Gleichbehandlung bei Leitungsstellen?
Guten Abend zusammen.Wir streiten in unserem Betriebsrat zur Zeit über folgendes:eine Kollegin hat sich um eine Leitungsstelle in einer Wohngruppe für behinderte Menschen beworben.Jetzt soll ein externer Mann die Leitung der Wohngruppe erhalten.Dieser ist weder eingearbeitet, ist zudem fachfremd und hat auch keine Erfahrung mit unserem Betrieb.Es wäre auch der 13.Mann auf einer Leitungsstelle bei 14 Wohngruppen. Können wir die Eintellung des externen Mannes mit einer Ablehnung nach 99 regeln? Gibt es vielleicht sogar ein Gleichbehandlungskriterium bei einer Besetzung von Leitungsstellen bezüglich dem Verhältnis von Männern und Frauen (in unserem Betrieb arbeiten 89 Frauen und 31 Männer!) und kann man das in unserem Fall anwenden?
Community-Antworten (1)
27.07.2009 um 13:58 Uhr
Hallo Kuriositätenkabinett,
ich sehe keine Gründe um nach § 99 BetrVG die Zustimmung zu verweigern. Die interne Ausschreibung der Stelle ist erfolgt. Für wen sich der AG dann entscheidet ist ganz allein seine Sache. Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz wäre nur gegeben, wenn der AG die Stelle nur für männlich Bewerber ausgeschrieben hätte. Ansonsten gibt es im Gesetz keine Regelung zu diesem Problem.
MfG Angie
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