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Kündigungsanhörung an Betroffenen weitergeben?

B
BRHansPeter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

darf der BR die Unterlagen zur Kündigungsanhörung an den Betroffenen weitergeben? Daten anderer MA werden selbstverständlich geschwärzt.

Viele Grüße

1.23702

Community-Antworten (2)

G
gironimo

20.05.2015 um 12:25 Uhr

Ladet den Kollegen ein. Dann sprecht Ihr doch ohnehin über die Details dieser Anhörung.

Juristen raufen sich die Haare - ich gebe die Schreiben bei diesem Treffen immer auf Wunsch auch weiter (wie Du schon schreibst; ggf. Daten Dritter, die da genannt werden auch geschwärzt). Ich fühle mich da doch mehr als Interessenvertreter des Betroffenen.

W
wölfchen

20.05.2015 um 14:38 Uhr

. . . gironimo, lass die Juristen sich die Haare raufen - wir sind ja zum Glück keine und haben demzufolge noch alle Haare auf dem Kopf, wenn wir sie nicht wegen anderer Dinge gerauft haben. Ich finde auch, dass man die Interessenvertretung als Priorität im Auge haben sollte . . .

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