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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übernachtung bei Seminaren?!

F
FK
Nov 2016 bearbeitet

Die GL bewilligt keine Übernachtung für ein vom BR genehmigtes Seminar. Habt ihr schon irgenwelche Erfahrungen gemacht?

Danke Moni

1.70904

Community-Antworten (4)

W
Werner

29.04.2005 um 10:42 Uhr

Du meinst ein vom Betriebsrat beschloßenes Seminar. Wie weit ist den die Anreise zum Seminar?

F
FK

29.04.2005 um 10:54 Uhr

Ja, der BR hat das Seminar beschlosen.Das Seminar ist für ein neues Mitglied.

K
Karl

29.04.2005 um 11:06 Uhr

Oft werden Betriebsräte mit den Kosten eines Seminars konfrontiert. Der Betriebsrat ist in der Auswahl des Seminaranbieters und des Seminarortes frei. Entscheidend ist, ob die für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Der Betriebsrat hat lediglich darauf zu achten, dass vergleichbare Kosten nicht in einem auffälligen Mißverhältnis zueinander stehen. Dies betrifft vor allem Seminargebühren, Übernachtungs- und Reisekosten.

O
Ottmar

29.04.2005 um 14:45 Uhr

Hallo Moni, wenn Ihr mit ordentlichem Beschluss nach § 36 Abs6 den Kollegen auf das Seminar entsendet, dann stehen ihm selbstverständlich auch die Hotelkosten zu. Selbst wenn das Seminar nicht allzuweit von seinem Wohnort entfernt ist, kann er die angebotenen Übernachtungen nutzen, denn auch die Kommunikation und der Erfahrungsaustausch mit den BR-Kollegen aus anderen Firmen ist wichtiger Bestandteil der Schulungen. Aber ein gewisses Kostenbewußtsein sollte schon vorhanden sein. Rechne doch mal die täglichen Fahrtkosten zum Seminarort und stellt die Übernahctungskosten dagegen. Verpflegung muß ohnehin gezahlt werden. Gruß Ottmar

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