Erstellt am 19.05.2015 um 13:49 Uhr von Kölner
Hier, in diesem Forum, gehen die Meinungen sehr weit auseinander, was ein AG hinsichtlich Radionutzung darf oder nicht.
Im Kundenkontakt kann man das m.E. komplett als AG untersagen. Da ist auch kein MBR zu sehen. Und sobald es in einem Großraumbüro nur EINEN stört, wird es auch schwierig mit der MB.
Demnach:
Ich wüsste gar nicht, ob ich eine solche BV überhaupt initiieren würde...
Erstellt am 19.05.2015 um 14:43 Uhr von Snooker
BRInvAqua
Ich z.B. sehe es gerade in ienem Großraumbüro anders.
Erstellt am 19.05.2015 um 15:07 Uhr von Kölner
Perfekt. Danke für diesen Blog des IfB
Zitat:
[...] Fälle sind denkbar, in denen das Direktionsrecht doch zum Tragen kommt. Nämlich dann, wenn die Anordnung, während der Arbeit kein Radio zu hören, die Art und Weise betrifft, wie die Arbeit zu verrichten ist. So kann beispielsweise zur Kundenberatung oder -bedienung gehören, dass dabei nicht Radio gehört wird, weil dies unmittelbar die zu erbringende Dienstleistung, deren Form und Inhalt der Arbeitgeber zu bestimmen hat, berührt. [...]
Erstellt am 19.05.2015 um 15:18 Uhr von Snooker
Da spreche ich ja auch nicht gegen. Nur stell man sich das mal in einen großem Einkaufscentrum vor, Wo Lebensmitteldiscounter und Textielverkäufer unter einem Dach sind. Wenn ich mir dort in einem der Läden eine Hose kaufen will, müsste demnach ja generell die immer laufende Musik ausgemacht werden wenn irgendwo ein Kunde zur richtigen Hose beraten werden möchte. Daher meine ich, es sollte geregelt werden.
Erstellt am 19.05.2015 um 15:20 Uhr von gironimo
Es gibt ja auch AG, die Musikberieselung ganz gezielt einsetzen. Aber ich denke, wenn man bei den Gesprächen mit dem AG an Grenzen stößt, wird der AG dies schon sagen und man kann es dann prüfen.
Bei uns gibt es eine ganz einfache Regelung: So lange niemand protestiert und sich gestört fühlt, kann auch Radio gehört werden.
Erstellt am 19.05.2015 um 15:39 Uhr von BRInvAqua
Hallo,
um die Rechtslage an sich geht es nicht.
Die Frage war ob jemand eine BV hat, die es zwischen den Abteilungen regelt, die Radio hören dürfen und nicht dürfen.
BRInvAqua