke für eure Antworten :-)
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