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Interne Stellenausschreibung bei Festeinstellung Zeitarbeiter

Q
Quarkp
Jan 2018 bearbeitet

Muss eine Stelle vorab intern ausgeschrieben werden, wenn die Firma einen Mitarbeiter aus einer Zeitarbeitsfirma fest einstellen möchte?

1.19306

Community-Antworten (6)

L
Lupine

19.05.2015 um 16:31 Uhr

BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12

Orientierungssatz:

Der Arbeitgeber ist nach § 93 BetrVG auch zur Ausschreibung von innerbetrieblichen Arbeitsplätzen verpflichtet, wenn diese mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen. Der Betriebsrat kann eine Ausschreibung allerdings nicht verlangen, wenn feststeht, dass mit Bewerbungen von im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern auf die in Frage kommenden Arbeitsplätze offenkundig nicht zu rechnen ist.

Sorry, Falsche Richtung!

Das gilt aber auch bei der Übernahme von bereits beschäftigten Leiharbeitern.

B
blackjack

19.05.2015 um 16:39 Uhr

Wurde der Weg nach § 93 BetrVG eingehalten?

G
gironimo

19.05.2015 um 17:08 Uhr

Wenn der BR interne Ausschreibungen nach § 93 BetrVG verlangt hat, sollte er sich mit dem AG darüber einigen (freiwillige BV) welche Stellen ausgeschrieben werden sollen und welche nicht.

Quarkp Es ist die Frage, worauf Du hinaus willst. Wenn Ihr wollt, dass Leih-AN fest übernommen werden, würde ich hier dem AG (zumindest für diesen Fall) auch schon mal signalisieren, dass Ihr auf die Ausschreibung verzichtet.

Q
Quarkp

19.05.2015 um 18:10 Uhr

Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten - helfen mir bereits gut weiter. Ja, wir wollen, dass der LA übernommen wird.

L
Lupine

19.05.2015 um 18:37 Uhr

Warum sollen sie dem Arbeitgeber extra mitteilen, dass sie auf eine Ausschreibung verzichten wollen? Ist doch nur Zeitverschwendung. Einfach keine fordern, reicht hier auch. Zumal es auch keinen Sinn machen würde, wenn man ihn sowieso übernehmen möchte. Das könnte ansonsten noch schlafende Hunde wecken.

D
Dezibel

20.05.2015 um 09:06 Uhr

Einfach keine fordern, reicht hier auch. Oder auch nicht. Die Forderung wird doch nicht bei jeder geplanten Einstellung einzeln vorgebracht. Einmal innerbetriebliche Ausschreibung gefordert gilt für alle folgenden Einstellungen. Ich würde schon dem AG signalisieren, dass er grünes Licht hat. Da bricht sich der BR keinen Zacken aus der Krone.

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