Hallo,

wir haben eine Kündigungsanhörung nach §102 BetrVG erhalten, der wir nicht widersprechen können, da keine der 5 Gründe aus Absatz 3 greifen, allerdings bezweifel ich dass die Kündigung nach §1(2) KSchG sozial gerechtfertigt ist.

Dies ist unsere Situation: Die GL hat am Anfang des Jahres eine gestaltende Unternehmensentscheidung getroffen, woduch die Anforderungen für einen Arbeitsplatz gestiegen sind. Nun kann der jetzige Mitarbeiter diesen Anforderungen nicht mehr genügen und soll betriebsbedingt gekündigt werden.

Mein Problem dabei ist, dass diese Arbeit nicht wegfällt, sondern neu an jemanden vergeben werden soll, der den neuen Ansprüchen gerecht wird.

Ist in diesem Fall eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt ? Und wie können wir auf die Kündigungsanhörung reagieren, denn mangelnde "dringende betriebliche Erfordernisse" laut §1(2) KSchG sind meines wissens nach kein Widerspruchsgrund nach §102 (3) BetrVG. Können wir nur Bedenken aussprechen, was natürlich keinerlei Auswirkungen haben wird ?

VieleN Dank für Eure Kommentare