GEZ Gebühren (Radiohören) am Arbeitsplatz Mitbestimmung des BR - wie kann man hier am geschicktesten vorgehen ?
Hallo zusammen,
in unserem Betrieb gibt es in meheren Büros Radios. Diese Radios sind Eigentum der jeweiligen Kollegen. Auf Anfrage der GEZ, sieht sich die Geschäftsführung veranlasst, Anmeldebelege für die jeweiligen Radios von den Kollegen zu fordern. Wir nehmen an , dass die GF bei Nichtvorlage der Anmeldebestätigung den jeweiligen Kollegen auffordern wird, das Radio zu entfernen. zudem hat die GF gegenüber der GE bestätigt, dass das Unternehmen selbst keine Radios betreibt. Wir haben keine Vereinbarung zu "Radio hören am Arbeitsplatz". Nach § 87 Abs 1 Nr. 1 BetrVG ist diese Angelegenheit mitbestimmungspflichtig. Wir wollen verhindern, dass die Anmeldebelege bei der GF eingereicht werden. Unserer Meinung ist es nicht notwendig, dass die GF diese Belege vorhalten muß, weil die Radios in privater Nutzung sind. Wie kann man hier am geschicktesten vorgehen ? Gibt es schon aktuelle Rechtsprechungen zu diesem Thema (Vorlage der Anmeldebestätigung).
Community-Antworten (15)
21.07.2006 um 12:45 Uhr
Rein persönlich haben Radios i.d.R. nichts mit der Erfüllung der Arbeitspflichten zu tun, weshalb ich mir hinsichtlich des MBR nicht mal sicher bin.
Wenn man sich die Sachen bei der GEZ mal anschaut, mag es sein, das ggf. der AG nicht für die privaten Radios zuständig sein müßte.
Es ändert allerdings nichts an der Tatsache, das der Besitzer des Radios bei Verwendung am Arbeitsplatz einen Obulus von rund 5 € monatlich zusätzlich abzuführen hat, ungeachtet der Tasache, das er bereits GEZ für seine heimischen Geräte bezahlt.
Rein hypothetisch würde ich die Benutzung eines Radios am Arbeitsplatz als AG von dem Nachweis bezahlter Gebühren abhängig machen.
Ist aber nur mal so ne Einzelmeinung von mir.
21.07.2006 um 13:13 Uhr
Durch die Nutzung von privaten Radios am Arbeitsplatz wird dieser AN der GEZ gegenüber gebührenpflichtig.
Zu prüfen wäre, ob der AG durch die GEZ verpflichtet werden kann, z.B. die Namen seiner Beschäftigten mitzuteilen.
Die GEZ muss wiederum den Nachweis erbringen, welcher dieser AN ein privates Radio am Arbeitsplatz betreibt.
In öffentlichen Büros dürfte dieser Nachweis nur unschwer zu erbringen sein, im anderen Fall müsste der GEZ durch den AG Zutritt in einen Betrieb gewährt werden.
Eines halte ich jedoch für unwahrscheinlich, dass der AG als Handlungsgehilfe der GEZ befugt ist, den Nachweis angemeldeter Geräte zu fordern.
Die Methoden der Gebühreneintreiber sind durch Medien mehr als bekannt, da würde ich mich ob einer informellen Anfrage durch die GEZ mal nicht so schnell in´s Bockshorn jagen lassen. Also, erst die Rechtslage prüfen.
21.07.2006 um 13:27 Uhr
@Fayence Müsste nicht sogar der BR höchstpersönlich hier einschreiten und den AG auffordern, Radios am Arbeitsplatz zu verbieten oder zu erlauben, weil die verpflichtende Gebühr bei der GEZ bezahlt/übernommen werden muss? Stichwort § 80 BetrVG...
Gehen wir mal von einem "korrekten" AG aus. Dieser hält sich sogar an die Vorgaben der GEZ und will ein Radio o.ä. nur am Arbeitsplatz dulden, wenn er einen Nachweis vom AN erhält. Das wäre doch sehr korrekt, nicht wahr?
Auch sähe ich die Meldepflicht der Radios am Arbeitsplatz im Rahmen der Gesetze durchaus gedeckt, da sich der AG ja an die entsprechenden Regelungen/Vorgaben u.a. der GEZ hält. Der AG möchte ja nichts Illegales machen und "Schwarzhören" ist nun mal illegal!
21.07.2006 um 13:38 Uhr
@Kölner aber der AG hört doch gar nicht schwarz ;-) Meinst Du er sollte so etwas wie ein Gewissenspolizist für sein AN werden?
21.07.2006 um 13:46 Uhr
@Lotte Aber er könnte vielleicht belangt werden §§ 3, 9 RGebStV
21.07.2006 um 13:50 Uhr
@Kölner und Du erwartest natürlich von mir, dass ich weiß was der §§ 3 ,9 dieses komischen Gesetzes besagt ;-))
21.07.2006 um 13:54 Uhr
@Lotte Mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag habe ich - zugegeben, durchaus auch berufsbedingt - einige Erfahrungen machen dürfen. Aber ist demnach der § 80 BetrVG nicht viel interessanter...?
21.07.2006 um 14:03 Uhr
@Kölner Du kannst aber jetzt nicht behaupten, dass es sich um ein Gesetz zugunsten der AN handelt. .".
21.07.2006 um 14:56 Uhr
@Lotte Wenn man sich nicht daran hält ist das aber auch nicht zugunsten der AN.
21.07.2006 um 15:02 Uhr
@Kölner du weißt welch seelische Qualen es mir bereitet, Dir zu widersprechen, aber willst Du ernsthaft vom BR verlangen, dass er neben seinen sonstigen Aufgaben nun auch noch überprüft, ob die MA auf ihren Arbeitsplätzen privat Radio hören? Also okay, einigen wir uns auf den AG, aber als Beschäftigunsmaßnahme für den BR während der Sommerpause kann ich mir durchaus besseres vorstellen...
21.07.2006 um 15:08 Uhr
Da ist man dann schon richtig gut dran, wenn man sein altes Dampfradio am Arbeitsplatz rausschmeißen kann, und über die enorme Internetbandbreite des AGs einfach WebRadio hört ;-))
21.07.2006 um 15:09 Uhr
@w-j-l Warte auf den 01.01.07 - Änderungsgesetz zum RGebStV.
21.07.2006 um 15:50 Uhr
Hallo zusammen, vielen dank schon mal für die umfassenden Kommentare. Ich sehe das so: 1.) der AG/die GF stellt eine Regel im Betrieb auf, ohne vorher den BR informiert, bzw. sich mit ihm abgestimmt zu haben. Also kann der BR nach §87 Abs 1 Satz 1 eingreifen. Jetzt beginnt das Problem:
- der BR kann in Verhandlungen (evtl. Ziel Betriebsvereinbarung) über Radio hören am Arbeitsplatz eintreten. Ziel ist selbstvereständlich: Radio hören ist erlaubt (Urteil vom 14.1.1986 (1.ABR 75/83).
- bleibt die Frage: kann der AG den Nachweis der GEZanmeldung verlangen. Die Firma hat keine Radios. Kann die GEZ vom AG/der GF die Namen der Radiohörer verlangen ? Wenn ja , wäre ich dankbar für die entsprechende Verordnung/ Regelung gestzl. Grundlage. Oder der BR kann mit dem GF eine Verabredung treffen, wonach eine gemeinsame Info über die Gebührenpflicht zu Radios am Arbeitsplatz besteht. In der Info ist dann nichts von Nachweispflich enthalten. §80 Abs 1 Satz 1 zieht hier meiner Meinung nach nicht. Es ist die Rede von "..., dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen...". Das RGebStV ist in meinen Augen kein Gesetzeswerk, welches zu den Arbeitsgesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften usw. zählt.
21.07.2006 um 15:56 Uhr
@jochen_x Es ist also nicht zu Gunsten des AN wenn eine Strafe vermieden werden kann? Dann würde ich zumindest auch das StGB als Aufgabengebiet nach § 80 BetrVG in Frage stellen.
21.07.2006 um 16:07 Uhr
@ Kölner
Die Firma ZF Friedrichshafen AG wurde seitens der GEZ zur Zahlung von Rundfunkgebühren verdonnert - private Radios am Arbeitsplatz-! Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat entschieden, dies sei Sache der Angestellten und nicht des Arbeitgebers. Die Zahlungsaufforderung der GEZ wurde abgewiesen, eine Revision nicht zugelassen.
Bleibt also immer noch die Frage, ob die GEZ berechtigt ist, sich Zutritt zu einem Betrieb zu verschaffen, um die Lage vor Ort in Augenschein zu nehmen. Oder ob der AG verpflichtet ist, entsprechende AN-Daten weiterzuleiten. Hier meine ich, den Aufschrei der Datenschutzbeauftragten klar und deutlich hören zu können.
Auch dass der AG berechtigt sein sollte, Einsicht, in einen vom AN privat geschlossenen Vertrag mit der GEZ nehmen zu wollen, halte ich trotz § 80 noch immer für ein Gerücht!
Die Fa. ZF hat beispielsweise darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter per Betriebsordnung aufgefordert sind, private Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz bei der GEZ anzumelden.
jochen_x, wäre z.B. meine Empfehlung für Euch!
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