Erstellt am 12.05.2015 um 14:04 Uhr von gironimo
Wenn der AG mitspielt. Er muss ja nicht jemanden freistellen, wenn alle anderen BRs da sind. Ansonsten ist es aus meiner Sicht unproblematisch. Hauptsache, es werden keine Beschlüsse gefasst und die "verkehrten" Personen stimmen ab.
Erstellt am 12.05.2015 um 14:05 Uhr von Pjöööng
Arbeitsgruppen unterliegen im Gegensatz zu Ausschüssen keinen gesetzlichen Regelungen. Insofern wäre es auch unbedenklich wenn ein EBRM in einer Arbeitsgruppe mitarbeitet. Allerdings hat das Ersatzmitglied, so lange es nicht nachgerückt ist, keinen Freistellungsanspruch, könnte also, sofern es keine anderslautende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gibt, nur außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit teilnehmen.
Erstellt am 12.05.2015 um 16:23 Uhr von Dezibel
Sinn macht das eigentlich nur, wenn das Ersatzmitglied für einen längeren Zeitraum (z.B. Langzeiterkrankung eines Mitgliedes ) nachgerückt ist. Da ist dann auch eine Teilnahme an Sitzungen etc. gesetzlich geregelt und nicht abhängig von der Laune des Chefs.
Erstellt am 12.05.2015 um 17:00 Uhr von Nubbel
so von nubbel zu pappnase, was soll die arbeitsgruppe denn erarbeiten?