Erstellt am 21.05.2015 um 08:10 Uhr von Hartmut
Laut Fitting (Rn 22 zu §34 BetrVG) erhält der AG eine 'Abschrift' des Protokolls, ggfs. auszugsweise, und diese ist vom BRV zu unterzeichnen (Rn 23). Da der Gesetzgeber wohl 1972 noch keine elektronischen Unterschriften kannte und meinte, würde ich von der Erfordernis der Papierform ausgehen.
Dies vorausgeschickt, senden wir unserem AG trotzdem alles was ihm zusteht per E-Mail. Denn wir hatten uns einfach mal mit ihm zusammengesetzt und verständigt. ;)
Erstellt am 21.05.2015 um 08:31 Uhr von Pjöööng
"Betriebsverfassungsgesetz
§ 34 Sitzungsniederschrift
(1)(...)
(2) Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen."
Hartmut, fasst Ihr Eure Beschlüsse in Anwesenheit des Arbeitgebers? Oderwie kommst Du darauf, Dich auf § 34 zu beziehen?
Ich meine dass bei einzelnen Vorgängen im Gesetz die Schriftform vorgegeben ist. Dann entweder auf Papier oder mittels elektronischer Signatur (nicht einfach E-Mail).
Erstellt am 21.05.2015 um 08:33 Uhr von blackjack
Für die Erfüllung des Schriftlichkeitsgebots des § 99 III 1 BetrVG genügt eine Mitteilung per E-Mail, wenn diese den Erfordernissen der Textform nach § 126b BGB entspricht.
BAG, Beschluss vom 10. 3. 2009 - 1 ABR 93/07
Erstellt am 21.05.2015 um 09:40 Uhr von gironimo
Ich denke auch, dass kommt auf den Beschluss an. Der "normale" Beschluss dürfte per E-Mail reichen, wenn dieses Medium bei Euch im Betrieb zur Nachrichtenübermittlung üblicher Weise genutzt wird.
Bei Beschlüssen im Sinne der §§ 99 und 102 BetrVG z.B. würde ich neben der Mail (wie pjöööng und blackjack schon hinweisen, muss diese den Anforderungen des BGB erfüllen) immer auch das normale Papierschreiben nachreichen. Ihr könnt ja ggf. die Mail ausdrucken, unterschreiben und zustellen. Ich rechne hier damit, dass die Rechtsprechung sich zukünftig noch mehr der elektronischen Form anpasst.
Erstellt am 21.05.2015 um 10:13 Uhr von mattes
Wir halten das ähnlich...
"Kleinere" Beschlüsse teilen wir dem AG per formloser Mail mit.
Bei Beschlüssen die gewichtiger sind fertigen wir ein separates
Beschlussschreiben mit Unterschrift an. Dieses Verschicken wir einmal als PDF
und legen ein Original vor (Postfach oder Persönlich). Ein Exemplar lassen wir uns Eingangsstempeln und heften es dem Protokoll an.
Erstellt am 21.05.2015 um 14:50 Uhr von Hartmut
@Pjöng, 'Hartmut, fasst Ihr Eure Beschlüsse in Anwesenheit des Arbeitgebers? Oderwie kommst Du darauf, Dich auf § 34 zu beziehen?'
Nein, wir fassen keine Beschlüsse in Anwesenheit des AG, und ich komme darauf, weil der §34 BetrVG einschlägig ist für das Sitzungsprotokoll.
Erstellt am 21.05.2015 um 15:03 Uhr von Hartmut
@blackjack, Vorsicht bitte, die Mitteilung an den AG über die Beschlüsse zu personellen Einzelmaßnahmen (§99) ist etwas anderes, als die Überlassung eines Protokoll-Auszugs (§34). Schon alleine deshalb, weil das Protokoll, auch auszugsweise, eine Urkunde ist.
Ich schließe mich aber gironimo an und denke auch, der Gesetzgeber wird E-Mails noch ausdrücklich zulassen, ALLERDINGS wird er eine elektronische Signatur verlangen, die nachweist (a) woher die E-Mail kommt, (b) dass sie nicht verändert wurde.
Erstellt am 21.05.2015 um 15:12 Uhr von blackjack
##@blackjack, Vorsicht bitte, die Mitteilung an den AG über die Beschlüsse zu personellen Einzelmaßnahmen (§99) ist etwas anderes, als die Überlassung eines Protokoll-Auszugs (§34). Schon alleine deshalb, weil das Protokoll, auch auszugsweise, eine Urkunde ist.##
Wo steht da was von Protokoll?
Solltest weniger hinein fantasieren.