Wahlvorschlag des Betriebsrates für Aufsichtsrat mit Formfehler - Welche Listen dürfen nun bei der Wahl antreten?
Bei eine Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat müssen 2 Mitarbeiter gewählt werden.
Es wurden 2 Listen (A und B) eingereicht mit jeweils 2 Personen.
In Liste A kandidieren 2 Leute (A1 und A2), die es geschafft haben die 10% Stütz-Unterschriften zu bekommen. Einer davon (A1) ist im Betriebsrat.
Liste B wurde vom Betriebsrat beschlossen und enthält 2 andere Betriebsratsmitglieder (B1 und B2).
Der Beschluss des Betriebsrates ist folgendermaßen zustande gekommen.
Bei der Betriebsratssitzung wurde der Tagesordnungspunkt in dem die Liste beschlossen werden sollte ursprünglich vergessen. In der Sitzung wurde der Punkt dann mehrheitlich aufgenommen. A1 stimmte gegen die Aufnahme.
Als dann über die Liste abgestimmt wurde, nahm A1 nicht an der Abstimmung teil.
Die Frist für die Einreichung von Listen ist zwischenzeitlich abgelaufen. A1 hat nach Ablauf dieser Frist beim Wahlvorstand Einspruch gegen die Liste B eingelegt und den damit begrüpndet, dass der Betriebsratsbeschluss darüber wegen Formfehler nicht gültig zustande kam.
Der Betriebsrat trat darauf hin erneut zusammen und verabschiedete die Liste B erneut, diesmal ohne Formfehler.
Welche Listen dürfen nun bei der Wahl antreten ?
Community-Antworten (2)
15.12.2008 um 16:35 Uhr
@Willi_M Die Prüfung, wie der Beschluss zustande gekommen ist, ist kein Problem des BWV. Die müssen nur prüfen, ob die Liste zeitig vom BR eingereicht wurde...
15.12.2008 um 16:55 Uhr
Was heisst "BWV" ? (Anmerkung: Es geht um die Aufsichtsratswahl)
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