Einicht in die Arbeitsverträge
Guten Abend,
in unserer Firma gibt es nun endlich nach langer Zeit einen Betriebsrat. Da wir noch neu sind und unsere Schulungen noch vor uns haben, habe ich vorweg eine Frage.
Darf der Betriebsrat einsicht in die Arbeitsverträge haben oder bedarf es einer Zustimmung der einzelnen Mitarbeitern?
MfG Colin
Community-Antworten (10)
21.05.2015 um 23:45 Uhr
Hallo Colin wir haben alle Arbeitsverträge und Einzelabsprachen.
21.05.2015 um 23:56 Uhr
Hallo Elisabeth, das beantwortet mir aber nicht die Frage.
22.05.2015 um 09:04 Uhr
Wenn der Mitarbeiter ihn dir vorlegt und sich beraten lassen will, dann darfst Du selbstverständlich rein schauen. Du hast aber kein Recht, zu sagen: Ich will! Allerdings seid ihr wieder mit im Boot, wenn es um die Ausarbeitung von Musterarbeitsverträgen geht, die generell angewendet werden sollen.
22.05.2015 um 11:17 Uhr
Welches Ziel wollt Ihr denn verfolgen. Warum wollt Ihr Euch denn den Einblick verschaffen (den Ihr pauschal so nicht habt - siehe Dezibel)?
23.05.2015 um 00:03 Uhr
Wir haben folgenden Schreiben unseres PL geschickt:
Betr.: Vorlage von Arbeitsverträgen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats gehört nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG u.a. die Überwachung der Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze. Zu diesen Gesetzen zählt u.a. das Nachweisgesetz sowie das in den §§ 305 ff. BGB geregelte AGB-Recht. Das Nachweisgesetz soll für Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis sorgen, indem es den Arbeitgeber dazu verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Mit dem AGB-Recht werden Arbeitnehmer insbesondere vor benachteiligenden Vertragsbedingungen in Arbeitsverträgen geschützt.
Um seiner Pflicht zur Überwachung der Einhaltung des Nachweisgesetzes und des AGB-Rechts nachkommen zu können, benötigt der Betriebsrat Kenntnis vom Inhalt der in unserem Betrieb mit den einzelnen Mitarbeitern vereinbarten Arbeitsverträgen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns Kopien der Arbeitsverträge sämtlicher Mitarbeiter (Alternative: der Mitarbeiter …, … und …) und der im Betrieb verwendeten Formulararbeitsverträge zu überlassen. Der Betriebsrat hat einen Anspruch auf die Vorlage dieser Unterlagen nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG.
Er kam in mein Büro gestürmt und erzählte etwas von Datenschutzgesetz und er würde gegen das Gesetz verstoßen wenn er mir/uns Zugang zu den Unterlagen gewähren würde.
Wir vermuten das er Dreck am stecken hat was die Stunden angeht die die einzelnen Mitarbeiter in ihren Unterlagen haben. Desweiteren versucht er mir als Frischling Angst zu machen, aber da ist er bei mir falsch, ich lächel immer nur oder verlasse den Raum wenn er lauter wird. Nun zu meiner Fragen, dürfen wir oder nicht einsicht in die Unterlagen haben?
schöne Pfingsttage wünsche ich allen.
23.05.2015 um 09:50 Uhr
@Dezibel+gironimo haben dir doch die Antwort gegeben.
23.05.2015 um 11:20 Uhr
An die Verträge kommt Ihr nicht ran. Lediglich die Formularverträge an sich (also die Blanco-Verträge, die im PC gespeichert sind und bei einer Neueinstellung aufgerufen und mit Inhalten versehen werden, könnt Ihr sehen und einer "Richtigkeitskontrolle" unterziehen.
Auch könnt Ihr verlangen, das der AG Euch Auskunft darüber gibt, ob er den gesetzlichen Anforderungen entsprechend mit den AN etwas schriftlich fixiert hat.
Wir vermuten das er Dreck am stecken hat was die Stunden angeht die die einzelnen Mitarbeiter in ihren Unterlagen haben<
Dann verlangt doch z.B. unter Bezug auf § 80 Abs. 2 BetrVG eine Aufstellung, wie viele Stunden mit den AN vereinbart sind.
oder nehmt Einsicht in die Entgeltlisten (auch § 80.2 BetrVG)
Und - haltet Euch ein wenig bedeckt, bis die ersten Schulungen vorbei sind.
23.05.2015 um 11:30 Uhr
Da in unserem Unternehmen die Arbeitsverträge im Stammwerk liegen, das ca. 600km entfernt ist, habe ich dem BR vor Ort eine Vollmacht geschickt um in meinen Vertrag schauen zu dürfen. Ansonsten dürft ihr das wg. dem Datenschutz nicht.
Wenn also ein AN eine unregelmäßigkeit befürchtet, kann er mit dem Vertrag zu euch kommen oder euch eine Vollmacht erteilen.
Holt euch die Formalverträge und dann könnt ihr vergleichen.
Wieso kann dein Chef einfach in euer Büro ,,stürmen,,? Das würde ich ihm sofort untersagen, da ja auch u.U. ein AN bei euch im Büro sitzen kann und das geht den Chef zuerst mal nix an.
23.05.2015 um 13:42 Uhr
"Da in unserem Unternehmen die Arbeitsverträge im Stammwerk liegen, das ca. 600km entfernt ist, habe ich dem BR vor Ort eine Vollmacht geschickt um in meinen Vertrag schauen zu dürfen."
Frajore, warum gibst Du dem BR nicht Dein eigenes Exemplar?
23.05.2015 um 15:22 Uhr
@ colin
"Wir vermuten das er Dreck am stecken hat was die Stunden angeht die die einzelnen Mitarbeiter in ihren Unterlagen haben."
Du solltest Dich mal sehr dezidiert mit dieser Entscheidung des BAG auseinander setzen: BAG, 27.10.2010 – 7 ABR 36/09
Eine Kernaussage lautet z.B.: "Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen dient vornehmlich den kollektiven Interessen der Belegschaft. Es ist dagegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle."
Zitat > http://www.br-wiki.de/Arbeitsvertrag: "Der Betriebsrat hat kein Recht auf Einsicht in die Arbeitsverträge, es sei denn ein Arbeitnehmer wünscht dies ausdrücklich.
Sollen im Betrieb sog. "Formulararbeitsverträge" eingeführt und allgemein angewendet werden, so unterliegt dies der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 94 Abs. 2 BetrVG.
Der Betriebsrat hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Vorlage von ausgefüllten Formulararbeitsverträgen, um z.B. die Einhaltung des Nachweisgesetzes zu prüfen. Hierzu bedarf es konkreter Anhaltspunkte (BAG, 19.10.1999, 1 ABR 75/98)."
Vor allen Dingen sollte es Euch eine Lehre sein, dass man sich ohne gefestigtes/geschultes eigenes Wissens nicht einfach mal irgendwelcher Vorlagen aus dem Netz bedient (die Vorlage Eures Schreibens ist 1:1 von dieser Seite übernommen worden: www.kluge-seminare.de/betriebsrat-muster-vorlagen/aufforderung-an-arbeitgeber-zur-vorlage-von-arbeitsvertraegen).
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