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Stille Stellenstreichung unter Ausnutzung des Mutterschutzes

G
gonsox7x
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!! Also ich habe folgendes Anliegen. In unserem Unternehmen wird eine werdene Mutter in drei Wochen in den Mutterschutz gehen. Die Geschäftsführung hat nun einen Kollegen der aus einer stärker besetzten Abteilung stammt, aufgefordert , diesen Job zu übernehmen. Die verbleibenden Kollegen werden seinen Job übernehmen müssen. Er muss ob er will oder nicht diesen Job übernehmen. Tut er das nicht freiwillig, so hat die Geschäftsführung mit nicht näher erläuterten "Konsequenzen" gedroht. In seinem Arbeitsvertrag ist, wie oftmals üblich, eine solche Versetzung im Bereich des möglichen, zumahl es sich um eine vergleichbare kfm. Tätigkeit handelt. Ich fürchte nun, wenn der Kollege diese Stelle übernimmt und die werdende Mutter nach dem Mutterschutz nicht wieder in das Berufsleben eintreten will, über den "stillen Abbau" dieser Stelle. (Ist ja galant intern gelöst worden) Wie kann man eine solche"Stille Stellenstreichung" verhinder??

Bitte um Erfahrungswerte!!

Danke

2.64205

Community-Antworten (5)

K
Kölner

09.08.2006 um 23:49 Uhr

@gonsox7x Wo ist das Problem?

G
gonsox7x

10.08.2006 um 00:17 Uhr

Problem: Der Kollege muss diesen Job antreten!! Die Geschäftsführung ist trotz höherer Verantwortlichkeit der neuen Stelle nicht bereit ein höheres Gehalt bzw. Zusatzvergütung zu zahlen. Desweiteren wird die Stelle ja intern besetzt, das heisst in der Abteilung wo bisher vier Ma´s arbeiten, arbeiten jetzt drei bei gleichem Arbeitsaufkommen, die Mutterschutz Stelle wird durch den Vierten Ma ausgefüllt. Die Kollegin die in den Mutterschutz geht wird die Stelle nicht wieder antreten. D. h. im engeren Sinne ist eine Stelle weggefallen, wenn der Betriebsrat jetzt nicht reagiert. Wie kann eine solche Problematik verhindert werden, zumal die GL angehalten ist Stellen abzubauen!!!

K
Kölner

10.08.2006 um 00:27 Uhr

@gonsox7x Euer AG scheint den AN dies ja zuzutrauen... ...Stellenabbau in dieser Form geschieht übrigens tagtäglich! Unternehmerische Freiheiten sind - zum Glück - noch nicht durch einen BR sanktionierbar!

Ein Ausweg: Eine Überlastungsanzeige - irgendwann mal!

P
pit47

10.08.2006 um 08:34 Uhr

Hallo gonsox7x, bei einer Versetzung ist der BR zu unterrichten (§ 99 BetrVG) und nach Abs. 2 kann der BR seine Zustimmung verweigern, wenn anderen AN Nachteile durch die Versetzung erleiden.

A
Angi1

10.08.2006 um 09:22 Uhr

Hallo gonsox7x,

zu meinem Erstaunen stimme ich mit Kölner überein. Vielleicht wird es doch noch ein schöner Tag?!

Ihr könnt euch mit § 92 BetrVG über die Personalplanung unterrichten lassen. Wenn von der GL Stellenabbau gefordert wird sollte sich vielleicht auch euer WA mal informieren.

Ansonsten nennt man dies normale Fluktuation und ist immer noch besser als ob jemand entlassen werden muß.

MfG Angi1

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