Hallo,

ich hatte ja schon berichtet, dass durch Kündigung und Rücktritt von BRM Neuwahlen erforderlich sind.

Der Rücktritt der BRM erfolgte 3 Tage vor den Verhandlungen zur BV Arbeitszeit. Die GF hatte den Verhandlungstermin abgesagt, naschdem sie vom Rücktritt erfahren hat (wir haben keine Ersatmitglieder).

Nachdem der geschrumpfte BR ja bis zur Neuwahl im Amt ist stellt sich uns die Frage, ob wir wie geplant vorgehen sollen, also die BV verhandeln.

Es ist davon auszugehen, dass die BRM die jetzt noch vorhanden sind nicht mehr gewählt werden (Hetzkampagne des Niederlassungsleiters). Wir befürchten, dass sich KollegenInnen zur Wahl stellen und womöglich auch noch gewählt werden die dann als BR nur auf dem Papier bestehen.

Die BV zur Arbeitszeit wird dann entsprechend den Wünschen des AG ausfallen. Wir hatten vor unserer Amtszeit bereits einen BR der nur auf dem Papier existierte und, wenn überhaupt, nur unsinnige BV's unterzeichnet hat.

Den Entwurf zur BV haben wir bereits im September 2014 (!) übermittelt und weil die BRM die nun zurückgetreten sind keinen "härteren" Weg einschlagen wollten kam es bislang noch zu keiner Verhandlung. Die anstehende Verhandlung wurde durch den Rücktritt ja nun auch verhindert.

Können wir auf Grund dieser Tatsache (Verzögerungstaktik des AG) noch innerhalb der Amtszeit des geschrumpften BR etwas unternehmen?

Innerhalb von 7 Wochen könnten wir die BV ja eigentlich noch unter Dach und Fach bringen.

Wir waren ein 5-er BR und sind nun noch 2.

Bitte lasst mich euere Meinung dazu wissen. Gerne auch Vorschläge für eine sinnvolle Vorgehensweise.

Vielen Dank im Voraus.