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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitarbeiter Frist abgelaufen ; GL wollte Weiterbeschäftigung neu beantragen - was nun?

B
Batschen
Jan 2018 bearbeitet

noch ne frage :-)

wir haben einem Zeitarbeiter befristet für 4 wochen zu gestimmt. Die frist ist schon sei 3 wochen abgelaufen und wir haben erfahren das der Zeitarbeiter nun immer noch Arbeitet. GL wurde informiert will den Zeitarbeiter weiter beschäftigen als Zeitarbeiter. GL wollte es neu beantragen haben sie aber bisher noch nicht.

Was nun ?? (dummgug)

Mfg batschen

6.02703

Community-Antworten (3)

P
pirat

26.07.2008 um 04:09 Uhr

@batschen, ich habe mal gelesen... wird ein zeit- oder zweckbestimmtes Arbeitsverhältnis über das vereinbarte Ende hinaus fortgesetzt, entsteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Un nu?

R
ridgeback

26.07.2008 um 11:31 Uhr

@pirat, @batschen, soweit ich es verstehe handelt es sich um einen Zeitarbeiter ( Arbeitnehmerüberlassung), demzufolge ist dieser doch beim Verleiher angestellt. Hier gilt, vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung ist der Betriebsrat des Entleiherbetriebs nach § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes zu beteiligen. Das Mitbestimmungsrecht besteht erneut bei der Verlängerung des Einsatzes.

P
pirat

26.07.2008 um 12:04 Uhr

@ridgeback, upps, du hast Recht! War auf dem falschen Dampfer... .-)

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