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Anfrage nach §99 mit Zeitraum für eine Einstellung?

S
Sorcerer
Sep 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, wir (5er BR) haben eine Anhörung für eine Einstellung von unserem AG erhalten, in der er einen Zeitraum für die Einstellung angibt. Folgende Formulierungen werden in der Anhörung verwendet: "Herr XXX könnte frühestens ab dem 15.10.2020 wieder für uns tätig werden" "Der späteste Eintrittstermin wäre der 01.03.2021. Sollte Herr XXX bis zum 01.03.2021 die Stelle nicht antreten können, entsteht kein gemeinsames Arbeitsverhältnis. "Wir bitten um Zustimmung des Betriebsrates zur unbefristeten Einstellung des Herrn XXX, ab dem 15.10.2020." Meine Frage dazu ist nun, ob so eine Anfrage vollständig ist oder er nicht einen Zeitpunkt für die Einstellung angeben muss. Vorab schon mal vielen Dank!

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Community-Antworten (3)

C
celestro

29.09.2020 um 18:59 Uhr

Der AG hat wohl kein genaueres Datum, also kann er Euch keins geben. Würde ich vermutlich als unschädlich betrachten ....

B
BRHamburg

30.09.2020 um 06:05 Uhr

Habt ihr den AG mal gefragt warum er keine genaueres Datum angibt? Ein Problem sehe ich zwar auch nicht, würde aber darum bitten das der BR eine Info bekommt ob die Stelle angetreten wird.

E
esci

30.09.2020 um 10:14 Uhr

Eintrittsdaten neuer Mitarbeiter haben oft etwas mit den Kündigungsfristen der aktuellen Arbeitsstelle zu tun. Von daher ist es oft gar nicht möglich zum Zeitpunkt der Anhörung ein genaues Datum zu benennen. Ich sehe dies auch als unschädlich an.

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