Hallo zusammen,

bei uns steht demnächst ein Stellenabbau an. Wir verhandeln mit dem AG gerade über einen Sozialplan. Darin enthalten ist natürlich auch der berühmte Multiplikator, welcher letztendlich die Höhe der Abfindung regelt.

Nun steht aber in unserem Tarifvertrag bereits die Höhe der Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen (BAP-Tarifvertrag)

Können wir dennoch selbst festlegen, wie hoch die Abfindungen sind?