Erstellt am 26.01.2011 um 13:49 Uhr von Tanzbär
> denn das Arbeitsgericht hat auch keine Ahnung.
Der war gut.
Meinst Du, wenn sich keiner im Saal findet, der dazu bereit wäre, dass das Arbeitsgericht da was machen kann?
Vielleicht "Bestimmen"?
Die können allenfalls Mitarbeiter dazu bestellen, wenn diese auch bereit sind.
Erstellt am 26.01.2011 um 14:07 Uhr von pfeilenbogen
Hellischatz
hast Du dich bereiterklärt dieses Amt zu übernehmen? Wäre ja das Mindeste!!
Vielleicht sollte man einmal den Koll. etwas zum besonderen Kündigungsscgutz von WV-Mitgliedern, Wahlbewerbern zum BR und BR-Kandidaten/ Mitglieder sagen, könnte helfen, der Tätigkeitd es AG entgegen zu wirken.
Unternimmt der AG Dinge die Wahl zu behindern, sollte man sich den § 119 BetrVG einmal ansehen und den AG.Vertrtern welche hier aktiv werden diesen zeigen.
Erstellt am 26.01.2011 um 14:16 Uhr von Hellischatz
Klar erklär ich mich bereit. Es braucht auch noch etwas Überzeugungsarbeit meinerseits, da die beiden anderen durch die BV etwas entmutigt wurden. Es sind genug da die einen BR möchten und da arbeite ich dran.
Die GL hat nur auf Ihre Art informiert, von Details weis ich nix. Gestört haben sie nix nur die Leute gekauft die mich vor 6 Monaten noch vollgequasselt haben wie ich zu einem BR stehe.
Erstellt am 26.01.2011 um 14:46 Uhr von Ulrik
@Hellischatz
Wenn Du dich doch bereit erklärst, das Amt des Wahlvorstandes zu übernehmen, wieso ist dann die Veranstaltung so in die Hose gegangen??
Zumindest Du hättest doch gewählt sein müssen??
Oder hast Du dich da auch nicht zur Verfügung gestellt?
Erstellt am 26.01.2011 um 17:32 Uhr von Petrus
@ulrik: nein, laut Gesetz braucht es für die Wahl die Mehrheit der Anwesenden. Und wenn die keiner der vorgeschlagenen Kandidaten erreicht... (Ist zwar komisch, dass die Latte für die Wahl des WV höher liegt als für die eigentliche Wahl - aber nunja... Denken wir mal, dass sich der Gesetzgeber was dabei gedacht hat...)
Hellischatz: Drei ArbN gehen zur Rechtsantragstelle des ArbG (also Du mit zwei Mitstreitern), und beantragt, dass das ArbG nach §17 BetrVG einen Wahlvorstand zur BR-Wahl einsetzen möge, da in die vorgeschlagenen Kandidaten in der Betriebsversammlung nicht die notwendige Mehrheit der anwesenden ArbN erreicht haben. Dazu legt ihr die Einladung zur BetrVers, das Protokoll der Versammlung und die eingereichten Vorschläge für die Mitglieder des WV vor (also vmtl. wieder Du und die anderen zwei). Die nehmen den Antrag zu Protokoll, lassen euch unterschreiben und leiten das Ganze an den zuständigen Richter weiter.
Erstellt am 26.01.2011 um 17:41 Uhr von Hellischatz
Das war grundsätzlich nicht meine Frage, aber gerne.
Während der Betriebsversammlung wurde schnell klar das die Mehrheit der anwesenden AN sich gegen einen BR ausgesprochen haben. Das hat die wenigen die noch dafür waren komplett entmutigt. Ich alleine geht nicht. Deshalb bleibt jetzt nur noch die anderen wieder in den Arm nehmen und überzeugung ausstrahlen. Jetzt noch mal meine Frage.
Weis jemand wie so ein Antrag gestellt wird und wieviel Zeit mir dafür bleibt nach der BV?
Erstellt am 26.01.2011 um 17:49 Uhr von Hellischatz
Danke hier an Petrus.
Gut, dann geh ich jetzt hin, mobilisiere meine Mitstreiter und dann los. Das wird ein Ritt, wie ich mich freu.
Erstellt am 26.01.2011 um 17:54 Uhr von Petrus
Falls Du zufälligerweise Mitglied einer Gewerschaft sein solltest - die helfen natürlich auch.
Und Für weitere Fragen und Antworten: Bei Deiner Frage auf "Beitrag bearbeiten" klicken und das Häkchen bei "nur 7 Antworten" rausnehmen
Erstellt am 13.09.2018 um 10:59 Uhr von Linux
Diese Antwort wurde von "Linux" gelöscht.