Erstellt am 29.04.2005 um 08:42 Uhr von Werner
Du meinst ein vom Betriebsrat beschloßenes Seminar.
Wie weit ist den die Anreise zum Seminar?
Erstellt am 29.04.2005 um 08:54 Uhr von FK
Ja,
der BR hat das Seminar beschlosen.Das Seminar ist für ein neues Mitglied.
Erstellt am 29.04.2005 um 09:06 Uhr von Karl
Oft werden Betriebsräte mit den Kosten eines Seminars konfrontiert. Der Betriebsrat ist in der Auswahl des Seminaranbieters und des Seminarortes frei. Entscheidend ist, ob die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Der Betriebsrat hat lediglich darauf zu achten, dass vergleichbare Kosten nicht in einem auffälligen Mißverhältnis zueinander stehen. Dies betrifft vor allem Seminargebühren, Übernachtungs- und Reisekosten.
Erstellt am 29.04.2005 um 12:45 Uhr von Ottmar
Hallo Moni,
wenn Ihr mit ordentlichem Beschluss nach § 36 Abs6 den Kollegen auf das Seminar entsendet, dann stehen ihm selbstverständlich auch die Hotelkosten zu. Selbst wenn das Seminar nicht allzuweit von seinem Wohnort entfernt ist, kann er die angebotenen Übernachtungen nutzen, denn auch die Kommunikation und der Erfahrungsaustausch mit den BR-Kollegen aus anderen Firmen ist wichtiger Bestandteil der Schulungen.
Aber ein gewisses Kostenbewußtsein sollte schon vorhanden sein.
Rechne doch mal die täglichen Fahrtkosten zum Seminarort und stellt die Übernahctungskosten dagegen. Verpflegung muß ohnehin gezahlt werden.
Gruß
Ottmar