Urlaub unbezaglt oder Überstunden Abzug
Hallo Mein Disponent hat mir im Mai Urlaub eingetragen den ich nie beantragt hatte. Hatte ihn daraufhin gewiesen aber er nahm ihn nicht raus. Jetzt im Dezember hat er mein Urlaub als unbezahlten Urlaub eingetragen weil ich jetzt 5 Tage zuviel Urlaub hatte. Er meinte er könne aber auch meine Überstunden abziehen stattdessen. Was kann ich tun?
Community-Antworten (7)
16.12.2022 um 14:15 Uhr
Die wichtigsten Informationen fehlen ... warst Du im Mai denn arbeiten? Wenn nicht, hast Du mMn Pech ... da hättest Du vorher was machen müssen.
Wenn Du dort arbeiten warst, kannst Du Deinen Chef unter Fristsetzung auffordern, Dir Deinen Urlaub zu gewähren und sonst einen Gang zum Gericht ankündigen.
Das solltest Du aber nur "drohen", wenn Du das dann auch durchziehst.
18.12.2022 um 13:10 Uhr
Welche Informationen benötigen Sie denn?
18.12.2022 um 13:30 Uhr
z.B. als der unbezahlte Urlaub eingetragen wurde, ob er dann auch genommen wurde.
19.12.2022 um 08:32 Uhr
Ja ich habe natürlich den Urlaub angetreten weil er sich nicht darum gekümmert hat mir einen Dienst einzutragen. Ich habe ihn ja daraufhin gewiesen weil ich den Urlaub nie eingereicht hatte. Aber jetzt haben sie mir im Dezember unbezahlten Urlaub eingetragen weil ich nicht kommunikativ nach seiner Ansicht bin.
19.12.2022 um 09:35 Uhr
Wenn du den Urlaub damals angetreten bist damals dann gast du durch dem Antritt die Zustimmung gegeben. Urlaub kann nicht Einseitig genommen oder oder erteilt werden, so steht es auch im Bundesurlaubsgesetz. Hast du den jetzigen Unbezahlten Urlaub noch nicht angetreten mache dem AG klar das du (am besten schriftl. oder unter Zeugen) klar das wenn er dich zu hause lassen will du weiterhin arbeiten willst und deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst. Schaue hier § 616 BGB. Habt ihr einen Betriebsrat schalte zusätzlich auch diesen ein.
19.12.2022 um 11:43 Uhr
Aber im Urlaubsgesetz steht aber auch das der AG nur zurück verlangen darf wenn der AN den Urlaub erschlichen hat. Dies habe ich aber nicht getan weil ich ja den Disponent darauf hingewiesen habe. Oder würde es trotzdem unter erschlichen zählen?
19.12.2022 um 16:52 Uhr
Im Gesetz steht nur etwas zum Urlaubsentgelt. Wenn Du Deinen Urlaub "aufgebraucht" hast ....
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Betriebsvereinbarung: Kürzung Gratifikation - rechtens?
ÄlterWir bekommen gemäß Betriebsvereinbarung eine Gratifikation in Höhe eines Brutto- monatsgehalts. 50 % dieser Gratifikation sind variabel und können bei überdurch- schnittlichen Fehlzeiten und/oder un
Krankheitstage Abzug
ÄlterBei uns im Betrieb wurde eine Verordnung, von der Betriebsleitung, in Bezug auf die Krankheitstage eines jeweiligen Mitarbeiters herasugegeben. Die Verordnung besagt, wer länger als 8 Tage im Jahr kra
Geldwerter Vorteil Steuerfrage Firmenfahrzeug mit Fahrtenbuchregelung - zulässig, dass alles auf einen Betrag abgezogen wird?
ÄlterHallo, Folgender Sachverhalt: Mehrere Mitarbeiter haben ein Firmenfahrzeug mit Fahrtenbuchregelung. Die Fahrtenbücher wurden (leider ohne Quittung) der Personalabteilung in den Jahren 2004 bis
Kranke von Bonuszahlungen ausgrenzen?
ÄlterBin selbst BR-Mitglied und in der letzten Sitzung wurde ein Anliegen der Geschäftsleitung (GL) sehr emotional diskutiert. Es geht um einen MINI Bonus (ca. 100 € brutto) Die Bedingung der GL war von