W.A.F. LogoSeminare

ao Kündigung - vorsätzliche unrichtige Tatsachenbehauptung wird bestritten

H
HillFee
Dez 2022 bearbeitet

Hallo in die Runde, ich beschäftige mich gerade mit folgendem Szenario: In einem online Meeting mit Vertriebskollege A, Vertriebskollege B und Vertriebsleiter C , bei dem auch ein BR Mitglied als neutraler Beobachter anwesend war, hat Kollege A behauptet, Kollege B hat in einem Unternehmen, das er betreut, Hausverbot. Dieses wurde von dem Inhaber bei einem gemeinsamen Besuch von A und B ausgesprochen. Ergänzend dazu ist zu erwähnen, dass das Verhältnis zwischen A und B seit längerem toxisch ist. Kollege B hat nach dem Meeting schriftlich mitgeteilt, dass das Gespräch zwar nicht gut verlaufen ist, dieses Hausverbot aber nie ausgesprochen wurde. Vertriebsleiter C hat daraufhin Kollegen B angewiesen, einen gemeinsamen Termin mit dem Inhaber zu vereinbaren. In diesem zunächst gemeinsam wahrgenommenen Termin hat B unter dem Vorwand, ein wichtiges Telefonat führen zu müssen, den Raum verlassen und C hat den Inhaber dann über Umwege auf das Hausverbot angesprochen. Dieser verneinte das und sagte, B wäre ein gerne gesehener Gesprächspartner. Der BR hat daraufhin eine Anhörung zur außerordentlichen Kündigung, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Kollegen A erhalten. Die Kündigung soll als verhaltensbedingte Tat- hilfsweise Verdachtskündigung ausgesprochen werden. Begründung ist die vorsätzliche unrichtige Tatsachenbehauptung. Im Gespräch mit BR sagte Kollege A, er hätte nie behauptet, dass für Kollegen B ein Hausverbot ausgesprochen wurde und das alles von B und C ausgedacht wurde, um ihn loszuwerden. Das BR-Mitglied hat im Gremium bestätigt, dass A diese Behauptung aufgestellt hat. Wie würdet ihr reagieren? Das Wissen des BR-Mitglieds ignorieren und Bedenken gegen die ao Kündigung äußern und keine Stellungnahme zu der o Kündigung abgeben? Der o Kündigung widersprechen? Bin gespannt auf Eure Meinungen - vielleicht hat ja schon jemand ähnliches erlebt.

30203

Community-Antworten (3)

C
Catweazle

17.12.2022 um 17:59 Uhr

Ihr könnt lediglich Bedenken äußern. Bewerten müsst ihr den Fall nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Kündigungsgrund "vorsätzliche unrichtige Tatsachenbehauptung" mit einer wirksamen Kündigung enden wird. Es ist unmöglich Tatsachen unrichtig zu behaupten.

C
Challenger

17.12.2022 um 18:51 Uhr

Selbst wenn Vertriebskollege A diese Behauptung tatsächlich aufgestellt haben sollte, wäre eine außerordentlichen Kündigung m.A.n. eine Nummer zu groß. Hier dürfte eine Abmahnung völlig ausreichend sein.

K
Kampfschwein

17.12.2022 um 18:56 Uhr

Wie Catweazle schon erwähnt hat, könnt Ihr lediglich Bedenken äußern. Dies solltet Ihr auch tun, mit dem Hinweis von Challenger, dass eine Abmahnung völlig ausreichend wäre.

Ihre Antwort