Beschluss einer personellen Einstellung
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Anhörung ( Einstellung eines Praktikanten). Die Wochenfrist ist abgelaufen da wir nicht zum Beschluss zusammen gekommen sind. Nun sitzen wir zusammen und können nur anmerken, dass wir keine Stellungnahme abgeben. Ist das richtig oder sollten wir garnichts machen? Beschliessen wir grundsätzlich die Person oder die Stelle?
Danke und Gruss
Community-Antworten (9)
06.05.2015 um 12:09 Uhr
Da hat euer Vorsitzender aber Mist gemacht und nicht geladen. Oder warum seid ihr nicht zusammengekommen? Das gäbe es bei mir nicht...
Das heißt personelle Einzelmaßnahmen und ihr beschließt die Zustimmung zu erteilen oder abzulehnen. Alles was ihr jetzt macht könnt ihr auch seien lassen, schlaft weiter.
06.05.2015 um 12:16 Uhr
"Das gäbe es bei mir nicht..." Beruhigend zu wissen, dass wenigstens einer alles richtig macht...
@Ferdi: die Frist ist rum, ihr habt jetzt keine Möglichkeit (rechtlich) zu reagieren. Ihr solltet aber aus der Situation lernen und die Dinge beim nächsten Mal innerhalb der Frist angehen.
"Beschliessen wir grundsätzlich die Person oder die Stelle?" Grundsätzlich die Person, die eingestellt werden soll (bspw. im Vergleich zu anderen Bewerbern). Ob eine Stelle vorher überhaupt ausgeschrieben und dann auch besetzt wird, entscheidet der AG - u.U. nachdem er euch in die Personalplanung involviert hat.
06.05.2015 um 12:48 Uhr
Vielleicht braucht Euer Vorsitzender eine kleine Schulung.
Ansonsten - durch Fristverstreichung ist die Zustimmung erteilt.
06.05.2015 um 21:21 Uhr
Vielleicht hat er ja auch alles richtig gemacht und nicht unnötig Zeit verplempert!
Die Aufnahme eines Schülerpraktikanten in den Betrieb ist keine "Einstellung" im Sinn des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Sie würde nämlich voraussetzen, dass eine Eingliederung in den Betrieb erfolgt, "um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen". Das ist bei einem Schülerpraktikum nicht der Fall.
Aus dem BAG Beschlus. vom 08.05.1990 - 1 ABR 7/89
06.05.2015 um 23:34 Uhr
Firblade Welche Glaskugel hat dir denn verraten, dass es sich hier um einen Schülerpraktikanten handelt?
07.05.2015 um 01:13 Uhr
@Fireblade... und auch wenn es so wäre, hat der BRV gefälligst eine Sitzung einzuberufen, wenn eine Anhörung kommt. Er ist nicht der Aussortierer vom Dienst. Immernoch entscheidet das Gremium, ob die fragliche Einstellung unter das zitierte Urteil fallen könnte oder nicht.
07.05.2015 um 01:47 Uhr
@ Ferdi
"Die Wochenfrist ist abgelaufen da wir nicht zum Beschluss zusammen gekommen sind." Ist ja super ...
"Nun sitzen wir zusammen und können nur anmerken, dass wir keine Stellungnahme abgeben." Ihr könnt für Euch selbst feststellen, dass der Zug abgefahren ist. Dafür ist noch nicht einmal eine Beschlussfassung erforderlich.
" Ist das richtig oder sollten wir garnichts machen?" Ihr habt doch mind. 7 Tage lang nichts gemacht. Mehr geht nicht.
" Beschliessen wir grundsätzlich die Person oder die Stelle?" Ohoh ... hier tun sich ganz gefährliche Wissenlücken auf!
Geht es im § 99 BetrVG doch um personelle Einzelmaßnahmen und dann ist auch noch klipp und klar zu lesen "... hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung ... zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und AUSKUNFT ÜBER DIE PERSON der Beteiligten zu geben;"
07.05.2015 um 02:55 Uhr
Wir hatten kürzlich eine Anhörung, die lautete "die Stelle ist befristet auf 18 Monate". Da haben wir den AG höflich gebeten, nicht die Stelle, sondern die Einstellung zu befristen. Er hat dann eine korrigierte Version der Anhörung geschickt. .. so haben wir verhindert, dass eine eigentlich unbefristete Stelle nicht automatisch nach 18 Monaten entfällt.
07.05.2015 um 22:07 Uhr
@nicoline „Welche Glaskugel hat dir denn verraten, dass es sich hier um einen Schülerpraktikanten handelt?“ Tja, welche Glaskugel mag das wohl gewesen sein?
Das war doch glatt die Beschlagene, daher auch das vielleicht!
Aber so ganz unmöglich ist es ja nicht, dass ein unwissender Arbeitgeber einfach, oder vielleicht auch aus Gewohnheit, eine Anhörung anleiert, ohne es ev. gar nicht zu müssen.
Und jetzt kommt da ein vielleicht allwissender BRV daher und sagt sich: „Ich erzeuge doch nicht unnötig Kosten und halte andere von der Arbeit ab, zumal der Kaffee auch alle ist, nur um dann festzustellen, dass hier überhaupt kein Fall nach § 99 BetrVG vorliegt. Ich biege ja auch nicht erst nach links ab und ziehe große Kreise, wenn ich weiß, dass ich nach rechts abbiegen muss.
@seesee Gelegentlich ist ein BRV auch der Aussortierer vom Dienst. Er hat auch nicht für allen Mist eine Sitzung einzuberufen, sondern den Mist vorher soweit zu sortieren, dass auch noch ein Grund, eine Sitzung überhaupt einberufen zu dürfen übrig bleibt. Und wenn er zweifelsfrei erkennt, dass kein Anhörungsfall vorliegt, darf er gemäß den Grundsätzen der §§ 2, 37 und 40 BetrVG auch keine sinnlose Sitzung einberufen.
Zur letzten MT: Verhindert habt ihr damit überhaupt nichts. Ihr habt es aber geschafft, dass der Apfelmus jetzt nach Birnen schmeckt.
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