Können wir die Eintellung des externen Mannes mit einer Ablehnung nach 99 regeln?
Gibt es vielleicht sogar ein Gleichbehandlungskriterium bei einer Besetzung von Leitungsstellen bezüglich dem Verhältnis von Männern und Frauen (in unserem Betrieb arbeiten 89 Frauen und 31 Männer!) und kann man das in unserem Fall anwenden?