W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dürfen sich BRM die ihr Mandat niedergelegt haben wieder zur Wahl stellen?

R
reno60
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, dürfen sich (aus persönlichen Gründen) aus dem BR ausgetretene Ersatzmitglieder und BRV bei der nächsten Wahl wieder aufstellen lassen? Die eigentliche BRV befindet sich im Erziehungsurlaub, ihre Vertretung hat ihr Mandat aus persönlichen Gründen niedergelegt. Ein Ersatzmitglied hat sein Mandat aus dem gleichen Grund ebenfalls niederlegt. Beide sind eng verbunden mit der im Erziehungsurlaub befindlichen BRV. Ich selbst bin Nachrücker und jetzt BRV. Ein Nachrücker ist Schriftführer. Nur ein Mitglied gehört von Anfang an dazu - und wir haben nur noch ein Ersatzmitglied zum nachrücken - dieses ist aber seit 4 Monaten krank. Es zeichnet sich ab, dass auch dieses Mitglied bald nicht mehr als Nachrücker zur Verfügung steht, dann wären Neuwahlen nötig.

6.13506

Community-Antworten (6)

K
Kölner

28.11.2007 um 22:55 Uhr

@reno60 Aber das im Erziehungsurlaub befindliche BRM/Ex-BRV ist doch nicht zurückgetreten, oder?

R
reno60

28.11.2007 um 23:28 Uhr

Nein - sie ist nicht zurückgetreten. Aber es ist auch nicht klar, ob sie wiederkommen möchte - oder den Erziehungsurlaub weiter ausschöpfen möchte ..... ( von 3 Jahren hat sie bisher nur 1 beansprucht)

F
Frosch

29.11.2007 um 01:20 Uhr

Nur weil kein Ersatzmitglied zur Verfügung steht musst du noch nicht neu wählen

T
tamirasun

29.11.2007 um 08:57 Uhr

Warum sollte sich ein BR-Mitglied, welches aus persönlichen Gründen das Mandat niedergelegt hat ( für diese Amtszeit) sich nicht wieder aufstellen lassen können?

H
HF

29.11.2007 um 09:28 Uhr

Irgendwie komme ich jetzt da nicht ganz mit, du sagst, BRV ist im Erziehungsurlaub und "nicht" zurückgetreten. D.h., sie ist immer noch BRV, also kannst du es nicht sein. Bei Abwesenheit übernimmt der sBRV das Amt, der der vorher schon sBRV war. Du bist Nachrücker und übernimmst nicht automatisch die Rechte und Pflichten eines ausgeschiedenen Mitgliedes. Da ihr ja noch ein Ersatzmitglied habt, werden keine Neuwahlen angesetzt. Mitglieder des BR die ausgeschieden sind, können sich bei der nächsten Wahl wieder aufstellen lassen. Was ich persönlich allerdings nicht für Gut heissen würde. Mall hüh mal hott, so kanns auch nicht laufen, aber dagegen spricht nichts und es steht auch nichts in den Gesetzen.

R
reno60

29.11.2007 um 19:33 Uhr

Danke für die Infos! Ich handle wie eine BRV, denn das ist nicht so einfach bei uns. Vielleicht könnt Ihr mir sagen was ich nun für eine Position tatsächlich inne habe. Die Geschichte: BR gewählt und konstituiert :Vorsitzende, sBRV und Schriftführer BRV geht in Erziehungsurlaub sBRV vertritt sie im BRAmt, ich rücke nach (werde als sBRV der amtierenden sBRV bestimmt) , Schriftführer bleibt Schriftführer, nach ein paar Monaten: sBRV tritt vom BRAmt zurück, ein weiteres EM rückt nach und übernimmt Schriftführeramt, ehemaliger Schriftführer vertritt jetzt mich. Uns blieb letztendlich nichts anderes übrig, die "Posten" neu zu verteilen. Alles per ordentlichen Beschluss. Bis auf das Mitglied, das jetzt mich vertritt, war keiner vorher im BR. Meine neue Frage lautet also: WER/WAS BIN ICH???

Ihre Antwort