Erstellt am 31.01.2018 um 11:13 Uhr von Mcboy88
Erfahrungen dazu leider nicht. Ich vermute ihr habt dann für einen Zeitraum X keinen BR und der AG niemanden, den er um irgendetwas um Zustimmung usw bitten muss, bis der neue BR im Amt ist. Fristen unterschreiten um dies zu vermeiden, kann zur gerechtfertigten Anfechtung führen.
Erstellt am 31.01.2018 um 11:27 Uhr von uller
Wann endet denn die Amtszeit des alten BR?
Erstellt am 31.01.2018 um 11:36 Uhr von DerN00b
Die Wahl war am 05.03. 2014, die konstituierende Sitzung des alten BR war am 18.03.2014
Erstellt am 31.01.2018 um 11:49 Uhr von krambambuli
Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, die gesetzlich vorgeschrieben sind, ist die Wahl allemal anfechtbar. Darum liber die bisher ausgeschriebene Wahl abbrechen und mit richtigen Terminen neu ansetzen. Dann müsst Ihr ggf. mit einer BR-losen Zeit rechnen.
Erstellt am 31.01.2018 um 11:53 Uhr von DerN00b
Wir haben bisher die Wahl noch nicht ausgeschrieben und werden in Folge dann die Wahlfristen selbst einhalten. Wir haben nur die Sorge, dass die Wahl vielleicht anfechtbar wäre, weil wir diese erst zu einem späteren Zeitpunkt durchführen, als dies eigentlich hätte sein sollen (05.03.).
Erstellt am 31.01.2018 um 12:08 Uhr von Challenger
§ 13:Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
Erstellt am 31.01.2018 um 12:12 Uhr von uller
Leitet unverzüglich die Wahl ein (Wahlausschreiben aushängen) dann ist die Betriebsratslose Zeit kurz. Allerdings hast du noch nicht gesagt, wann denn nun die Amtszeit endet. Wann die letzte Wahl war und die dazugehörige Konstituierende Sitzung ist ohne Belang. Wann wurde das Wahlergebnis des ersten BR veröffentlicht?
Erstellt am 31.01.2018 um 13:35 Uhr von DerN00b
Das Ergebnis der damaligen Wahlen wurde am 05.03. veröffentlicht (kleine Firma, war schnell ausgezählt). Dies ist für uns als Termin natürlich nicht mehr machbar, daher werden wir jetzt den Wahlvorstand bestellen und dann das Wahlausschreiben erlassen, die WO und die Wählerlisten aushängen. Damit sollte die Wahl dann Ende März stattfinden.
Erstellt am 31.01.2018 um 15:30 Uhr von Pjöööng
Möglicherweise endet die Amtszeit aber auch später. Offensichtlich wisst Ihr gar nicht genau wann die Amtszeit endet.
Euer Arbeitgeber weiß das dann auch gar nicht so genau...
Insofern könnte es das einfachste sein, dass der alte BR so lange weitermacht bis der neue seine Amtsgeschäfte übernimmt.
Es gibt viele BRM und Wahlvorstände die dem Irrglauben unterliegen dass der Wahltermin von Amtszeit zu Amtszeit immer weiter nach vorne rutscht. Das ist aber falsch. Maßgeblich für den Beginn der Amtszeit ist in der Regel das Ende der vierjährigen Amtszeit des vorherigen BR, unabhängig davon wann gewählt, bekanntgegeben oder konstituiert wurde oder wird.
Erstellt am 01.02.2018 um 11:11 Uhr von celestro
"Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, die gesetzlich vorgeschrieben sind, ist die Wahl allemal anfechtbar. Darum liber die bisher ausgeschriebene Wahl abbrechen und mit richtigen Terminen neu ansetzen. Dann müsst Ihr ggf. mit einer BR-losen Zeit rechnen."
Sie wählen anscheinend JETZT schon "zu spät". Da wäre abbrechen wohl das Dümmste, was man machen könnte.
Sie beginnen jetzt mit der Wahl, damit Sie nicht NOCH SPÄTER raus kommen.
"Maßgeblich für den Beginn der Amtszeit ist in der Regel das Ende der vierjährigen Amtszeit des vorherigen BR, unabhängig davon wann gewählt, bekanntgegeben oder konstituiert wurde oder wird."
Maßgeblich ist in der Regel die Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Urwahl.