Aufstellen der Wählerliste - alleinige Sache des Wahlausschusses?
Hallo,
die Wählerliste bei einer Betriebsratswahl erstellt der Wahlausschuss! Der Arbeitgeber hat dem Wahlausschuss die für die Erstellung der Wählerliste notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Unterlagen haben wir bekommen, jedoch fehlen zwei Mitarbeiter auf der Mitarbeiterliste, die unserer Meinung nach Mitarbeiter des Betriebes sind. Sie werden vom Betrieb bezahlt (Lohnabrechnung von unserem Betrieb) und sollen auch sozialversicherungstechnisch in unserem Betrieb angemeldet sein. Dem BR gegenüber wurde die Zugehörigkeit zu unserem Betrieb bisher bestritten. Unsere Erkenntnisse (Abrechnungen) haben wir an den BR weitergeben. Der Wahlausschuss wird der Form halber die Geschäftsleitung auf diesen Fall hin ansprechen, aber es ist damit zu rechnen, dass die Betriebszugehörigkeit weiter bestritten wird.
Frage:
- Kann der Wahlausschuss diese Mitarbeiter ohne Abstimmung mit dem AG in die Wählerliste aufnehmen oder muss er vorher die Frage der Zugehörigkeit gerichtlich klären lassen?
- Gibt es bei dieser Verfahrensweise risiken für die Gültigkeit der Betriebsratswahl? Wenn ja, wie kann man diese vermeiden?
Community-Antworten (4)
26.02.2010 um 14:08 Uhr
Kann der Wahlausschuss diese Mitarbeiter ohne Abstimmung mit dem AG in die Wählerliste aufnehmen
im Prinzip ja
oder muss er vorher die Frage der Zugehörigkeit gerichtlich klären lassen?
niemand wird gezwungen, vor Gericht zu klagen
Gibt es bei dieser Verfahrensweise risiken für die Gültigkeit der Betriebsratswahl?
Ja.
Wenn ja, wie kann man diese vermeiden?
Indem man die Frage vorab gerichtlich klären lässt.
04.03.2010 um 20:02 Uhr
Ich habe die Aufgabe des WV so verstanden, dass er für die tagesaktuelle Richtigkeit der Wählerliste verantwortlich ist. Ich würde die beiden MA auf die Liste setzen wenn ich mir sicher wäre, dass sie da hingehören. Den AG um Erlaubnis zu fragen halte ich für Quatsch. Der wird sich dann schon melden und muss ja dann begründen, warum die beiden wieder zu streichen sind.
04.03.2010 um 20:52 Uhr
@all ...und der Witz ist: Gegen die Wählerliste kann der AG noch nicht einmal Einspruch erheben! Der ist dazu überhaupt nicht berechtigt! § 4 WO hilft...
04.03.2010 um 22:55 Uhr
@all Ich danke für alle Eure Beiträge. BR-Wahl ist nur alle vier Jahre und man vergisst vieles so schnell wieder. Die Wählerliste ist Sache des Wahlvorstandes. Einsprüche dagegen Regelt § 4 der WO. Das endgültige Patch für´s Gehirn liefert hoffentlich das Seminar in der nächsten Woche
Die Sache selbst ist übrigens geklärt! Der Arbeitgeber hat mittlerweile auch gegenüber dem BR zugeben müssen, dass die besagten Mitarbeiter zu unserem Betrieb gehören.
Gruß Arnold
Verwandte Themen
Konsequenzen: Ersatzmitglied in Sonderfunktion eines Gremiums gewählt (stellvertretende Vorsitzende)
Liebe Forumsmitglieder, hier eine Frage zu den Konsequenzen, die sich aus einer nicht ordnungsgemäßen Wahl innerhalb eines Wahlausschusses ergeben könnten: Wäre eine Wahl zur JAV anfechtbar, wenn s
Alleiniger BR in Kleinunternehmen - Gibt es spezielle Literatur für alleinige Betriebsräte?
Wir sind ein kleines Unternehmen mit 11 MitarbeiterInnen und ich bin alleinige Betriebsrätin. Gibt es spezielle Literatur für alleinige Betriebsräte? Z.B. entsprechende Zusammenfassung der Bestimmunge
Alleinige Arbeit in großer Fabrik - ist das zulässig?
Situation: Kunststoffverarbeitender Betrieb - Kunststoff-Spritzgießen Die Tätigkeit umfasst unter anderem auch das Arbeiten an Maschinen und Peripherie (zB Angussmühle reinigen) Alleinige Arbeit im
Nachträgliche (Wieder-)Aufnahme in die Wählerliste
Hallo, hier eine Frage zur Wählerliste BR-Wahl: Eine Mitarbeiterin wurde vom Arbeitgeber gekündigt (vor Aushang der Wählerliste). Nachdem die Wählerliste 3 Wochen aushing, wurde die Kündigung der Mi
Betriebsratsgründung - Aufstellung von Mitgliedern des Wahlausschusses als Betriebsratskandidaten?
Hallo, bei uns in der Firma mit 40 Mitarbeitern besteht derzeit noch kein Betriebsrat, mehrere Kollegen haben sich jedoch bereits mit dem Thema befasst und es ist eine Gründnung geplant. Die Frage hie