Mitarbeit im Aufsichtsrat - auf Anfrage an den Vorsitzenden?
Mitarbeit als Betriebsrat im Aufsichtsrat außerhalb der gesetzlichen Pflicht für das Unternehmen, also auf Anfrage an den Vorsitzenden?
Community-Antworten (5)
29.04.2008 um 01:49 Uhr
@"kosano "Mitarbeit als Betriebsrat im Aufsichtsrat außerhalb der gesetzlichen Pflicht für das Unternehmen, also auf Anfrage an den Vorsitzenden?" ähm, Abgesehen davon: Was hat Deine Erläuterung zur Begrifflichkeit eines Aussichtsratsmandates verso BRV zu tun?
29.04.2008 um 11:29 Uhr
@ pirat, wenn ich meine Kristallkugel und das Fragezeichen am Ende des Satzes in Betracht ziehe denke ich, die Frage sollte heißen: gibt es so was, oder gibt es das nicht und ist so was zulässig? Der Verfasser war ein wenig aufgeregt und gemeint, dass alle in diesem Forum über eine Kristallkugel verfügen . . . ;-)
29.04.2008 um 12:12 Uhr
Ahoi, wölfchen du hast sie also, die Kristallkugel.... cool .-)
@kosano dann wollen wir dir mal was zum Lesen geben...vorsorglich http://www.verdi.de/ver-und-entsorgung/aufsichtsraete_mitbestimmung/aufsichtsratswahlen
29.04.2008 um 12:44 Uhr
. . . ich weiß nicht, ob dieses wirklich hilfreich ist, denn auf dieser Seite geht es um Betriebe mit mehr als 2000 AN. Wir sind z.B. ein Betrieb mit 220 AN, also keine gesetzliche Pflicht, Rechtsform GmbH, Gesellschafter zu 100% die Kreisverwaltung - und diese nun hat ausdrücklich gewünscht, dass ein BR- Mtglied als AN-Vertreter in den Aufsichtsrat kommen möchte. Diesem Wunsch sind wir nachgekommen und zwar ohne das auf obiger Seite beschriebene Wahlverfahren, weil wir zu jener Zeit trotz intensiver Recherchen keine Aussage zu dieser Konstellation gefunden haben . . .
29.04.2008 um 12:46 Uhr
@ pirat, die Kugel ist nur ein Umlaufmittel, also nur begrenzte Zeit in meinem Besitz, ehe ich sie an den nächsten weitergeben muss. Und ich habe dem Ding so viele Fragen gestellt, dass sie schon fast milchig geworden ist ;-)
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