Vor der Neuwahl noch tätig werden?
Hallo,
ich hatte ja schon berichtet, dass durch Kündigung und Rücktritt von BRM Neuwahlen erforderlich sind.
Der Rücktritt der BRM erfolgte 3 Tage vor den Verhandlungen zur BV Arbeitszeit. Die GF hatte den Verhandlungstermin abgesagt, naschdem sie vom Rücktritt erfahren hat (wir haben keine Ersatmitglieder).
Nachdem der geschrumpfte BR ja bis zur Neuwahl im Amt ist stellt sich uns die Frage, ob wir wie geplant vorgehen sollen, also die BV verhandeln.
Es ist davon auszugehen, dass die BRM die jetzt noch vorhanden sind nicht mehr gewählt werden (Hetzkampagne des Niederlassungsleiters). Wir befürchten, dass sich KollegenInnen zur Wahl stellen und womöglich auch noch gewählt werden die dann als BR nur auf dem Papier bestehen.
Die BV zur Arbeitszeit wird dann entsprechend den Wünschen des AG ausfallen. Wir hatten vor unserer Amtszeit bereits einen BR der nur auf dem Papier existierte und, wenn überhaupt, nur unsinnige BV's unterzeichnet hat.
Den Entwurf zur BV haben wir bereits im September 2014 (!) übermittelt und weil die BRM die nun zurückgetreten sind keinen "härteren" Weg einschlagen wollten kam es bislang noch zu keiner Verhandlung. Die anstehende Verhandlung wurde durch den Rücktritt ja nun auch verhindert.
Können wir auf Grund dieser Tatsache (Verzögerungstaktik des AG) noch innerhalb der Amtszeit des geschrumpften BR etwas unternehmen?
Innerhalb von 7 Wochen könnten wir die BV ja eigentlich noch unter Dach und Fach bringen.
Wir waren ein 5-er BR und sind nun noch 2.
Bitte lasst mich euere Meinung dazu wissen. Gerne auch Vorschläge für eine sinnvolle Vorgehensweise.
Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (13)
12.05.2015 um 14:52 Uhr
Ich zweifle doch sehr daran, dass Ihr die BV unter Dach und Fach bekommt. Der AG braucht doch nur zu mauern. Und die E-Stelle bekommt Ihr in der Zeit kaum hin
12.05.2015 um 15:11 Uhr
. . . aber grundsätzlich bleibt Ihr nach § 13 BetrVg handlungsfähig mit vollen Rechten und Pflichten. Natürlich müsst Ihr der Pflicht zur Bestellung eines Wahlvorstandes unverzüglich nachkommen, aber bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses seid Ihr im Amt . . .
12.05.2015 um 15:14 Uhr
enn wir berechtigt sind, dann würden wir es zumindest versuchen.
Im Moment stellt sich aber die Frage, ob wir denn dürfen, wenn wir nur noch 2 Leute im BR sind.
Im Kommentar von Deubler soll dazu was stehen (§21) und die Gewerkschaft sagt, es geht. Unser Gesamtbetriebsrat sieht das nicht so, hat aber auch den Kommentar nicht.
Es geht doch darum, ob wir beschlussfähig sind. Wir sind uns einig, dass unsere Beschlüsse "einstimmig" sein müssen. Aber dürfen wir????
Große Not, denn die Zeit spielt gegen uns.
12.05.2015 um 15:17 Uhr
Der Wahlvorstand ist innerhalb von 2 Wochen zu benennen und ab Wahlausschreibung dann nochmal 6 Wochen. Somit wären das 8 Wochen bzw. nur mehr 7 Wochen bei uns, da seit dem Rücktritt schon fast 1 Woche rum ist.
Richtig?
14.05.2015 um 11:35 Uhr
@wölfchen,
". . . aber grundsätzlich bleibt Ihr nach § 13 BetrVg handlungsfähig mit vollen Rechten und Pflichten. Natürlich müsst Ihr der Pflicht zur Bestellung eines Wahlvorstandes unverzüglich nachkommen, aber bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses seid Ihr im Amt . . ."
Du meinst sicherlich bis zur Konstituierung des neu gewählten BR, das kann nämlich nochmal ne Woche oder länger dauern, insbesondere wenn man dem alten BR noch die Möglichkeit geben will den Abschluss zu finden. Also ziehen kann man schon noch, wenn man denn will ;-)
16.05.2015 um 15:12 Uhr
bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses seid Ihr im Amt Genau so ist es!
*Du meinst sicherlich bis zur Konstituierung des neu gewählten BR, * Das meint er hoffentlich nicht, denn das wäre falsch!
16.05.2015 um 15:38 Uhr
hmm, hab ich mich da tatsächlich vertan?
16.05.2015 um 15:44 Uhr
@nicoline,
stimmt jedoch nicht per se, denn wird das Wahlergebnis nicht förmlich bekanntgegeben, bleibt der alte BR bis zur Konstituierung des neuen BR im Amt - BAG vom 05.11.2009, 2 AZR 487/08 ;-)
16.05.2015 um 18:38 Uhr
Ist doch schön, dass Du noch etwas gefunden hast, was Deine Aussage wenigstens etwas bestätigt und sicher sehr oft vorkommt.
16.05.2015 um 19:15 Uhr
Nein, Du hast ja Recht, habe mich da etwas vertan. Aber ich wusste das es AUCH so geht und zudem ging es MIR ja darum Zeit zu schinden, Falls es nötig wäre, um eben den alten BR noch die Möglichkeit einzuräumen einen BV-Abschluss NOTFALLS hinzubekommen ;-)
18.05.2015 um 15:20 Uhr
Für mich ist alleine schon der Gedanke mehr als nur fraglich, mit dem alten Betriebsrat eine BV verabschieden zu wollen, obwohl schon fest steht, dass neu gewählt wird. Ich gehe davon aus, dass auch der neue BR von den Mitarbeitern des Betriebes gewählt sein wird (Hetzkampagne hin oder her), insofern sollte dieses demokratisch gewählte Organ die BV beschließen oder eben nicht.
18.05.2015 um 15:32 Uhr
Naja, man weiss auch nicht was für Zustände in dem Betrieb des TE herrschen. Vielleicht wird diese BV-Arbeitszeit auch dringend benötigt. Der alte BR ist im Thema, vermutlich sogar schon Seminare. Der neu gewählte BR könnte möglicherweise Probleme bei der zügigen Bearbeitung dieser BV bekommen, falls alle neu sind. Und wenn der AG auf Zeit spielt, hat es zumindest für mich den Eindruck, dass dort Dinge enthalten sind, die für die AN nicht schlecht sind und die derzeitige Situation für die AN verbessern würde.
Wie gesagt, wäre ein Weg diese BV noch vor der Konstituierung des neuen BR in trockene Tücher zu bringen und soll kein Anreiz dafür sein, den demokratisch gewählten BR seiner Rechte zu berauben.
Ich kenne das von unseren Gremien, obwohl ungleich wesentlich größer. Da dauerte es bisher immer 6 bis 12 Monate ( eher 12 ) bis alle einen ähnlichen Kenntnisstand hatten und einigermaßen an die gleichen Stränge zogen. Die Neuen wollen ja in aller Regel erst mal mit dem AG kuscheln, sind ängstlich und zurückgezogen ehe sie selbstsicher auftreten und fordern ;-)
18.05.2015 um 17:50 Uhr
PeterPaula hat das schon sehr richtig erkannt. Ohne uns jetzt hervortun zu wollen aber es gibt im Betrieb niemanden der sich so einsetzen wird wie wir das gemacht haben.
Nachdem die Mitarbeiter im Betrieb alle ein super Verhältnis zum Niederlassungsleiter haben und bislang die meisten erfolgreich jeder für sich das Beste herausgeholt hat, sind die Kolleginnen und Kollegen der Meinung, dass der BR dem AG nur Böses will und das wäre nicht notwendig.
Äusserungen wie "der BR würde die Niederlassung zu Grunde richten" treffen in schweren Zeiten auf offene Ohren.
Es gab 7 Jahre lang einen BR der nur auf dem Papier existierte. Verstöße gegen den TV, keine Protokolle und somit keine Beschlüsse zum nachlesen. Niemals eine Schulung absolviert. Es wurde die Meinung vertreten, dass der BR nur tätig wird, wenn sich jemand beschwert und weil das nicht der Fall ist hat der BR die Füße still zu halten.
Genau da wird der Betrieb wieder hinkommen. Die BV Arbeitszeit hat uns viel Mühe gekostet, wir sind voll im Thema und wissen worauf wir achten müssen. Ein vom AG unterstützter neuer BR wir zu allem Ja und Amen sagen und trotz BV wird dann doch wieder jeder seine eigenen Abmachungen treffen.
Wer sollte die Einhaltung der BV auch überwachen?
Mittlerweile hat sich die GF auch schon zu Wort gemeldet. Die GF betrachtet es als Zeitverschwendung mit dem Rumpf-BR zu verhandeln, weil der neue BR möglicherweise ganz etwas anderes haben möchte. Wenn der neue BR aus den Personen besteht die der Niederlassungsleiter als die "Richtigen" betrachtet, wird das garantiert auch der Fall sein.
In Bezug auf die Arbeitszeit gibt es keinerlei Regelung. Wir haben Gleitzeit, wer, wie, wann, was, wo- keine Regelung. Zeitguthaben bis - ? Ab wann Mehrarbeit?
Mitarbeiter machen keine Pause und haben damit noch nicht mal ein Problem. Personalplanung ist ein Fremdwort, warum auch. Alle Mitarbeiter sind pflichtbewusst und bleiben eben länger. Zeitausgleich ist meist nicht möglich.
Alles wird so bleiben, denn es hat ja keiner ein Problem damit.
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