Erstellt am 22.08.2011 um 10:52 Uhr von eveline
Was wollt ihr mit §102 BetrVG?? Es geht doch hier nicht um Kündigungen!
Der AG handelt schin wie ihr ja auch festgestellt habt sehr "klug" in dem er die AV auslaufen lässt und dann andere neuen AV mit anderen abschließt, so um geht er das Risiko einer Entfristung.
Wie wäre es aber, wenn ihr als BR euch einmal mit dem § 99 BetVG befassen würdet.
Erstellt am 22.08.2011 um 12:36 Uhr von neskia
befasst euch auch mal mit § 81 SGB IX
damit könnt ihr dem AG Neueinstellungen erschweren.
http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/pruefpflichten-des-arbeitgebers-nach-81-sgb-ix-bei-verstoessen-zustimmungsverweigerungsrecht-des-betriebsrats-zur-einstellung-27-05-2011.1598/
Erstellt am 22.08.2011 um 12:43 Uhr von Rattle
Hallo,
neskia, was hat das jetzt mit den Rechten von schwerbehinderten zu tun?
der richtige § ist und bleibt der §99 BetrVG.
MFG
Erstellt am 22.08.2011 um 12:56 Uhr von neskia
ich habe nichts anderes behauptet
Erstellt am 22.08.2011 um 14:04 Uhr von Kurzarbeiter
Rattle
Du bist leider wohl auch einer der BR welche nicht mal wie es eigentlich im § 80 (1) BetrVG steht auch mal einen Blick ins SGB IX macht. Auch wohl nicht die aktuelle BAG Rechtsprechung zum § 81 SGB IX und die Rechte und Pflichten des BR hierbei.
Denn, der AG MUSS vor jeder Besetzung einer freien Stelle, egal wie er sie dann letztlich besetz, den § 81 (1) SGB IX beachten. Das bedeutet er muss zu erst einmal gem. § 81 (1) Satz 6 prüfen ist dieser freie zu besetzende Arbeitsplatz zur Besetzung mit einem Schwerbehinderten geeignet. In dieser Prüfung MUSS er BR und SBV beteiligen. Dieses ganz abgesehen davon, dass er diese freie Stellen der AfA melden muss. Unterlässt der AG dieses alles, so kann und sollte der BR la. BAG die Einstellung verweigern.
BAG, Beschluss vom 23.06.2010, 7ABR3/09
Also auch Dir sei daher wie leider zu vielen BRM einmal eine dringende Schulung im SGB IX empfohlen. Denn es betrifft nicht immer nur die schwerbehinderten KOll. direkt. Es ist einfach schade, dass es für zu viele BR leider wohl nur das BetrVG und dieses wohl auch nur in einigen §§ gibt :-((
In sofern ist "neskia" voll zuzustimmen und man kann ihr als BRM nur Anerkennung aussprechen.
Erstellt am 22.08.2011 um 15:54 Uhr von paula
@kurzarbeiter
In Deiner unbeschreiblichen Weisheit erkennst Du sofort die Fähigkeiten und Wissen eines Jeden! Danke!!!
Schön, dass Du nun auch dazu übergehst hier Anerkennungen auszusprechen!
Was wäre die Welt nur ohne Dich!
Erstellt am 23.08.2011 um 06:38 Uhr von Rattle
Hallo,
es war ja nun auch eine Frage an neskia, deswegen das Fragezeichen und ich bin nicht allwissend und lasse mich gerne aufklären.
"Kurzzeitgedächtnis"
MFG