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Sozialplan vs. Tarifvertrag

B
BRBerlin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns steht demnächst ein Stellenabbau an. Wir verhandeln mit dem AG gerade über einen Sozialplan. Darin enthalten ist natürlich auch der berühmte Multiplikator, welcher letztendlich die Höhe der Abfindung regelt.

Nun steht aber in unserem Tarifvertrag bereits die Höhe der Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen (BAP-Tarifvertrag)

Können wir dennoch selbst festlegen, wie hoch die Abfindungen sind?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

07.05.2015 um 17:33 Uhr

Da kommt der § 77 Abs. 3 BetrVG ins Spiel. Vielleicht gibt es im Tarif eine Öffnungsklausel? Sprecht doch mal mit der Gewerkschaft.

N
Nubbel

07.05.2015 um 17:59 Uhr

vll hat ein sozialplan mit einer tariflich geregelten abfindung bei kündigung nichts zu tun? was haltet ihr von einer anwaltlichen beratung oder einer schulung zu diesem thema?

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