Hallo, Ihr alle
Kann mir jemand sagen, wie der Weg bei einer AÜG ist, wenn der Leih-AN oft erkrankt und/oder SCH... am Stück baut. Wird der Leih-AN von der ausleihenden Firma abgemahnt oder muss das über die Leihfirma gehen?
Der Leih-AN soll nicht länger beschäftigt werden, besteht ein Anspruch auf einen Ersatz-AN an die Leihfirma?

Ich kenne den AÜG-Vertrag zwischen den Firmen nicht, weiss aus Erfahrung, dass es dauern wird, bis wir -wenn überhaupt- Einblick bekommen.