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Vorgehensweise bei Leih-AN?

J
Jube
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ihr alle Kann mir jemand sagen, wie der Weg bei einer AÜG ist, wenn der Leih-AN oft erkrankt und/oder SCH... am Stück baut. Wird der Leih-AN von der ausleihenden Firma abgemahnt oder muss das über die Leihfirma gehen? Der Leih-AN soll nicht länger beschäftigt werden, besteht ein Anspruch auf einen Ersatz-AN an die Leihfirma?

Ich kenne den AÜG-Vertrag zwischen den Firmen nicht, weiss aus Erfahrung, dass es dauern wird, bis wir -wenn überhaupt- Einblick bekommen.

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

23.03.2007 um 10:58 Uhr

Zieht ihr euch gerade die Probleme des ArbGeb auf den Tisch - oder was wollt ihr als BR bei diesem Thema?

J
Jube

23.03.2007 um 11:04 Uhr

Wir sind als BR beider Firmen betroffen, unsere Tochterfirma, die auch eine Leihfirma ist, von der die Mutter einen Leih-AN ausgeliehen hat, vertreten wir ebenso als BR. Und jetzt gibt es auch noch externe Leiharbeiter in unserer Tochterfirma. Grosses Kuddelmuddel!

B
Bergmann

23.03.2007 um 11:24 Uhr

@ Jube ,

der AG schließt ein Vertrag ab mit der Leiharbeiterfirma über das Überlassen von X-MA mit der Qualifikation Y für den Zeitraum Z und den Kosten K. Jedes dieser Faktoren ist Vertragsbestandteil --d.h. wenn z.B. ein ANÜ ausfällt, muß die Leiharbeiterfirma für Ersatz sorgen .Die Kriterien der Ablehungsmöglichkeiten sind in den Verträgen geregelt.

Abmahnen kann nur der Entleiher (einfach gesagt --wo die Personalakte ist) ,aber der Betrieb wo er arbeitet kann ihn auf die Konsquenzen hinweisen, wenn er sich nicht ändert !!

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