Fortbildungen BR
Hallo!
Unser Chef hat 2 Seminare (beide haben Freistellung nach § 37,6) abgelehnt mit der Begründung "ich muss nur BR 1 bis 4 und AR 1-3 genehmigen und zahlen".
Das stimmt doch so nicht, oder? Ich dachte, § 37,6 sind die, die zur Ausübung der BR-Arbeit nötig sind und das wir uns 1-2 dieser Fortbildungen im Jahr herauspicken können.
Was sagen die alten Hasen und Fachmänner und Fachfrauen dazu (wir sind noch ein frisches und unbelecktes Gremium und jetzt etwas verunsichert)?
Community-Antworten (4)
06.05.2015 um 16:01 Uhr
Hallo Purzel Wenn ihr so unbeleckt und neu seid, dann solltet ihr erst einmal die besagten Grundseminare machen. damit habt ihr erst einmal genug zu tun. Anschließend seid ihr schlauer und wisst ob und was ihr herauspicken könnt.
06.05.2015 um 16:21 Uhr
Es gibt die Grundlagenseminare, auf die hat jedes einzelne BR-Mitglied Anspruch.
Und es gibt Spezialthemen, bei denen hat das Gremium einen Schulungsanpsruch (der dadurch erfüllt wird, dass einzelne Mitglieder diese Schulungen besuchen und ihr Wissen dann an das Gremium weitervermitteln). Für die Notwendigkeit dieser Spezialthemen ist natürlich Voraussetzung, dass das Wissen für die BR-Arbeit erforderlich ist. Also kann z.B. der Versicherungs-BR die Schulung "Der Pharma-Außendienst" eher nicht besuchen.
Wenn es hier z.B. um das Thema Mobbing ging und Mobbing tatsächlich ein Thema im Betrieb ist, gibt es auch keinen Grund mit dem Besuch dieses Seminares zu warten, bis man die Grundlagenschulungen hinter sich hat.
06.05.2015 um 17:59 Uhr
auf jeden Fall geht "herauspicken" nicht. Es muss (wie Pjöööng schon schreibt) ein Bezug zu Euren Themen im Betrieb stehen. Wenn Ihr die aber als erforderlich beschließt, muss der AG auch zahlen.
07.05.2015 um 08:48 Uhr
Ich sehe es noch etwas anders. Wenn ein ordentlicher Beschluss des Betriebsratsgremiums vorliegt und die Freistellung nach § 37.6 BetrVG ist, kann Dir kein AG "verbieten" an diesem Seminar teilzunehmen.
Was er allerdings kann, ist die Lohnfortzahlung für diese Zeit einzustellen und die Seminarkosten nicht zu bezahlen. Dann muss man wohl seinen Anspruch vor dem Arbeitsgericht auf Lohnfortzahlung geltend machen.
Wie vorher schon von allen erwähnt, der BR beschließt die Erforderlichkeit des Mitgliedes oder des Gremiums.
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