Wiedersprechen bei Einstellung
Hallo liebe Kolleg*innen,
ich habe die Frage, ob wir als BR einer Einstellung widersprechen können. Unsere AG möchte eine neue Wohngruppe eröffnen und hierfür Menschen einstellen. Jedoch ist der Mitarbeitermangel in den bestehenden Wohngruppen sehr hoch, so das sich für mich die Frage stellt, sollte nicht zunächst erst die Bestehenden Wohngruppen mit neuen MA gefüllt werden, bevor ich ein weiteres Team unterbesetzt an die Arbeit bringe?
Community-Antworten (3)
07.06.2023 um 12:08 Uhr
Das nennt sich unternehmerische Entscheidung und ist kein Widerspruchsgrund nach dem BetrVG.
07.06.2023 um 13:53 Uhr
Mal unabhängig davon dass moreno die Frage nach der Mitbestimmung schon beantwortet hat - einfach mal aus Interesse:
Sind das homogene Wohngruppen, so dass die neue Wohngruppe die bisherigen entlasten könnte? Oder ist die Gründung der neuen Wohngruppe gleichbedeutend mit weiteren Klienten?
Auch wenn Ihr hier nicht in der Mitbestimmung seid - Bedenken kann man als BR jederzeit äußern, ob sie berücksichtigt werden wäre dann allerdings Glückssache.
07.06.2023 um 15:21 Uhr
Pauschal Prüfung des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG. Da müsst ihr halt was entsprechendes finden.
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