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BR Mandat niedergelegt in unbedachter Manier, ungeahnte Rechtsfolgen?!

B
BRBOD
Nov 2016 bearbeitet

Halli Hallo zusammen, in unserem Betriebsrat gab es während einer regulären Sitzung einen "privaten" Streit zwischen zwei Mandatsträgern. Alle waren ordentlich geladen, das Gremium war beschlussfähig, der BR Vorsitzende war anwesend, es wurde Protokoll geführt. Ein streitbeteiligter Mandatsträger verließ die Versammlung, um nach der einberaumten Pause wieder teilzunehmen. Der andere Mandatsträger erklärte mündlich vor dem restlichen Gremium, dass dieses Gremium ihn nicht mehr wiedersehen werde und verließ die Sitzung ebenfalls, erschien nach der einberaumten Pause nicht mehr. In einer zeitnah stattfindenden Ausschuss- Sitzung wurde über den Austritt diskutiert und die daran Teilnehmenden einigten sich auf "war so wohl kein ernst gemeinter Rücktritt vom Mandat". Die Niederlegung des Mandats wurde jedoch schriftlich protkolliert und in der nächsten BR Sitzung wurde dieses Protokoll ohne weitere Anmerkungen/ Diskussionen zur Kenntnis genommen. Nun erschien der "zurückgetretene" Mandatsträger weiterhin zu den Sitzungen. Dieses Verfahren wird nun in Frage gestellt: Nichtöffentlichkeit?! Kündigungsschutz beim Mandatsträger und Ersatzmitlglied?! Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse?! Der Zurückgetretene hat bisher noch keine weiteren Äußerungen getan, insbesondere in keiner Form dem Widerspruch widersprochen. Und ob es diesen Widerspruch zum Widerspruch überhaupt gibt/ geben darf - das ist meine Frage hier und heute. Besten Dank an alle!

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Community-Antworten (6)

E
Eifelbär

10.05.2015 um 20:11 Uhr

warum sollte das ein Rücktritt gewesen sein? Die Formulierung enthält das Wort Rücktritt nicht und muss daher ausgelegt werden. Ein BRM kann Mitglied im BR bleiben und trotzdem an keiner Sitzung teilnehmen. Das kann zwar zum Ausschluss führen aber das beschließt das Arbeitsgericht

daher keine Welle machen!

H
Hartmut

10.05.2015 um 22:54 Uhr

Im BR kann es auch mal 'zur Sache' gehen und nicht alles ist so gemeint, wie gesagt.

Andererseits, die Person sollte sich erklären. Denn sollte die Sache vor Gericht kommen, könnte der Richter ganz cool sagen, also diese Äußerung sei ja seiner Meinung nach eine Rücktrittserklärung gewesen. Und dann waren eure späteren Sitzungen öffentlich ... nicht gut!

E
Erbsenzähler

11.05.2015 um 09:24 Uhr

@BRBOD Im nachfolgenden Link steht, dass ein Rücktritt formlos ist. Es muss nur ausdrücklich der Wille zum Rücktritt geäußert werden. Auch kann der Rücktritt nicht wieder zurück genommen werden. Deshalb kommt es auf die genaue Äußerung des (Ex-)BRMs an. Ob "Ihr werdet mich hier nie wieder sehen." reicht kann ich jedoch nicht sagen. Dazu müsste man die zuammenhängende Äußerung kennen.

G
gironimo

11.05.2015 um 10:02 Uhr

.... kann ja auch sein, dass er nur nicht mehr zu den Sitzungen kommen wollte - es sich dann aber wegen seiner Amtspflicht anders überlegt hat.

K
Kölner

11.05.2015 um 10:56 Uhr

Nehmt Euch selber mal Ernst! Wer eine solche Sitzungsniederschrift anfertigt, der muss nach dem A auch B sagen. Alles andere ist Kokolores!

P
Pjöööng

11.05.2015 um 12:28 Uhr

Das ist nicht einmal Kindergarten was Ihr da spielt, das ist Krabbelgruppe!

Wenn jemand eine derart unklare Erklärung abgibt, dann fragt man ihn einfach, wie diese zu verstehen ist. Fertig!

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