Erfassung Betriebsdaten/Mitarbeiterzeiten
Hallo!
Wir haben mal wieder eine Diskussion mit dem AG. Bei uns im Betrieb werden an den Maschinen Betriebsdaten erfasst. Es kommt vor, dass MA, wenn sie nicht lückenlos ihre Arbeitszeiten für die einzelnen Schritte buche, bei der PL oder GL antanzen müssen, und sich rechtfertigen müssen oder (auch schon passiert) eine Abmahnung kassiert haben. Der AG argumentiert, dass er die Daten erheben muss, um konkurrenzfähig die Produkte anbieten zu können. Wir meinen, es wird ein bisschen zu sehr bei den Daten auf den Menschen geguckt; weniger auf die Maschinenlaufzeit. Es kommt ja durch aus mal vor, dass einer sich einen Kaffee holt, auf's Klo geht oder 30 Minuten eine Diskussion mit dem PL hat, wie etwas nun besser laufen könnte.
Wir denken eher, dass zwar Maschinenlaufzeiten erhoben werden können, aber keine Daten/Zeiten, die den AN betreffen.
Sind wir da komplett falsch davor?
Community-Antworten (3)
13.05.2015 um 15:00 Uhr
Wenn diese Anlagen geeignet sind, das Arbeits- und Leistungsverhalten der AN zu kontrollieren, dann müsstet Ihr doch mitbestimmt haben?
13.05.2015 um 16:11 Uhr
Und wenn nicht dann dringend nachholen!
13.05.2015 um 17:24 Uhr
.... genau.
Und im Zuge der Mitbestimmung muss man sich dann auf die Zweckbestimmung und Nutzung der Daten einigen.
Offenbar sind ja bei der Erfassung der Maschinenlaufdaten Rückschlüsse auf das Verhalten der AN möglich. Also zieht § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dabei geht es ja nicht darum, dass der BR dem AG untersagen will seine Wirtschaftlichkeit berechenbar zu machen, sondern allein um die Frage was sonst noch geht oder nicht gehen soll.
Das scheint der AG bei seiner Diskussion mit Euch nicht erkannt zu haben (oder er wollte nicht)
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