Erstellt am 26.02.2007 um 14:28 Uhr von w-j-l
Die Kommentare zu §§ 37 und 40 BetrVG schweigen sich hierzu aus. Zumindest hab ich nichts gefunden, was den Schulungsanspruch einer BR-Sekretärin bestätigt. Auch hinsichtlich Arbeitsbefreiung und Kostentragungsprflicht des AGs in diesem Falle scheint hier noch nichts verhandelt und entschieden worden zu sein.
Ob es reicht, wenn der BR die Erforderlichkeit im Zusammenhang mit §40 (2) feststellt? Da wäre ich mir nicht sicher.
Erstellt am 26.02.2007 um 15:08 Uhr von paula
die von Dir genannten Gründe sprechen für mich auch eher gegen eine Schulung.
Für die richtige Einladung muss der BRV sorgen. Er trägt hier die Verantwortung. Auch bei einem Protokoll einer BR-Sitzung kann die Verantwortung m.e. nicht delegiert werden. Ansonsten bist Du ja perfekt auf Deine Tätigkeit vorbereitet
Erstellt am 27.02.2007 um 08:17 Uhr von Dana
@paula
Dann frage ich mich allerdings, wozu es soviele WEiterbildungsangebote für BR-Sekretärinnen auf dem Markt gibt. Denn um als Sekretärin eingestellt zu werden, muss/sollte man eine entsprechende Berufsausbildung haben. Also muss in den Seminaren ja Wissen vermittelt werden, welches speziell für BR-Sekretärinnen zutrifft, und welches in einer "normalen" Ausbildung nicht vermittelt wurde.
ich sag dir mal, wie das bei uns hier ist.............und das ist bestimmt nicht immer richtig: Ich weiß, das der BRV einladen sollte.........aber er tut es nicht. Er meint, dafür bin ich zuständig, er verlässt sich da voll auf mich. Er ist an einem Tag in der Woche freigestellt, den Rest der Woche bin ich alleine. Termine vergebe ich und beantworte dann auch schon mal die eine oder andere einfache Frage. Die Themen ergeben sich aus der Woche bzw. aus stattgefundenen Terminen usw. Die ich dann zusammentrage und auf die TO setze.
Auch hinsichtlich der Protokolle, habe ich diese nach meinem besten WIssen und Gewissen immer wieder "verbessert", ohne dass einer meiner vergangenen CHefs auch nur ein einziges Wort über die Art und Weise verloren hat.
die Mitglieder des BR werden regelmäßig geschult, bei den meisten jedoch geht die Info bei einem Ohr rein, beim anderen raus... Das führt z.B. letztes Jahr dazu, dass sich ein langjähriges BRM gefreut hat, dass es den § 87 gibt. TOLL! Es interessiert viele bei uns nicht, hauptsache sie sind im BR.
ÜBer meinen Chef an sich, kann ich mich ja auch nicht beschweren, das ist ein ganz lieber...........aber er verlässt sich dennoch zu häufig auf mich. Oft weiß ich nicht, ob ich für bestimmte Aufgaben überhaupt zuständig bin, was ich im RAhmen meiner Sekretärinnenstellung überhaupt darf. Auch das würde in einer WB sicherlich konkretisiert werden können.
Liebe Grüße, Dana
Erstellt am 27.02.2007 um 09:43 Uhr von Mona-Lisa
@Dana,
"kopfkratz..."
also eins musst du mir mal erklären. Bei euch im Betrieb ist ein 15-köpfiger Betriebsrat, ja?
Der BRV ist einen Tag in der Woche freigestellt, ja?
Bei dieser Grösse gehört m.M. der BRV voll freigestellt!
Ihr seid ein Betrieb in der Grösse von 1001 - 1500 MA, ja?
Warum werden die euch zustehenden 3 Freigestellten nicht in Anspruch genommen?
Erstellt am 27.02.2007 um 10:55 Uhr von Dana
@mona-lisa
verstehe dein "kopf-kratz" vollkommen. Wir sind ein Krankenhaus mit ca. 1100 Beschäftigten. Der BR ist sich der Freistellungsmöglichkeit schon bewusst. Aber keiner will sich voll freistellen lassen, weil sich niemand von seiner arbeit trennen kann/will. Habe auch schon geredet und argumentiert...
Bei uns ist der BRV einen Tag freigestellt und seine Vertreterin auch einen Tag. Alle anderen BRM agieren auf Abruf (theoretisch...) klappt nämlich auch nur bei einigen Wenigen.
Was denkst du, was ich geredet habe. Für mich ist die Situation ja auch nicht immer rosig. Da kommen MA oder rufen an. Ich nehme das Problem auf und versuche dann jemanden aus dem BR zu finden, der sich der Sache annimmt. Das Problem ist, ich kann nicht jedes BRM anrufen, denn Einige haben nicht wirklich viel Ahnung vom BetrVG usw. Deshalb rufe ich immer nur die selben an (ca 5 BRM).
LG Dana
Erstellt am 27.02.2007 um 10:58 Uhr von w-j-l
Dana,
warum hast Du Dich denn selbst nicht zur Wahl aufstellen lassen?
Dann wäre das Thema längst erledigt.
Erstellt am 27.02.2007 um 11:04 Uhr von paula
@Dana
Nur weil jemand einen Kurs anbietet, besteht noch lange keine Verpflichtung des AG diesen Kurs als erforderlich zu erachten. Obwohl ich eine Betriebsräte kenne die auf dem gleichen Standpunkt stehen :-)
Deine Darstellung zeigt nur wie schlecht ihr Eure Organisation ist. Der BRV verlagert Aufgaben auf Dich die originär Aufgaben des BRV sind. Als AG würde ich hier auch nicht zahlen...
Erstellt am 27.02.2007 um 11:05 Uhr von Mona-Lisa