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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsplatz für Schwangere

S
singasong
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Kollegin ist schwanger. Sie hat einen befristeten Vertrag bis März 2017. Sie arbeitet an einem Arbeitsplatz, der für sie als Schwangere nicht geeignet ist. Heben, tragen, bücken und stehen. Nun haben wir das Problem, dass sie an keinem anderen Arbeitsplatz einsetzbar ist, da diese die gleichen oder ähnlicheTätigkeiten beinhalten. Der AG meinte, dass sie sich dann halt krankschreiben lassen soll. Was kann man tun wenn der AG keinen Arbeitsplatz hat, der für eine Schwangere geeignet ist? Hat jemand von euch Erfahrungen damit?

Danke für eure Antworten

Grüße singasong

1.07903

Community-Antworten (3)

G
Galaxy

12.07.2016 um 11:37 Uhr

@singasong

google mal nach "MuSchuArbV", das sollte weiterhelfen. Es kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, das hat für den AG den Vorteil, dass die "Kosten" gemäß "Erstattungsverfahren Umlage 2" erstattet werden.

Gruß Galaxy

P
Pjöööng

12.07.2016 um 12:14 Uhr

Das MuSchG § 4 ist hier sicherlich hilfreicher.

Da hier bereits ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht, sehe ich keinen Grund dafür, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.

S
singasong

12.07.2016 um 19:19 Uhr

Danke für eure Antworten :-)

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