Austauschen von MA (Dringend)
Hallo Kollegen/innen,
unser AG lässt in letzter Zeit immer mehr "Befristete Arbeitsverträge" auslaufen und stellt dafür auch gleichzeitig wieder "Neue MA" ein.
Für unser Gremium ist es aber nicht plausibel, warum der unser AG das macht.
Denn diese MA bei denen er den Vertrag nicht verlängert (auslaufen lässt), sind in der Regel sehr zuverlässig und schon seit längerer Zeit (1 bis 2,5 Jahre) in unserem Unternehmen beschäftigt.
Zur Info: Nach unserem Tarifvertrag, sind Befristete Arbeitsverträge bis zu 42 Monate zulässig.
Unser Gremium ist der Meinung das es nicht OK ist, auf diese Weise MA zu entsorgen und um die Übernahme in Unbefristete Arbeitsverhältnisse (Arbeitsplatzsicherung) herumzukommen.
Obwohl wir wissen, das unser AG alleine entscheidet, welche "Befristete Arbeitsverträge" er verlängert oder nicht.
Sollte es aus unserer Sicht doch eine Möglichkeit geben um diese Methoden/Maßnahmen unseres AG zu unterbinden, bzw. zumindest zu erschweren !
Meine Frage ist: Was kann unser Gremium (oder evtl. die einzeln MA) dagegen tun und haben wir die Möglichkeit z. B. nach §102 BetrVG da entgegen zu wirken.
Danke im voraus
Gruß PapaBR
Community-Antworten (7)
22.08.2011 um 12:52 Uhr
Was wollt ihr mit §102 BetrVG?? Es geht doch hier nicht um Kündigungen!
Der AG handelt schin wie ihr ja auch festgestellt habt sehr "klug" in dem er die AV auslaufen lässt und dann andere neuen AV mit anderen abschließt, so um geht er das Risiko einer Entfristung.
Wie wäre es aber, wenn ihr als BR euch einmal mit dem § 99 BetVG befassen würdet.
22.08.2011 um 14:36 Uhr
befasst euch auch mal mit § 81 SGB IX damit könnt ihr dem AG Neueinstellungen erschweren.
22.08.2011 um 14:43 Uhr
Hallo,
neskia, was hat das jetzt mit den Rechten von schwerbehinderten zu tun?
der richtige § ist und bleibt der §99 BetrVG.
MFG
22.08.2011 um 14:56 Uhr
ich habe nichts anderes behauptet
22.08.2011 um 16:04 Uhr
Rattle
Du bist leider wohl auch einer der BR welche nicht mal wie es eigentlich im § 80 (1) BetrVG steht auch mal einen Blick ins SGB IX macht. Auch wohl nicht die aktuelle BAG Rechtsprechung zum § 81 SGB IX und die Rechte und Pflichten des BR hierbei.
Denn, der AG MUSS vor jeder Besetzung einer freien Stelle, egal wie er sie dann letztlich besetz, den § 81 (1) SGB IX beachten. Das bedeutet er muss zu erst einmal gem. § 81 (1) Satz 6 prüfen ist dieser freie zu besetzende Arbeitsplatz zur Besetzung mit einem Schwerbehinderten geeignet. In dieser Prüfung MUSS er BR und SBV beteiligen. Dieses ganz abgesehen davon, dass er diese freie Stellen der AfA melden muss. Unterlässt der AG dieses alles, so kann und sollte der BR la. BAG die Einstellung verweigern. BAG, Beschluss vom 23.06.2010, 7ABR3/09
Also auch Dir sei daher wie leider zu vielen BRM einmal eine dringende Schulung im SGB IX empfohlen. Denn es betrifft nicht immer nur die schwerbehinderten KOll. direkt. Es ist einfach schade, dass es für zu viele BR leider wohl nur das BetrVG und dieses wohl auch nur in einigen §§ gibt :-((
In sofern ist "neskia" voll zuzustimmen und man kann ihr als BRM nur Anerkennung aussprechen.
22.08.2011 um 17:54 Uhr
@kurzarbeiter
In Deiner unbeschreiblichen Weisheit erkennst Du sofort die Fähigkeiten und Wissen eines Jeden! Danke!!!
Schön, dass Du nun auch dazu übergehst hier Anerkennungen auszusprechen!
Was wäre die Welt nur ohne Dich!
23.08.2011 um 08:38 Uhr
Hallo,
es war ja nun auch eine Frage an neskia, deswegen das Fragezeichen und ich bin nicht allwissend und lasse mich gerne aufklären.
"Kurzzeitgedächtnis"
MFG
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