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Verhandlung mit dem AG

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SvenM.
Dez 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, mein Gremium und ich haben folgendes Problem Und zwar ist unser AG 2019 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten um zukünftige Erhöhungen der IGM nicht mehr zu zahlen. Jetzt aber möchte unser AG aber mit uns über den Tarifabschluss mit uns verhandeln um den Mitarbeitern doch mal wieder was zukommen zu lassen. Die Frage ist nur dürfen wir das überhaupt? Ich habe gelernt das alles was in einem Tarifvertrag geregelt wird niemals Bestandteil einer Betriebsvereinbarung sein darf BetrVG Paragraph 77 abs 3. Das einzige was wir dürfen ist das wann und wie mitzubestimmen oder sind wir da jetzt auf einem Holzweg? Ich hoffe sehr das uns jemand helfen kann. Danke

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Community-Antworten (2)

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Relfe

14.12.2022 um 18:47 Uhr

Nein, reine Entgelterhöhungen ist den Tarifparteien vorbehalten, also AN und AG oder Gewerkschaft und AG.

Der AG könnte aber eine Budget zur Verfügung stellen und ihr verhandelt die Verteilungsgrundsätze. Oder wenn die Grundsätze der Lohngestaltung verändert werden un damit eine Lohnerhöhung einhergeht, siehe https://betriebs-berater.ruw.de/arbeitsrecht/urteile/Mitbestimmung-des-Betriebsrats-bei-Entgelterhoehung-33951

--> betitelt das Ganze um, ändert die Entlohngrundsätze (minimal), dann seit ihr dabei --> oder eben der AG stellt ein Budget zur Verfügung und ihr verteilt es gemeinsam (kann man auch alle MA gleichmäßig Prozentual machen)

bei euch laufen ja noch genug GW-Mitglieder rum (schätze ich mal), von daher sollte man hier genau darauf achten, nicht den BR-Rahmen zu überschreiten

M
Muschelschubser

15.12.2022 um 09:25 Uhr

Im Grunde genommen wäre das ein Haustarifvertrag, und dafür muss sich der AG die Gewerkschaft ins Haus holen.

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