Seminarteilnahme und Kinderbetreuungskosten
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
hier mal eine spezielle Frage: Ich bin neu gewählte Betriebsrätin und stellvertr. BR-Vorsitzende in einem international agierenden Konzern. Als neue BR habe ich die Verpflichtung mir eine Grundlagenausbildung anzueignen. Wir haben einen BR-Beschluss gefasst und eine sog. Entsendung formuliert. So weit, so gut. Nun bietet unser Gesamtbetriebsrat Schulungen für BR an. In diesem Jahr sind aber bereits alle Grundlagenseminare vorbei, die kommenden Seminare beinhalten Fortgeschrittenenwissen und/oder Spezialthemen. Wir haben uns also für einen "Fremdanbieter" entschieden.
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Kann der AG diese Schulung unter Hinweis auf die GBR-Seminare ablehnen?
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Das von uns gewählte, zeitnahe Seminar haben wir bewußt auch deshalb gewählt, weil ich Alleinerziehend bin und dort (wg. der Sommerferien) Kinderbetreuung angeboten wird. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Mitnahme des Kindes. Wenn der AG nun dieses Seminar "verhindert", kann ich die Kinderbetreuungs-Kosten für ein anderes, genehmigtes Seminar ausserhalb der Sommerferien (Tagesmutter o.Ä.) dem AG weiterberechnen?
Für eure Unterstützung VIELEN DANK!
Community-Antworten (6)
09.06.2015 um 16:38 Uhr
Der BR entscheidet selbst, welchen Seminaranbieter er für den geeigneten hält. Immerhin gibt es ja sachliche Gründe, warum der "übliche" Anbieter nicht in Anspruch genommen werden soll.
Kinderbetreuungskosten, die wegen BR-Tätigkeit anfallen, gehören zu den Kosten des BR, die der AG tragen muss.
Ansonsten muss sich der BR natürlich auch für Dich einsetzen, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht ( § 80 Abs. 1 BetrVG)
09.06.2015 um 17:54 Uhr
@ Digitalinus
"1. Kann der AG diese Schulung unter Hinweis auf die GBR-Seminare ablehnen?"
NEIN! Außerdem ist ein GBR definitiv KEIN Seminar-/Schulungsanbieter im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG und ein BR(M) muss sich NICHT auf die Schulung durch andere BRM verweisen lassen.
"2. ... kann ich die Kinderbetreuungs-Kosten für ein anderes, genehmigtes Seminar ausserhalb der Sommerferien (Tagesmutter o.Ä.) dem AG weiterberechnen?"
BAG, Beschluss vom 23. 6. 2010 - 7 ABR 103/08: "Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG in angemessener Höhe die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die erforderliche Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstehen."
Du solltest Dir diese Entscheidung aber zwingend in Gänze durchlesen, da es ein paar Dinge zu beachten gilt.
09.06.2015 um 20:45 Uhr
- GBR definitiv KEIN Seminar-/Schulungsanbieter im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG -
soviel ich weiß, gibt es keine Qualitäts- oder Qualifikationsanforderungen an Seminaranbieter dieser Art.
Kann doch sein, dass im GBR jemand entsprechende Kenntnisse besitzt, um andere BR zu schulen. Trotzdem - ich hätte auch meine Zweifel, ob der GBR der richtige ist.
09.06.2015 um 21:46 Uhr
Vielleicht schult der GBR ja gar nicht persönlich, sondern hat lediglich InHouse Seminare "organisiert"?
Das ist dann aus meiner Sicht recht interessant, unter welchen Umständen BRM verpflichtet werden können, an solchen Seminaren teilzunehmen.
09.06.2015 um 22:03 Uhr
@ walterBR
Ich spreche GBR Mitgliedern nicht grundsätzlich ab, über entsprechende Kenntnisse zu verfügen. Da gibt es mit Sicherheit sehr viele gute Leute, so wie es auch schlechte Referenten gibt.
Aber das BAG hat vor Jahren sicherlich nicht grundlos entschieden, dass sich ein BRM nicht auf die Unterrichtung durch ANDERE BRM verweisen lassen muss. ;-)
"Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit können nicht durch "Stille Post" erworben werden, sondern müssen qualifiziert vermittelt werden. Deshalb hat jedes Betriebsratsmitglied einen Rechtsanspruch auf den Seminarbesuch und muss sich nicht auf das Selbststudium oder die Unterrichtung durch andere Betriebsrats-Mitglieder verweisen lassen (BAG, 15. 5. 86, DB, 2496)."
10.06.2015 um 00:19 Uhr
@Hoppel Grundsätzlich teile ich deine Meinung im vollem Umfang.
Dennoch kann es sein das da jemand im GBR sitzt der Nebenberuflich noch Referend ist oder sich ein zweites Standbein aufgebaut hat und Seminare ab hält. Un du hast recht ein brm muss sich nicht auf andere BRM verweisen lassen......aber er kann..
Ich aber halte von dem Ganzen gar nichts und würde raten einen freien Anbieter zu suchen.
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