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Formfehler in Kündigungsanhörung

B
BRHansPeter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ist eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung generell unwirksam, wenn der AG in seiner Kündigungsanhörung einen Punkt aufführt (einer von zweien und der andere ist belegt) den er nicht belegen kann? Hierbei geht es um die Auswertung von Daten, zur privaten Nutzung von Mail und Internet, die per Arbeitsvertragsergänzung untersagt ist. Die Daten sind allerdings nicht über elektronische Nachweise erfolgt sondern per "Spionage" am Arbeitsplatz des Betroffenen. Hierzu gibt es also keinerlei Grundlage bzw. Auswertung.

Viele Grüße

1.29102

Community-Antworten (2)

K
Kölner

20.05.2015 um 17:34 Uhr

Das kann so sein, muss aber nicht. Der BR kann deswegen die Kündigung nicht verhindern, wenngleich er dem AN einen Tipp geben könnte, was er nach Ausspruch der Kündigung tun oder lassen könnte...

G
gironimo

20.05.2015 um 22:38 Uhr

Ihr solltet den AG aber auch nicht auf irgend welche möglichen Fehler hinweisen oder hinterfragen. Immerhin besteht die Chance, dass das Arbeitsgericht eine fehlerhafte Anhörung des BR dazu nutzt, das Urteil zu kippen.

Allerdings muss der AG gegenüber dem BR nicht beweis antreten, wenn er seine Gründe nennt (da kommt es auf die Details an; hohe See, Gericht, Gottes Hand .....)

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