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Vorsorgemaßnahmen

J
jasmin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, mein Anliegen:Eine Kollegin reinigt die Wohngruppe ,in der jetzt ein HIV positives kleines Kind betreut wird,das nicht bettlägerich ist und in der Wohngruppe herumläuft und spielt. Nun meine Frage:Welche Möglichkeiten hat die AN sich zu schützen und welche Verplichtung hat der AG den Schutz seiner AN zugewährleisten. Wo kann ich etwas über Vorsorge in dem Fall finden Imvoraus Danke Jasmin

1.17009

Community-Antworten (9)

K
Kölner

17.11.2012 um 18:55 Uhr

@jasmin so eine frage halte ich für unverschämt und - sollte sie ernst gemeint sein - für höchst bedenklich!

W
wölfchen

17.11.2012 um 19:02 Uhr

. . . ich halte sie weder für unverschämt, noch für bedenklich - sie verrät nach meiner Auffassung eher Unsicherheit und mangelnde Aufklärung. Deshalb mein Rat an Jasmin: schau mal auf die Seite www.rki.de - da findest Du Empfehlungen des Robert Koch Instituts für alle möglichen Krankheitsbilder und die dafür als notwendig empfohlenen Schutzmaßnahmen . . .

J
jasmin

17.11.2012 um 19:12 Uhr

Hier geht es nicht um das Kind,ich habe selber Kinder. Hier gehts darum, wie die Reinigungskraft sich bei ihrer Arbeit vor Verletzungen schützen kann. Nicht mehr und nicht weniger

M
Mainpower

17.11.2012 um 19:28 Uhr

Ritterrüstung

L
Lotte

17.11.2012 um 20:20 Uhr

Hallo, es hilft doch überhaupt nicht, hier auf die Fragestellerin rumzuhauen.

Jasmin, wenn es Unsicherheiten gibt, dann wäre es doch gut, wenn Ihr mal Eure Betriebsärztin bittet, eine Aufklärung zum Thema zu machen. Bei uns erfolgt das regelmäßig und ist bei den Unsicherheiten, die bei diesem Thema normal sind, sehr hilfreich.

Und wenn derart große Unsicherheit herrscht bezweifel ich auch, dass irgendjemand Bescheid weiß, was zu tun ist, wenn es z. B. wirklich mal zu einer Verletzung durch das Kind kommt. Das wird aber ja bei der Reinigungskraft kaum passieren? LG Lotte

K
Kölner

17.11.2012 um 21:00 Uhr

Okay. Ich entschuldige mich dafür. Ich hatte es auch falsch gelesen. Ist die Frage denn geändert worden?

Egal! Der Umgang mit diesem freilaufenden Kind ist hins. der vorzunehmenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen auch nicht anders, als bei den 'Normalos'.

N
Nubbel

17.11.2012 um 21:15 Uhr

es hilft doch überhaupt nicht, hier auf die Fragestellerin rumzuhauen. LG Lotte Antwort 5 Erstellt am 17.11.2012 um 19:20 Uhr von Lotte

kein wunder das dies den koelner milde stimmt.

jasmin, das arbeitsschutzgesetz §5 mit der pflicht zur erstellung einer gefährdungsbeurteilung könnte sehr hilfreich sein

H
Hoppel

18.11.2012 um 07:55 Uhr

G
gironimo

18.11.2012 um 12:40 Uhr

Ich sehe es auch als Pflicht des AG an, die Gefahren zu ermitteln und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen. Darauf sollte der BR auf jedem Fall drängen.

Allerdings würde ich es auch als durchaus berechtigt ansehen, dass sich BRs darüber informieren, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. So gesehen verstehe ich auch die Kritik an der Frage nicht. Insbesondere schon dann nicht, wenn ich sehe wie Reinigungspersonal von ihrem AG "ins Rennen" geschickt werden. Die durch den zu reinigenden (Arbeits-)platz ausgehenden Gefahren wird in sehr vielen Fällen in keiner Weise Rechnung getragen. Darum erscheint es mir auch besonders wichtig, dass BRs in Reinigungsunternehmen diesen Punkt aufgreifen.

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