Hallo Kolleginnen und Kollegen,

hier mal eine spezielle Frage: Ich bin neu gewählte Betriebsrätin und stellvertr. BR-Vorsitzende in einem international agierenden Konzern. Als neue BR habe ich die Verpflichtung mir eine Grundlagenausbildung anzueignen. Wir haben einen BR-Beschluss gefasst und eine sog. Entsendung formuliert. So weit, so gut. Nun bietet unser Gesamtbetriebsrat Schulungen für BR an. In diesem Jahr sind aber bereits alle Grundlagenseminare vorbei, die kommenden Seminare beinhalten Fortgeschrittenenwissen und/oder Spezialthemen. Wir haben uns also für einen "Fremdanbieter" entschieden.

1. Kann der AG diese Schulung unter Hinweis auf die GBR-Seminare ablehnen?

2. Das von uns gewählte, zeitnahe Seminar haben wir bewußt auch deshalb gewählt, weil ich Alleinerziehend bin und dort (wg. der Sommerferien) Kinderbetreuung angeboten wird. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Mitnahme des Kindes. Wenn der AG nun dieses Seminar "verhindert", kann ich die Kinderbetreuungs-Kosten für ein anderes, genehmigtes Seminar ausserhalb der Sommerferien (Tagesmutter o.Ä.) dem AG weiterberechnen?

Für eure Unterstützung VIELEN DANK!