Betriebsvereinbarung zum Radiohören am Arbeitsplatz
Hallo, Ihr Lieben! Hat jemand eine Vorlage zu einer Betriebsvereinbarung zum Radiohören am Arbeitsplatz? Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe! Vor allem würde uns interessieren, wie man es das Radio hören in den einzelnen Abteilungen regelt. zBsp. Kundenservice mit Kundenkontakt, wo es ja nicht möglich ist. Oder in Großraum Büro. Uns geht es in erster linie um die Radionutzung im Bereich Produktion, Lager, Versand, Werkstatt. Und wie man es eben mit den anderen Abteilungen regelt die nicht Radio hören können wegen zBsp. Kundenkontakt. BRInvAqua
Community-Antworten (6)
19.05.2015 um 15:49 Uhr
Hier, in diesem Forum, gehen die Meinungen sehr weit auseinander, was ein AG hinsichtlich Radionutzung darf oder nicht.
Im Kundenkontakt kann man das m.E. komplett als AG untersagen. Da ist auch kein MBR zu sehen. Und sobald es in einem Großraumbüro nur EINEN stört, wird es auch schwierig mit der MB.
Demnach: Ich wüsste gar nicht, ob ich eine solche BV überhaupt initiieren würde...
19.05.2015 um 16:43 Uhr
BRInvAqua Ich z.B. sehe es gerade in ienem Großraumbüro anders.
19.05.2015 um 17:07 Uhr
Perfekt. Danke für diesen Blog des IfB Zitat: [...] Fälle sind denkbar, in denen das Direktionsrecht doch zum Tragen kommt. Nämlich dann, wenn die Anordnung, während der Arbeit kein Radio zu hören, die Art und Weise betrifft, wie die Arbeit zu verrichten ist. So kann beispielsweise zur Kundenberatung oder -bedienung gehören, dass dabei nicht Radio gehört wird, weil dies unmittelbar die zu erbringende Dienstleistung, deren Form und Inhalt der Arbeitgeber zu bestimmen hat, berührt. [...]
19.05.2015 um 17:18 Uhr
Da spreche ich ja auch nicht gegen. Nur stell man sich das mal in einen großem Einkaufscentrum vor, Wo Lebensmitteldiscounter und Textielverkäufer unter einem Dach sind. Wenn ich mir dort in einem der Läden eine Hose kaufen will, müsste demnach ja generell die immer laufende Musik ausgemacht werden wenn irgendwo ein Kunde zur richtigen Hose beraten werden möchte. Daher meine ich, es sollte geregelt werden.
19.05.2015 um 17:20 Uhr
Es gibt ja auch AG, die Musikberieselung ganz gezielt einsetzen. Aber ich denke, wenn man bei den Gesprächen mit dem AG an Grenzen stößt, wird der AG dies schon sagen und man kann es dann prüfen.
Bei uns gibt es eine ganz einfache Regelung: So lange niemand protestiert und sich gestört fühlt, kann auch Radio gehört werden.
19.05.2015 um 17:39 Uhr
Hallo,
um die Rechtslage an sich geht es nicht. Die Frage war ob jemand eine BV hat, die es zwischen den Abteilungen regelt, die Radio hören dürfen und nicht dürfen. BRInvAqua
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