Teilnahme an Verhandlung während AU
Hallo Leute,
Ich bin ein Br Mitglied und mich wollen sie unbedingt loswerden. Offiziell hat die Geschäftsführung an BR Vorsitzender angesprochen damit ich ein Angebot abgebe,das habe ich ja auch getan.Die GF hat mir dann mitgeteilt das ich Persönlich mit dem Firmenbesitzer verhandeln soll der außer Deutschland sein Geschäft verfolgt.Der soll in den nächsten Tagen kommen da ich aber momentan AU bin sollte ich in den Verhandlung eingehen oder nicht?Der Firmenbesitzer kommt alle 3 bis 6 Monaten hier vorbei.Ich möchte auch nicht mehr bleiben da ich andauernd von der GF gemobbt werde ich bin seit 19 Jahren in dieser Unternehmen möchte auch von mir aus einer Tapetenwechsel.Wie soll ich mich verhalten?könnt ihr mir Tipps geben . 1.Soll ich während AU in die Verhandlung eingehen? 2.Soll ich lieber alleine verhandeln oder sollte jemand dabei sein als Zeuge? 3.Da ich ja nicht gekündigt werden kann,wird es wahrscheinlich Aufhebungvertrag sein dazu bitte Info und Tipps.
Vielen dank schon im voraus.
Gruß an alle
Community-Antworten (3)
20.09.2008 um 10:07 Uhr
@serka, Vorsicht mit dem Wort "Mobbing", nicht alles was einem gegen den Strich geht, ist Mobbing... Aber an deiner Stelle würde ich als erstes den AG fragen, wie er dazu kommt, sich in individualrechtlichen Angelegenheiten, die nur einen Kollegen persönlich angehen, mit dem BRV auszutauschen!
Du kannst ohne weiteres während deiner AU in Verhandlungen mit dem AG gehen, aber er muss nicht zulassen, dass du eine weitere Person mitbringst. Ich weiss ja nicht, wie hoch deine Forderung war, aber solltet ihr auf einen gemeinsamen Nenner kommen, lass dir Bedenkzeit und eine Kopie des Aufhebungsvertrages geben, damit du ihn von einem RA überprüfen lassen kannst. Ein Aufhebungsvertrag ist nur wirklich und tatsächlich interessant, wenn du bereits etwas anderes in Aussicht hast.... Also überstürz' nicht's, denn nach der Unterschrift ist alles gelaufen!
21.09.2008 um 03:33 Uhr
@serka Ein Aufhebungsvertrag kann für das Arbeitsamt auch bedeuten das du eine Sperre bekommst, denn du erklärst dich ja mit deiner unterschrift zur Arbeitslosigkeit.
22.09.2008 um 20:18 Uhr
"Ein Aufhebungsvertrag kann für das Arbeitsamt auch bedeuten das du eine Sperre bekommst..."
Ebenfalls viel Spaß mit der Ruhezeit, wenn die Agentur für Arbeit dann auch noch erfährt, dass Du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, obwohl Deine ordentliche Kündigung zeitweilig ausgeschlossen war ...
Auch wird sich der Bezugszeitraum für den Anspruch auf ALG I verkürzen ...
Da ist eine Abfindung, die auch noch versteuert werden muss, doch nachgerade ein lukratives "Geschäft"!
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