Betriebsvereinbarung Radiohören
moin ihr lieben,
hat jemand von euch eine betriebsvereinbarung zum thema radiohören am arbeitsplatz? wäre euch sehrrrr dankbar!
gruß vom packer
Community-Antworten (34)
26.01.2007 um 12:15 Uhr
@ packer ,
Bla,Bla,Bla....
- die Geräte mit Netzanschluß sind von einer Elektro-Sicherheitsfachkraft jährlich zu Überprüfen und zu Dokumentieren .
-der Besitzer bzw. Betreiber hat die GEZ Gebühr zu bezahlen
-die Lautstärke darf keine Belästigung darstellen .
etc.
26.01.2007 um 12:22 Uhr
@ bergmann
danke... aber das war leider nicht meine frage und die punkte sind eh unstrittig. jetzt ist leider mein beitrag in den pool gerutscht und nicht mehr im unbeantworteten bereich wo jeder ihn sofort sieht...
26.01.2007 um 12:48 Uhr
Hallo packer,
mit einer solchen BV kann ich nicht dienen. Falls Du keine Musterbeispiele bekommen solltest, bietet Dir vielleicht dieser spezifische BAG Beschluss ein paar Ansatzmöglichkeiten dafür, was bedacht werden sollte!
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/searchresults/1419.html
26.01.2007 um 13:40 Uhr
@ fay
danke dir... das urteil kenn ich natürlich schon :) es geht mir wirklich um die gelebte BV... was ist z.b. wenn in einem großraumbüro einer von zehn kein radiohören in dem raum möchte? wie gehe ich damit um?
26.01.2007 um 13:57 Uhr
Hallo Packer,
bei uns erfolgreich gelebt.
Zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat der
Firma............. wird gemäß BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 1 folgende
B E T R I E B S V E R E I N B A R U N G
über das Aufstellen und Benutzen von Rundfunkgeräten ( Radio) abgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (im Folgenden Mitarbeiter genannt) der Firma ......
§ 2 Zielsetzung
Diese Betriebsvereinbarung hat zum Ziel das Aufstellen und Benutzen von Rundfunkgeräten ohne Störung des betrieblichen Friedens oder des betrieblichen Ablaufes und mit Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren.
§ 3 Betrieblicher Frieden
Der Gebrauch von Rundfunkgeräten in den einzelnen Abteilungen darf nicht zur Belästigung von Mitarbeitern führen. Außerdem muss die Lautstärke angemessen sein.
§ 4 Betrieblicher Ablauf
Der Gebrauch von Rundfunkgeräten muss mit dem jeweiligen Vorgesetzten abgestimmt werden. Sollten innerbetriebliche Gründe den Gebrauch verhindern ist dies zu beachten.
§ 5 Gesetzliche Bestimmungen
Jeder der ein Rundfunkgerät aufstellen möchte, muss dies bei der GEZ als Zweitgerät anmelden (kostet z.Zt. 5,52€ im Monat) und eine Kopie der Anmeldebescheinigung im Personalbüro abgeben. Außerdem müssen alle Geräte durch unsere Elektronikabteilung geprüft und freigegeben werden.
§ 6 Laufzeit
Diese Betriebsvereinbarung tritt zum............................. in Kraft und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Ergänzungen haben den gleichen Status und bedürfen der Schriftform.
.............., den 15. September 2005
Geschäftsleitung Betriebsrat
MfG Angi1
26.01.2007 um 16:53 Uhr
@Angi1 Diese BV wurde/ist wirklich sso abgeschlossen?
26.01.2007 um 18:43 Uhr
@ angie
danke!
@ kölner
ich kenne unsere pappenheimer. die haben uns das ding fast deckungsgleich mit dem von angie hingelegt...
hab jezze aber durch basteln und denken an das böse im menschen eine ganz gute version hinbekommen... hier geht es hauptsächlich darum, daß der br der schlichter ist. es ist ja von soweit interessant, daß der AG hier nach dem urteil kein direktionsrecht hat... das müssen wir nur noch klarmachen und dann ist das denke ich mal vom tisch. schwierig war das versicherungsding... wenn so ne plärrkiste mal anfängt zu brennen? aber da sei ja die technische überprüfung vor...
danke allen!
26.01.2007 um 20:36 Uhr
@packer Darf ich Dich bitten, mir eine Kopie zukommen zu lassen?
29.01.2007 um 11:21 Uhr
@ kölner
gerne... wir verhandeln heute. werde dir dann mal die vorher/nachher version zukommen lassen...
gruß, packer
29.01.2007 um 16:01 Uhr
stand der dinge:
radio BV wird nicht verhandelt weil es keine mitbestimmung gibt und der verein nicht will. zu kompliziert zu regeln und kein mehrwert für niemanden.
@ kölner gib mal bitte deine email...
29.01.2007 um 16:32 Uhr
Angi1,
das soll also eine BV sein ? Habt ihr den keinen Betriebsrat mehr ?
Packer,
sollte einer von 10 , das radio nicht hören mögen und sich auf das AGG berufen ... > Ohrenspöpsel .. :-))
ach geht ja auch nicht wegen , der sicherheit im Brandfall. schade klang gut ....
29.01.2007 um 16:40 Uhr
Fällt das nicht unter die "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb"? Ich habe gerade mal im Fitting geschmökert und finde unter RN 71 zu §87 die Mitbestimmungspflicht bei "Vorschriften über Radiohören im Betrieb".
29.01.2007 um 16:56 Uhr
tramdriver,
du scheinst ja auf dem richtigen Zug auf gesprungen zu sein , nun muss Packer nur noch eine Fahrkarte lösen ............
29.01.2007 um 17:34 Uhr
hi tramdriver,
klaro. ganz klare erzwingbare mitbestimmung. ich habs nur mißverständlich formuliert. das waren die aussagen der AG-seite... am besten finde ich, daß es angeblich keinen mehrwert hat...
@ waschbär
die fahrkarte wird am ticketschalter nr. 76 gelöst :)
alles in allem ist es schon frustrierend, daß alles was für den AN "gut" ist sofort abgeblockt wird...
29.01.2007 um 17:54 Uhr
Hallo Packer,
ich hatte irgendwie bedenken, dass du das kleine Sätzchen mit dem Radio vielleicht übersehen hättest und deswegen schon die Flinte ins Korn werfen würdest.
Ob eine solche BV für die AN "gut" ist, ist mir noch nicht so ganz klar. Wir haben keine derartige BV im Betrieb und ich würde da auch nicht unbedingt einen Vorteil sehen. Wie sieht eure bisherige betriebliche Übung denn aus (bei uns ist Radio hören geduldet, wenn die Gebühren gezahlt, die Radios ein GS-Zeichen haben und die Kollegen nicht gestört werden)?
29.01.2007 um 18:05 Uhr
@ tramdriver
feiner zug :) man kann ja nich in den anderen reingucken. ich kipp aber so schnell nicht den korn in die flinte :)
radios wurden vor gut einem jahr vom chef abgeschaltet da es probleme mit der versicherung gab. das durfte er definitiv nicht. es hat sich aber auch keiner getraut wieder anzuknipsen. kann ich auch verstehen ( hauptsächlich befristete veträge etc.). wir haben daraufhin vor monaten eine verhandlung zu einer bv angeregt ind der das alles drinsteht, was du angesprochen hast und noch ein paar sachen mehr (kundenbesuch, technische Prüfung etc.). wir wurden bis heute hingehalten, was aber mehrere taktische und politische hintergründe hat. die mitarbeiter sind nach einer umfrage von uns zu 98 % für das radiohören.
wenn jetzt doch weiter radiogehört wird ohne bv, quasi also stillschweigend weitergemacht wird muß der chef uns das radiohören erlauben ohne regelung... seh ich das richtig?
29.01.2007 um 18:07 Uhr
packer,
die Fahrkarte brauchst DU , Mensch lese doch mal zwischen den Zeilen !!!
Braucht du bzw deine An´s wirklich eine BV für so was ??????
29.01.2007 um 18:12 Uhr
Wenn es der Wunsch der Mehrheit ist und wenn sich die Verhandlungen schon so lange hinziehen, fällt mir bei §87 eigentlich nur ein Wort ein.... Es ist zwar reichlich bescheuert, wegen sowas die Einigungsstelle anzurufen, aber wenn der AG nicht mitziehen möchte und wenn die Wähler das aber gerne hätten und der Betriebsfrieden dadurch nicht gestört wird, sehe ich keinen anderen Ausweg. Ist der BR sich denn wenigstens einig? Habt ihr das vernünftig dokumentiert?
29.01.2007 um 18:16 Uhr
also radios an. ag verbietet es und unterläuft die mitbestimmung. und dann einstweilige verfügung... so fährt der hase mit nem ticket?
29.01.2007 um 18:33 Uhr
Du hast doch keine Umwegfahrkarte gelöst. Warum willst du den Umweg über die Radios und deren Verbot nehmen? In diesem Fall bekommt der MA, der das Radio eingeschaltet hat, den Ärger frei Haus.
Aus den Tarifbestimmungen: "Rund- oder Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind ausgeschlossen."
Der direkte Weg wäre doch der zur Einigungsstelle: "Wir haben uns jetzt seit einem halben Jahr bemüht, mit dem AG eine Regelung zu finden, auf die er sich nicht mit uns einigen will.", natürlich mit dem BV-Entwurf und ggf. der Historie des Entwurf, Auflistung aller Verhandlungstermine, eurer Zielsetzung etc. Nachdem ihr euch dann geeinigt habt, wird das Radio eingeschaltet und macht den Kollegen keinen Ärger mehr.
Was den Hasen angeht: "zur Beförderung zugelassene Tiere werden unentgeltlich befördert"
29.01.2007 um 18:43 Uhr
tramdriver,
einigungsstelle wegen Radio ... ich höre schon den Einigungsvorstand schmunzel " was soll ich vereinbaren welcher sender eingeschaltet wird ??"
ähh Packer liegt dir an der Radio sache wirklich was ?
29.01.2007 um 18:53 Uhr
Ist mir schon klar, dass man deshalb eigentlich nicht zur Einigungsstelle zieht. Wenn der AG aber dermassen hartnäckig den §87 ignoriert, sehe ich gar keine andere Möglichkeit. Ausserdem ist es doch beinahe wurscht, mit welchem Thema man dem AG klar macht, dass man nicht gewillt ist, sich seine Rechte abnehmen zu lassen.
Übrigens gilt für die Tram: "Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet, Tonwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte, Fernsehgeräte oder Musikinstrumente zu benutzen".
29.01.2007 um 19:22 Uhr
tramdriver,
"Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet, Tonwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte, Fernsehgeräte oder Musikinstrumente zu benutzen".
ist ja auch richtig so, weil sonst der Faherer ja seine eigene Musik nicht hören kann !!!!!
29.01.2007 um 19:28 Uhr
Ich habe gar kein Radio............
29.01.2007 um 20:08 Uhr
Salvatore, geht klar und Fachbücher zum Thma BR Arbeit wohl auch nicht :-/
(p.s so klingt das wen der Waschbär , sagen wir mal angesäuert ist)
30.01.2007 um 12:25 Uhr
ich bin im moment ein wenig verschädelt... hab ne stimme wie dean martin nach dem fünften wisky und mein kopp brummt... grippe ick hör dir trappsen. deswegen dauert es ja auch ein wenig länger bis ich die richtige station zum aussteigen gefunden hatte.
also, wir schalten die kisten wieder ein. cheffe sagt no und wir verweisen auf die erzwingbare mitbestimmung. sollte er weiterhin darauf beharren dann einstweilige. sollte es weiterlaufen ohne verbot aber mit problemen (besucher, belästigte kollenInnen) dann halt eine BV... wenn er will. dann kann er ja meinetwegen die einigungsstelle anrufen...
@ waschbär klar liegt mir an der radiosache was... vor allem meinen kollegenInnen Volkskammerergebnis von 98 % fürs kistehören... und zu regeln gibt es einiges... grade bei uns ist n großes potential wegen kundenbesuchen und so... obwohl das eher der cheffe als problem sieht...
30.01.2007 um 13:26 Uhr
Hi Packer,
kann es sein das bei euch der AG sogar auf das Verzichten von Radio hören bestehen kann ?
GGF solltest du mal weg vom Radio kommen und eine generelle BV zum Thema : Mitbringen von Privat eigentum machen... das Radio würde dann als unterpunkt laufen .... Aber pass dabei auf das es nicht gegen die AN´s gewandt wird . Währe es nicht ein Kompromiss das der AG Büroradio ??? frei gibt ?
Ich versuche mir grade ein Grossraumbüro mit ca 50 Menschen vorzustellen ,deren trenung nur durch Spanischewände erfolgt und jeder hat einen anderen Sender ....
30.01.2007 um 14:11 Uhr
@ waschbär
wenn du dir mal das urteil vom BAG im posting 50248 von fay durchliest, dann wirst du sehen, daß er das ohne weiteres nicht machen kann. bestehen kann er natürlich darauf... aber wir können dann eine einstweilige verfügung in die wege leiten. wir! wollten ja genau diese probleme regeln... jetzt muß er jedesmal auf den BR zugehen bei einem streitfall...
ich hoffe ich hab das alles so richtig auf den schirm bekommen
31.01.2007 um 22:21 Uhr
Packer, URTEILE sind einzelschicksale :-)))
Von Bundesland zu Bundesland hat der Richter das Urteil in der Hand ...... (Alter Anwaltsspruch)...
01.02.2007 um 05:00 Uhr
Bv für das Radio hören ! Tolle Wurst ! Und noch eine für die CD und Mp3 und die Zeitung und überhaupt .
Es gibt Räte die haben so viel BV´s die brauchen erst mal eine BV zum Verwalten ihrer BV´s
08.02.2007 um 13:32 Uhr
ach schwester, du hast ja so recht. wenn man eine qulifizierte meinung äussert, dann sollte sie sich auf jeden fall mit guten fleischereierzeugnissen auseinandersetzen. ansonsten gilt der gute late spruch: wenn man keine ahnung hat, einfach mal klappe halten!
08.02.2007 um 18:41 Uhr
@ packer ,
psst --nicht wecken--schwester ist gerade mal ruhig !!!!!!;-)))
08.02.2007 um 19:04 Uhr
moinsen bergmann,
ja... habs dann auch spät mitgekriegt, daß da n troll am laufen is :) kaum n paar tage mal weg und dann verpasst man gleich wieder n spaß...
14.02.2023 um 11:18 Uhr
danke, sie können sich über die neusten nachrichten auf dem laufenden halten und ihre lieblingslieder auf radio https://internetradiohoren.de/80er-90er/radio-hr1/
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Betriebsvereinbarung zum Radiohören am Arbeitsplatz
Hallo, Ihr Lieben! Hat jemand eine Vorlage zu einer Betriebsvereinbarung zum Radiohören am Arbeitsplatz? Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe! Vor allem würde uns interessieren, wie man es das Radio hören
Radiohören im Betrieb
Wir haben in unserem Betrieb einen Mitarbeiter der das Radiohören sabotiert. Mit dem Argument wir zahlten ja keine GEZ-Gebühr. Wie verhält sich die Rechtslage.
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
Auskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Verbot "Radiohören"
Hallo Leute, wenn der Arbeitgeber eine Anweisung "zur Verwendung und dem Mitbringen von Hörfunkgeräten" ohne Mitbestimmung des Betriebsrates herausgibt, reicht da folgendes Schreiben an die GL: Wir