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Schriftliche Falschaussage eines Betriebsrates zur Vorlage beim Arbeitsgericht - was tun?

M
maddin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich hoffe, hier kann jemand einen guten Rat geben...

also: im Juni erhielt "X" eine fristlose Kündigung durch den damaligen Arbeitgeber (nicht von Ihm unterschrieben!!!! - es wurde einfach vergessen). Diese wurde am Tag darauf mit einfacher Post zugestellt (kein Einschreiben oder ähnliches), da "X" sie am selben Tag nicht mehr mitnehmen konnte. Sie haben "X" wie einen .... hinausbegleitet.

Im Gerichtstermin vorm Arbeitsgericht wurde dem Arbeitgeber vorgeschlagen, 6 Gehälter - bis Ende Dezember plus 7 Jahre Abfindung zuzahlen - der lehnte ab - daher erfolgt die Urteilsverkündung erst in 2 Wochen. Der Richter sah es auch so, dass die Kündigung durch fehlende Unterschrift ungültig, und Mangels Abmahnung und "Tatbestand" nicht gerechtfertigt sei.

Nun, 14 Tage nach diesem Termin, behauptet jetzt ein Mitglied des Betriebsrates schriftlich, daß er, vor der "Übergabe" der Kündigung sah, daß diese "doch unterschrieben" war. Dies ist eine reine Lüge. Nun, dieses Mitglied konnte "X" noch nie "riechen" und der gesamte Betriebsrat - 3 Personen - ist der Geschäftsleitung gegenüber sehr loyal.

Kann man da was dagegen unternehmen? - so in etwa - uneidliche vorsätzliche Falschaussage?

Das schlimmste ist, dass alle über den jetzigen Betriebsrat meckern und schimpfen, sich aber für die Neuwahlen im Frühjahr keiner von den Mitarbeitern zur Verfügung stellen will ( ausser die 3 - die es jetzt schon sind). Aber einen, der vorsätzlich lügt kann man doch nicht mehr an diese Position lassen!!!!

Vielen Dank im voraus für Eure Tipps.....

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Community-Antworten (8)

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otto

20.12.2005 um 21:38 Uhr

Hallo maddin! Ich verstehe Ihr Problem, aber mit juristischen Mitteln kann man da wohl wenig machen. Wissentliche Falschaussagen sind allenfalls bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht strafbar. Ich stelle mir nur die Frage: Wenn viele so empört sind über den jetzigen BR, warum finden sich keine Kanidaten/innen für einen neuen? So viel Zivilcourage muss schon sein, wenn man die Verhältnisse verbessern will. Gruß otto

M
maddin

20.12.2005 um 21:56 Uhr

Hallo Otto! Danke für Deine Antwort. Die Falschaussage wurde dem Richter vorgelegt, in der Hoffnung, dass dann die Kündigung gültig sei.

zum Betriebsrat: ca. 30 Mitarbeiter, davon 10 im Innendienst, der Rest im Aussendienst. Die meisten sagen: ich würd ja schon, aber ich kann doch nicht gegen den Chef arbeiten, oder: ich hab ja nur noch 2 Jahre, das halt ich dann eben aus.... oder: ich bin ja den Tag draussen, da kann ich nicht viel ausrichten... - leider alle ein wenig phlegmatisch.... Gruß

RI
Ramses II

20.12.2005 um 22:42 Uhr

maddin,

jetzt denken wir doch mal gemeinsam nach...

Das BRM bezeugt dass er vor der Übergabe eine unterschriebene Kündigung gesehen hat. Das lässt vermuten dass dieses BRM ein anderes Schreiben gesehen hat als das das übergeben wurde. Das kann passieren, ist aber für den Prozess unerheblich.

Möglicherweise erinnert sich dieses BRM jetzt auch noch daran dass er bei der Übergabe dabei war und eine unterschriebene Kündigung übergeben wurde. Dann gibt es wieder zwei Möglichkeiten: Der AG verwendet das ungewöhnliche Format 21 * 39,6 cm welches durch abtrennen der letzten 10 cm die nur die Unterschrift enthalten vom AN auf das übliche Format DinA4 gekürzt wurden. Hier wird der AG zuallererst einmal glaubhaft machen müssen dass er Kündigungen üblicherweise auf diesem unüblichen Format versendet. Zweite Möglichkeit wäre dass der AN eine Kopie mit abgedeckter Unterschrift angefertigt hat und nun behauptet dass es sich hierbei um das Original handelt. Da wir uns damit im bereich der Urkundenfälschung bewegen werden hier möglicherweise kriminaltechnische Untersuchungen zum Einsatz kommen die den Sachberhalt letztendlich aufklären-

Ansonsten: Ich gehe recht in der Vermutung dass Du einer der "Drei" bist?

M
maddin

20.12.2005 um 22:53 Uhr

RamsesII, nein, ich bin "X".

Das BRM war dabei...

Die K. ist nicht unterschrieben, sonst hätte der AG bei der Verhandlung doch eine unterschrieben vorweisen können. Als er vom Richter auf die fehlende Schriftform hingewiesen wurde, fiel er aus allen Wolken, stellte fest, daß in seinen Unterlagen auch die Unterschrift fehlte und versuchte sich mit allen möglichen Ausreden zu winden...

RI
Ramses II

20.12.2005 um 23:12 Uhr

maddin,

ich wunderte mich halt über diese Aussage "Das schlimmste ist, dass alle über den jetzigen Betriebsrat meckern und schimpfen, sich aber für die Neuwahlen im Frühjahr keiner von den Mitarbeitern zur Verfügung stellen will ( ausser die 3 - die es jetzt schon sind)." und "- leider alle ein wenig phlegmatisch -" Da hatte ich erwartet dass Du wenigstens schon die Konsequenzen gezogen hast umd im BR vertreten bist...

Ansonsten klingt mir Deine Schilderung so als ob sich dieses BRM bereits in eine Situation hineinmanövriert hätte die ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage erwarten lässt.

M
maddin

20.12.2005 um 23:31 Uhr

Hallo Ramses II! ich hatte mich bei den letzten Wahlen aufstellen lassen, wurde auch als Ersatz gewählt - kam aber nie zu irgendeiner BR-Tätigkeit - die 3 wussten es immer zu verhindern. Da ich zwar freigestellt aber noch immer angestellt bin, werde ich abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist und dann was gegen Ihn unternehmen. Sollte ich evtl. auch die Gewerkschaft einschalten?

D
Detlef

27.12.2005 um 11:33 Uhr

Ganz Kurz: Die Kündigung ist nichtig mangels Formfehler "keine Unterschrift". Frage: Wurde der BR zur ao-Kündigung überhaupt angehört?

M
maddin

27.12.2005 um 13:59 Uhr

Servus Detlef! angeblich schon.... aber bei den Dreien würde mich nichts wundern... es gab die letzten 2 Jahre nicht mal eine Betriebsversammlung. Ausserdem stimmen sie jeder Kündigung zu (4 Monate vor mir wurde mein Lebensgefährte - 50J. alt und seit über 11 Jahren in der Firma / Aussendienst - wg. Führerscheinverlust auch fristlos gekündigt - Verfahren läuft noch - 2.Instanz) und uns beide wollten sie ja schon lang loswerden -

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