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Betriebsvereinbarung Radiohören

P
packer
Feb 2023 bearbeitet

moin ihr lieben,

hat jemand von euch eine betriebsvereinbarung zum thema radiohören am arbeitsplatz? wäre euch sehrrrr dankbar!

gruß vom packer

13.631034

Community-Antworten (34)

B
Bergmann

26.01.2007 um 12:15 Uhr

@ packer ,

Bla,Bla,Bla....

  • die Geräte mit Netzanschluß sind von einer Elektro-Sicherheitsfachkraft jährlich zu Überprüfen und zu Dokumentieren .

-der Besitzer bzw. Betreiber hat die GEZ Gebühr zu bezahlen

-die Lautstärke darf keine Belästigung darstellen .

etc.

P
packer

26.01.2007 um 12:22 Uhr

@ bergmann

danke... aber das war leider nicht meine frage und die punkte sind eh unstrittig. jetzt ist leider mein beitrag in den pool gerutscht und nicht mehr im unbeantworteten bereich wo jeder ihn sofort sieht...

F
Fayence

26.01.2007 um 12:48 Uhr

Hallo packer,

mit einer solchen BV kann ich nicht dienen. Falls Du keine Musterbeispiele bekommen solltest, bietet Dir vielleicht dieser spezifische BAG Beschluss ein paar Ansatzmöglichkeiten dafür, was bedacht werden sollte!

http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/searchresults/1419.html

P
packer

26.01.2007 um 13:40 Uhr

@ fay

danke dir... das urteil kenn ich natürlich schon :) es geht mir wirklich um die gelebte BV... was ist z.b. wenn in einem großraumbüro einer von zehn kein radiohören in dem raum möchte? wie gehe ich damit um?

A
Angi1

26.01.2007 um 13:57 Uhr

Hallo Packer,

bei uns erfolgreich gelebt.

Zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat der

Firma............. wird gemäß BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 1 folgende

			B E T R I E B S V E R E I N B A R U N G

über das Aufstellen und Benutzen von Rundfunkgeräten ( Radio) abgeschlossen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Vereinbarung gilt für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (im Folgenden Mitarbeiter genannt) der Firma ......

§ 2 Zielsetzung

Diese Betriebsvereinbarung hat zum Ziel das Aufstellen und Benutzen von Rundfunkgeräten ohne Störung des betrieblichen Friedens oder des betrieblichen Ablaufes und mit Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren.

§ 3 Betrieblicher Frieden

Der Gebrauch von Rundfunkgeräten in den einzelnen Abteilungen darf nicht zur Belästigung von Mitarbeitern führen. Außerdem muss die Lautstärke angemessen sein.

§ 4 Betrieblicher Ablauf

Der Gebrauch von Rundfunkgeräten muss mit dem jeweiligen Vorgesetzten abgestimmt werden. Sollten innerbetriebliche Gründe den Gebrauch verhindern ist dies zu beachten.

§ 5 Gesetzliche Bestimmungen

Jeder der ein Rundfunkgerät aufstellen möchte, muss dies bei der GEZ als Zweitgerät anmelden (kostet z.Zt. 5,52€ im Monat) und eine Kopie der Anmeldebescheinigung im Personalbüro abgeben. Außerdem müssen alle Geräte durch unsere Elektronikabteilung geprüft und freigegeben werden.

§ 6 Laufzeit

Diese Betriebsvereinbarung tritt zum............................. in Kraft und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Ergänzungen haben den gleichen Status und bedürfen der Schriftform.

.............., den 15. September 2005


Geschäftsleitung Betriebsrat

MfG Angi1

K
Kölner

26.01.2007 um 16:53 Uhr

@Angi1 Diese BV wurde/ist wirklich sso abgeschlossen?

P
packer

26.01.2007 um 18:43 Uhr

@ angie

danke!

@ kölner

ich kenne unsere pappenheimer. die haben uns das ding fast deckungsgleich mit dem von angie hingelegt...

hab jezze aber durch basteln und denken an das böse im menschen eine ganz gute version hinbekommen... hier geht es hauptsächlich darum, daß der br der schlichter ist. es ist ja von soweit interessant, daß der AG hier nach dem urteil kein direktionsrecht hat... das müssen wir nur noch klarmachen und dann ist das denke ich mal vom tisch. schwierig war das versicherungsding... wenn so ne plärrkiste mal anfängt zu brennen? aber da sei ja die technische überprüfung vor...

danke allen!

K
Kölner

26.01.2007 um 20:36 Uhr

@packer Darf ich Dich bitten, mir eine Kopie zukommen zu lassen?

P
packer

29.01.2007 um 11:21 Uhr

@ kölner

gerne... wir verhandeln heute. werde dir dann mal die vorher/nachher version zukommen lassen...

gruß, packer

P
packer

29.01.2007 um 16:01 Uhr

stand der dinge:

radio BV wird nicht verhandelt weil es keine mitbestimmung gibt und der verein nicht will. zu kompliziert zu regeln und kein mehrwert für niemanden.

@ kölner gib mal bitte deine email...

WAÄ
waschbär aka ähhh

29.01.2007 um 16:32 Uhr

Angi1,

das soll also eine BV sein ? Habt ihr den keinen Betriebsrat mehr ?

Packer,

sollte einer von 10 , das radio nicht hören mögen und sich auf das AGG berufen ... > Ohrenspöpsel .. :-))
ach geht ja auch nicht wegen , der sicherheit im Brandfall. schade klang gut ....

T
tramdriver

29.01.2007 um 16:40 Uhr

Fällt das nicht unter die "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb"? Ich habe gerade mal im Fitting geschmökert und finde unter RN 71 zu §87 die Mitbestimmungspflicht bei "Vorschriften über Radiohören im Betrieb".

W
Waschbär

29.01.2007 um 16:56 Uhr

tramdriver,

du scheinst ja auf dem richtigen Zug auf gesprungen zu sein , nun muss Packer nur noch eine Fahrkarte lösen ............

P
packer

29.01.2007 um 17:34 Uhr

hi tramdriver,

klaro. ganz klare erzwingbare mitbestimmung. ich habs nur mißverständlich formuliert. das waren die aussagen der AG-seite... am besten finde ich, daß es angeblich keinen mehrwert hat...

@ waschbär

die fahrkarte wird am ticketschalter nr. 76 gelöst :)

alles in allem ist es schon frustrierend, daß alles was für den AN "gut" ist sofort abgeblockt wird...

T
tramdriver

29.01.2007 um 17:54 Uhr

Hallo Packer,

ich hatte irgendwie bedenken, dass du das kleine Sätzchen mit dem Radio vielleicht übersehen hättest und deswegen schon die Flinte ins Korn werfen würdest.

Ob eine solche BV für die AN "gut" ist, ist mir noch nicht so ganz klar. Wir haben keine derartige BV im Betrieb und ich würde da auch nicht unbedingt einen Vorteil sehen. Wie sieht eure bisherige betriebliche Übung denn aus (bei uns ist Radio hören geduldet, wenn die Gebühren gezahlt, die Radios ein GS-Zeichen haben und die Kollegen nicht gestört werden)?

P
packer

29.01.2007 um 18:05 Uhr

@ tramdriver

feiner zug :) man kann ja nich in den anderen reingucken. ich kipp aber so schnell nicht den korn in die flinte :)

radios wurden vor gut einem jahr vom chef abgeschaltet da es probleme mit der versicherung gab. das durfte er definitiv nicht. es hat sich aber auch keiner getraut wieder anzuknipsen. kann ich auch verstehen ( hauptsächlich befristete veträge etc.). wir haben daraufhin vor monaten eine verhandlung zu einer bv angeregt ind der das alles drinsteht, was du angesprochen hast und noch ein paar sachen mehr (kundenbesuch, technische Prüfung etc.). wir wurden bis heute hingehalten, was aber mehrere taktische und politische hintergründe hat. die mitarbeiter sind nach einer umfrage von uns zu 98 % für das radiohören.

wenn jetzt doch weiter radiogehört wird ohne bv, quasi also stillschweigend weitergemacht wird muß der chef uns das radiohören erlauben ohne regelung... seh ich das richtig?

W
Waschbär

29.01.2007 um 18:07 Uhr

packer,

die Fahrkarte brauchst DU , Mensch lese doch mal zwischen den Zeilen !!!

Braucht du bzw deine An´s wirklich eine BV für so was ??????

T
tramdriver

29.01.2007 um 18:12 Uhr

Wenn es der Wunsch der Mehrheit ist und wenn sich die Verhandlungen schon so lange hinziehen, fällt mir bei §87 eigentlich nur ein Wort ein.... Es ist zwar reichlich bescheuert, wegen sowas die Einigungsstelle anzurufen, aber wenn der AG nicht mitziehen möchte und wenn die Wähler das aber gerne hätten und der Betriebsfrieden dadurch nicht gestört wird, sehe ich keinen anderen Ausweg. Ist der BR sich denn wenigstens einig? Habt ihr das vernünftig dokumentiert?

P
packer

29.01.2007 um 18:16 Uhr

also radios an. ag verbietet es und unterläuft die mitbestimmung. und dann einstweilige verfügung... so fährt der hase mit nem ticket?

T
tramdriver

29.01.2007 um 18:33 Uhr

Du hast doch keine Umwegfahrkarte gelöst. Warum willst du den Umweg über die Radios und deren Verbot nehmen? In diesem Fall bekommt der MA, der das Radio eingeschaltet hat, den Ärger frei Haus.

Aus den Tarifbestimmungen: "Rund- oder Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind ausgeschlossen."

Der direkte Weg wäre doch der zur Einigungsstelle: "Wir haben uns jetzt seit einem halben Jahr bemüht, mit dem AG eine Regelung zu finden, auf die er sich nicht mit uns einigen will.", natürlich mit dem BV-Entwurf und ggf. der Historie des Entwurf, Auflistung aller Verhandlungstermine, eurer Zielsetzung etc. Nachdem ihr euch dann geeinigt habt, wird das Radio eingeschaltet und macht den Kollegen keinen Ärger mehr.

Was den Hasen angeht: "zur Beförderung zugelassene Tiere werden unentgeltlich befördert"

W
Waschbär

29.01.2007 um 18:43 Uhr

tramdriver,

einigungsstelle wegen Radio ... ich höre schon den Einigungsvorstand schmunzel " was soll ich vereinbaren welcher sender eingeschaltet wird ??"

ähh Packer liegt dir an der Radio sache wirklich was ?

T
tramdriver

29.01.2007 um 18:53 Uhr

Ist mir schon klar, dass man deshalb eigentlich nicht zur Einigungsstelle zieht. Wenn der AG aber dermassen hartnäckig den §87 ignoriert, sehe ich gar keine andere Möglichkeit. Ausserdem ist es doch beinahe wurscht, mit welchem Thema man dem AG klar macht, dass man nicht gewillt ist, sich seine Rechte abnehmen zu lassen.

Übrigens gilt für die Tram: "Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet, Tonwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte, Fernsehgeräte oder Musikinstrumente zu benutzen".

WAJI
waschbär aka Jahresabo inhaber

29.01.2007 um 19:22 Uhr

tramdriver,

"Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet, Tonwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte, Fernsehgeräte oder Musikinstrumente zu benutzen".

ist ja auch richtig so, weil sonst der Faherer ja seine eigene Musik nicht hören kann !!!!!

S
Salvatore-

29.01.2007 um 19:28 Uhr

Ich habe gar kein Radio............

W
Waschbär

29.01.2007 um 20:08 Uhr

Salvatore, geht klar und Fachbücher zum Thma BR Arbeit wohl auch nicht :-/

(p.s so klingt das wen der Waschbär , sagen wir mal angesäuert ist)

P
packer

30.01.2007 um 12:25 Uhr

ich bin im moment ein wenig verschädelt... hab ne stimme wie dean martin nach dem fünften wisky und mein kopp brummt... grippe ick hör dir trappsen. deswegen dauert es ja auch ein wenig länger bis ich die richtige station zum aussteigen gefunden hatte.

also, wir schalten die kisten wieder ein. cheffe sagt no und wir verweisen auf die erzwingbare mitbestimmung. sollte er weiterhin darauf beharren dann einstweilige. sollte es weiterlaufen ohne verbot aber mit problemen (besucher, belästigte kollenInnen) dann halt eine BV... wenn er will. dann kann er ja meinetwegen die einigungsstelle anrufen...

@ waschbär klar liegt mir an der radiosache was... vor allem meinen kollegenInnen Volkskammerergebnis von 98 % fürs kistehören... und zu regeln gibt es einiges... grade bei uns ist n großes potential wegen kundenbesuchen und so... obwohl das eher der cheffe als problem sieht...

W
Waschbär

30.01.2007 um 13:26 Uhr

Hi Packer,

kann es sein das bei euch der AG sogar auf das Verzichten von Radio hören bestehen kann ?

GGF solltest du mal weg vom Radio kommen und eine generelle BV zum Thema : Mitbringen von Privat eigentum machen... das Radio würde dann als unterpunkt laufen .... Aber pass dabei auf das es nicht gegen die AN´s gewandt wird . Währe es nicht ein Kompromiss das der AG Büroradio ??? frei gibt ?

Ich versuche mir grade ein Grossraumbüro mit ca 50 Menschen vorzustellen ,deren trenung nur durch Spanischewände erfolgt und jeder hat einen anderen Sender ....

P
packer

30.01.2007 um 14:11 Uhr

@ waschbär

wenn du dir mal das urteil vom BAG im posting 50248 von fay durchliest, dann wirst du sehen, daß er das ohne weiteres nicht machen kann. bestehen kann er natürlich darauf... aber wir können dann eine einstweilige verfügung in die wege leiten. wir! wollten ja genau diese probleme regeln... jetzt muß er jedesmal auf den BR zugehen bei einem streitfall...

ich hoffe ich hab das alles so richtig auf den schirm bekommen

W
Waschbär

31.01.2007 um 22:21 Uhr

Packer, URTEILE sind einzelschicksale :-)))

Von Bundesland zu Bundesland hat der Richter das Urteil in der Hand ...... (Alter Anwaltsspruch)...

S
schwester.s

01.02.2007 um 05:00 Uhr

Bv für das Radio hören ! Tolle Wurst ! Und noch eine für die CD und Mp3 und die Zeitung und überhaupt .

Es gibt Räte die haben so viel BV´s die brauchen erst mal eine BV zum Verwalten ihrer BV´s

P
packer

08.02.2007 um 13:32 Uhr

ach schwester, du hast ja so recht. wenn man eine qulifizierte meinung äussert, dann sollte sie sich auf jeden fall mit guten fleischereierzeugnissen auseinandersetzen. ansonsten gilt der gute late spruch: wenn man keine ahnung hat, einfach mal klappe halten!

B
Bergmann

08.02.2007 um 18:41 Uhr

@ packer ,

psst --nicht wecken--schwester ist gerade mal ruhig !!!!!!;-)))

P
packer

08.02.2007 um 19:04 Uhr

moinsen bergmann,

ja... habs dann auch spät mitgekriegt, daß da n troll am laufen is :) kaum n paar tage mal weg und dann verpasst man gleich wieder n spaß...

G
Geoffreyy

14.02.2023 um 11:18 Uhr

danke, sie können sich über die neusten nachrichten auf dem laufenden halten und ihre lieblingslieder auf radio https://internetradiohoren.de/80er-90er/radio-hr1/

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