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Urlaub unbezaglt oder Überstunden Abzug

B
Bonnili
Dez 2022 bearbeitet

Hallo Mein Disponent hat mir im Mai Urlaub eingetragen den ich nie beantragt hatte. Hatte ihn daraufhin gewiesen aber er nahm ihn nicht raus. Jetzt im Dezember hat er mein Urlaub als unbezahlten Urlaub eingetragen weil ich jetzt 5 Tage zuviel Urlaub hatte. Er meinte er könne aber auch meine Überstunden abziehen stattdessen. Was kann ich tun?

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Community-Antworten (7)

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celestro

16.12.2022 um 14:15 Uhr

Die wichtigsten Informationen fehlen ... warst Du im Mai denn arbeiten? Wenn nicht, hast Du mMn Pech ... da hättest Du vorher was machen müssen.

Wenn Du dort arbeiten warst, kannst Du Deinen Chef unter Fristsetzung auffordern, Dir Deinen Urlaub zu gewähren und sonst einen Gang zum Gericht ankündigen.

Das solltest Du aber nur "drohen", wenn Du das dann auch durchziehst.

B
Bonnili

18.12.2022 um 13:10 Uhr

Welche Informationen benötigen Sie denn?

D
DummerHund

18.12.2022 um 13:30 Uhr

z.B. als der unbezahlte Urlaub eingetragen wurde, ob er dann auch genommen wurde.

B
Bonnili

19.12.2022 um 08:32 Uhr

Ja ich habe natürlich den Urlaub angetreten weil er sich nicht darum gekümmert hat mir einen Dienst einzutragen. Ich habe ihn ja daraufhin gewiesen weil ich den Urlaub nie eingereicht hatte. Aber jetzt haben sie mir im Dezember unbezahlten Urlaub eingetragen weil ich nicht kommunikativ nach seiner Ansicht bin.

D
DummerHund

19.12.2022 um 09:35 Uhr

Wenn du den Urlaub damals angetreten bist damals dann gast du durch dem Antritt die Zustimmung gegeben. Urlaub kann nicht Einseitig genommen oder oder erteilt werden, so steht es auch im Bundesurlaubsgesetz. Hast du den jetzigen Unbezahlten Urlaub noch nicht angetreten mache dem AG klar das du (am besten schriftl. oder unter Zeugen) klar das wenn er dich zu hause lassen will du weiterhin arbeiten willst und deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst. Schaue hier § 616 BGB. Habt ihr einen Betriebsrat schalte zusätzlich auch diesen ein.

B
Bonnili

19.12.2022 um 11:43 Uhr

Aber im Urlaubsgesetz steht aber auch das der AG nur zurück verlangen darf wenn der AN den Urlaub erschlichen hat. Dies habe ich aber nicht getan weil ich ja den Disponent darauf hingewiesen habe. Oder würde es trotzdem unter erschlichen zählen?

C
celestro

19.12.2022 um 16:52 Uhr

Im Gesetz steht nur etwas zum Urlaubsentgelt. Wenn Du Deinen Urlaub "aufgebraucht" hast ....

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