ABMAHNUNG - UNGÜLTIG WEGEN FORMFEHLER?
Hallo zusammen, hatte diese woche schon mal eine frage gestellt in sachen abmahnung eines kollegen wegen einen werdegeschenk für die kommunalwahl dieser kollege hat nun die abmahnung schrftlich bekommen. Mit gewissen Formfehler 1.auf der abmahnung setht geschrieben auf unsern standort hat der kollege was verteilt stimmt nicht da es um eine angemietete halle handelt ( es gibt keine bv darüber ) 2.der kollege war am 29.1 in dieser halle hat einen kollegen 2 werbegeschenke gegeben die schriftliche abmahnung steht geschrieben und unterzeichnet von personalchef 25.1.2008 ist durch diese formfehler die abmahnung rechtens ? gegendarstellung wollen wir schreiben schadet es den kollegen ? Könnt ihr uns helfen
Community-Antworten (1)
06.02.2008 um 23:34 Uhr
FRITZ was heißt "gegendarstellung wollen wir schreiben ...."
Wer ist "wir". Der Betriebsrat? Dann laßt das mal ganz schön bleiben. Der BR hat mit der Abmahnung nichts zu tun. Im Zweifelsfall kann die Beschäftigung des BR mit dieser Abmahnung eher schaden.
Nach dem was Du bisher geschildert hast, braucht es sowieso keine Gegendarstellung, da diese Abmahnung möglicherweise sowieso unwirksam ist.
Wenn aber, dann ist das ausschließlich die Angelegenheit des Abgemahnten. Der BR kann den Betroffenen lediglich beraten, und selbst das ist nur dann hilfreich, wenn der BR etwas von der Materie versteht.
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