Hallo,

die Wählerliste bei einer Betriebsratswahl erstellt der Wahlausschuss!
Der Arbeitgeber hat dem Wahlausschuss die für die Erstellung der Wählerliste notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Unterlagen haben wir bekommen, jedoch fehlen zwei Mitarbeiter auf der Mitarbeiterliste, die unserer Meinung nach Mitarbeiter des Betriebes sind. Sie werden vom Betrieb bezahlt (Lohnabrechnung von unserem Betrieb) und sollen auch sozialversicherungstechnisch in unserem Betrieb angemeldet sein.
Dem BR gegenüber wurde die Zugehörigkeit zu unserem Betrieb bisher bestritten. Unsere Erkenntnisse (Abrechnungen) haben wir an den BR weitergeben.
Der Wahlausschuss wird der Form halber die Geschäftsleitung auf diesen Fall hin ansprechen, aber es ist damit zu rechnen, dass die Betriebszugehörigkeit weiter bestritten wird.

Frage:
1. Kann der Wahlausschuss diese Mitarbeiter ohne Abstimmung mit dem AG in die Wählerliste aufnehmen oder muss er vorher die Frage der Zugehörigkeit gerichtlich klären lassen?
2. Gibt es bei dieser Verfahrensweise risiken für die Gültigkeit der Betriebsratswahl? Wenn ja, wie kann man diese vermeiden?