ich bin im Betriebsrat als Nachrücker gekommen , meine frage ist kann ich die aufgaben direkt von meinem Vorgänger übernehmen oder muss das Gremium wieder zustimmen . Im welchem Paragraf kann ich mich orientieren
Unsere Seminarempfehlung
Ersatzmitglieder Teil 1
Vom Nachrücker zum kompetenten Betriebsratsmitglied