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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsatz eines Leih-Arbeitnehmers ohne Beteiligung des BR - Wie sollen wir vorgehen?

WW
Willy Wichtig
Jan 2018 bearbeitet

Unsere GL ignoriert den BR in letzter Zeit völlig. Betriebsvereinbahrungen werden nicht eingehalten und das Mitbestimmungsrecht mißachtet. Nachdem der Betrieb fast am Ende war, es wurden 80 von 140 MA entlassen, geht es nun wieder aufwärts. Es wurden bereits 20 Kündigungen zurückgezogen. Viele Mitarbeiter befinden sich noch in der Kündigungsfrist.

Nun haben wir zeitweise weitaus mehr Arbeit als von den verbliebenen Mitarbeitern bewältigt werden kann. Es wurden bereits Leih-Arbeitnehmer eingesetzt um die Arbeit zu bewältigen. Der BR hat das zufällig erfahren und den GL in einem Gespräch ermahnt.

Nun erfahren wir, dass weiter Leih-Arbeiter eingesetzt wurden. Wieder wurde der BR nicht informiert.

Die Arbeitszeiten das Folgetages werden oft erst kurz vor Feierabend bekanntgegeben obwohl eine Betriebsvereinbahrung eine Ankündigungsfrist von 2 Tagen vorsieht und vieles mehr ...

Wir wollen uns das nun nicht mehr gefallen lassen und Maßnahmen ergreifen ... wollen den Betrienb aber auch nicht in dieser heiklen Situation schädigen.

Wie sollen wir vorgehen ?

5.81405

Community-Antworten (5)

H
HaJo

16.01.2007 um 20:37 Uhr

Hallo Das gleiche Problem hatten wir auch, gerade heute hatten wir einen Arbeitsgerichttermin, denn wir haben die GL verklagt, und Recht bekommen. Es wurde eine Güteverhandlung anberaumt mit dem Urteil, dass bei nochmaliger Verletzung des Mitbestimmungsrechtes eine Geldstrafe fällig wird. Solchen GL`s komt man nur mit einer Unterlassungsklage bei.

H
H.M

16.01.2007 um 21:00 Uhr

Moin moin,

Zum Thema Leiharbeiter wurden schon viele Beiträge in diesem Forum geschrieben, es gibt immer noch die Meinung, dass bei Einsatz von Leiharbeitnehmern, der BR kein Mitspracherecht hat, sondern dies nur zur Kenntnis nehmen kann. Andere sind der Meinung es kommt auf die Einsatzart im Betrieb an um ein Mitspracherecht zu haben. Gerichtsurteile in diesem Fall habe ich noch nicht gefunden !!!

Änderungen der Arbeitszeit etc. sind aber Mitbestimmungspflichtig !!!

Gruß

H.M

B
Bergmann

16.01.2007 um 21:54 Uhr

Ist es nun eine ANÜ oder einen Werksvertrag ? Hört sich nach ANÜ an wegen Leiharbeiter-unterliegt der MBR des BR´s-beim Werksvertrag bleibt die MBR außen vor !!

WW
Willy Wichtig

16.01.2007 um 22:47 Uhr

Um es ganz genau zu definieren : Aus einer Firma welche für unseren Betrieb in Form eines Werkvertrages arbeitet werden bei Bedarf einzelne Personen in anderen Bereichen des Betriebes eingesetzt die nicht durch den Werkvertrag abgedeckt sind. Sie ändern somit ihren Status zu Leih-Arbeitnehmern.

Besonders heikel ist die Situation da ja eigene Beschäftigte in Form einer Massenentlassung gekündigt wurden. Es sind auch Rechtsstreitigkeiten anhängig.

Wenn die Anwälte der klagenden Mitarbeiter genau wüssten was im Betrieb los ist würde unsere GL vor Gericht ganz schlechte Karten haben.

Gleichzeitig versucht die GL einen neuen Lohntarif unterhalb des gültigen Lohntarifvertrages zu etablieren um bald neue MA einzustellen !

Mein größtes Problem im Moment : Wo steht im BVVG das der BR beim Einsatz von Leiharbeitern ein Mitspracherecht hat ?!

B
Bergmann

17.01.2007 um 08:21 Uhr

@ Willy Wichtig ,

§ 14 Abs. 3 S. 1 AÜG i.V.m. §99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG--siehe auch §80-§86

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