Erstellt am 19.12.2022 um 08:59 Uhr von Dummerhund
Neue Wohngruppe würde ja auch heißen neues Personal. Habt ihr einen Betriebsrat wäre der hier in der Mitbestimmung. Bei allen weitern müsstet ihr schauen in wie weit ein BR eine Mitbestimmung vorliegt, da ihr aller Wahrscheinlichkeit ein sogenannter Tendenzbetrieb seit.
Erstellt am 19.12.2022 um 09:17 Uhr von moreno
Was hat das mit Tendenzbetrieb zu tun? Ist eine unternehmerische Entscheidung und da ist der BR nicht in der Mitbestimmung. Erst wenn es um Einstellung oder Versetzungen gibt. Informieren muss er Euch natürlich bei der Planung.
Erstellt am 19.12.2022 um 09:25 Uhr von Dummerhund
@moreno
Ich meine hier ja auch nicht das Gründen der neuen Wohngruppe an sich, sondern das innerliche Ausgestalten das anschließend kommt.
Erstellt am 19.12.2022 um 12:04 Uhr von moreno
dummerhund wo soll denn da ein Unterschied sein zu einem anderen AG? Außer, dass es wahrscheinlich keinen WA gibt und der BR die Kosten nicht erfährt.
Erstellt am 20.12.2022 um 08:23 Uhr von Dummerhund
@moreno
Hatte die Tage ein Urteil gelesen wo für einem Tendenzträger zum Thema Mitbestimmung bei Schulungen und Weiterbildung entschieden wurde. Leider aber finde ich es nicht mehr wieder.
Erstellt am 20.12.2022 um 11:52 Uhr von moreno
Dummer Hund wenn es da um einen Tendenzträger ging und es sich um tendenzbezogene Maßnahme handelt kann es sein, dass hier keine Mitbestimmung gibt. aber hat nichts mit der Errichtung einer neuen Wohngruppe zu tun.