Erstellt am 06.05.2015 um 14:01 Uhr von tatekuru
Hallo Purzel
Wenn ihr so unbeleckt und neu seid, dann solltet ihr erst einmal die besagten Grundseminare machen. damit habt ihr erst einmal genug zu tun.
Anschließend seid ihr schlauer und wisst ob und was ihr herauspicken könnt.
Erstellt am 06.05.2015 um 14:21 Uhr von Pjöööng
Es gibt die Grundlagenseminare, auf die hat jedes einzelne BR-Mitglied Anspruch.
Und es gibt Spezialthemen, bei denen hat das Gremium einen Schulungsanpsruch (der dadurch erfüllt wird, dass einzelne Mitglieder diese Schulungen besuchen und ihr Wissen dann an das Gremium weitervermitteln). Für die Notwendigkeit dieser Spezialthemen ist natürlich Voraussetzung, dass das Wissen für die BR-Arbeit erforderlich ist. Also kann z.B. der Versicherungs-BR die Schulung "Der Pharma-Außendienst" eher nicht besuchen.
Wenn es hier z.B. um das Thema Mobbing ging und Mobbing tatsächlich ein Thema im Betrieb ist, gibt es auch keinen Grund mit dem Besuch dieses Seminares zu warten, bis man die Grundlagenschulungen hinter sich hat.
Erstellt am 06.05.2015 um 15:59 Uhr von gironimo
auf jeden Fall geht "herauspicken" nicht. Es muss (wie Pjöööng schon schreibt) ein Bezug zu Euren Themen im Betrieb stehen. Wenn Ihr die aber als erforderlich beschließt, muss der AG auch zahlen.
Erstellt am 07.05.2015 um 06:48 Uhr von Speedy
Ich sehe es noch etwas anders.
Wenn ein ordentlicher Beschluss des Betriebsratsgremiums vorliegt und die Freistellung nach § 37.6 BetrVG ist, kann Dir kein AG "verbieten" an diesem Seminar teilzunehmen.
Was er allerdings kann, ist die Lohnfortzahlung für diese Zeit einzustellen und die Seminarkosten nicht zu bezahlen.
Dann muss man wohl seinen Anspruch vor dem Arbeitsgericht auf Lohnfortzahlung geltend machen.
Wie vorher schon von allen erwähnt, der BR beschließt die Erforderlichkeit des Mitgliedes oder des Gremiums.