Erstellt am 09.06.2015 um 14:38 Uhr von gironimo
Der BR entscheidet selbst, welchen Seminaranbieter er für den geeigneten hält. Immerhin gibt es ja sachliche Gründe, warum der "übliche" Anbieter nicht in Anspruch genommen werden soll.
Kinderbetreuungskosten, die wegen BR-Tätigkeit anfallen, gehören zu den Kosten des BR, die der AG tragen muss.
Ansonsten muss sich der BR natürlich auch für Dich einsetzen, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht ( § 80 Abs. 1 BetrVG)
Erstellt am 09.06.2015 um 15:54 Uhr von Hoppel
@ Digitalinus
"1. Kann der AG diese Schulung unter Hinweis auf die GBR-Seminare ablehnen?"
NEIN! Außerdem ist ein GBR definitiv KEIN Seminar-/Schulungsanbieter im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG und ein BR(M) muss sich NICHT auf die Schulung durch andere BRM verweisen lassen.
"2. ... kann ich die Kinderbetreuungs-Kosten für ein anderes, genehmigtes Seminar ausserhalb der Sommerferien (Tagesmutter o.Ä.) dem AG weiterberechnen?"
BAG, Beschluss vom 23. 6. 2010 - 7 ABR 103/08: "Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG in angemessener Höhe die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die erforderliche Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstehen."
Du solltest Dir diese Entscheidung aber zwingend in Gänze durchlesen, da es ein paar Dinge zu beachten gilt.
Erstellt am 09.06.2015 um 18:45 Uhr von walterBR
- GBR definitiv KEIN Seminar-/Schulungsanbieter im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG -
soviel ich weiß, gibt es keine Qualitäts- oder Qualifikationsanforderungen an Seminaranbieter dieser Art.
Kann doch sein, dass im GBR jemand entsprechende Kenntnisse besitzt, um andere BR zu schulen. Trotzdem - ich hätte auch meine Zweifel, ob der GBR der richtige ist.
Erstellt am 09.06.2015 um 19:46 Uhr von Pjöööng
Vielleicht schult der GBR ja gar nicht persönlich, sondern hat lediglich InHouse Seminare "organisiert"?
Das ist dann aus meiner Sicht recht interessant, unter welchen Umständen BRM verpflichtet werden können, an solchen Seminaren teilzunehmen.
Erstellt am 09.06.2015 um 20:03 Uhr von Hoppel
@ walterBR
Ich spreche GBR Mitgliedern nicht grundsätzlich ab, über entsprechende Kenntnisse zu verfügen. Da gibt es mit Sicherheit sehr viele gute Leute, so wie es auch schlechte Referenten gibt.
Aber das BAG hat vor Jahren sicherlich nicht grundlos entschieden, dass sich ein BRM nicht auf die Unterrichtung durch ANDERE BRM verweisen lassen muss. ;-)
"Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit können nicht durch "Stille Post" erworben werden, sondern müssen qualifiziert vermittelt werden. Deshalb hat jedes Betriebsratsmitglied einen Rechtsanspruch auf den Seminarbesuch und muss sich nicht auf das Selbststudium oder die Unterrichtung durch andere Betriebsrats-Mitglieder verweisen lassen (BAG, 15. 5. 86, DB, 2496)."
Erstellt am 09.06.2015 um 22:19 Uhr von Snooker
@Hoppel
Grundsätzlich teile ich deine Meinung im vollem Umfang.
Dennoch kann es sein das da jemand im GBR sitzt der Nebenberuflich noch Referend ist oder sich ein zweites Standbein aufgebaut hat und Seminare ab hält.
Un du hast recht ein brm muss sich nicht auf andere BRM verweisen lassen......aber er kann..
Ich aber halte von dem Ganzen gar nichts und würde raten einen freien Anbieter zu suchen.