Erstellt am 06.05.2015 um 09:35 Uhr von gironimo
Ihr habt doch einen Wahlvorstand berufen - oder?
Ansonsten hast Du als BR allemal das Recht diese Listen anzufordern, da sie zur Erfüllung der Aufgaben des BR aus dem § 80 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG erforderlich sind.
Erstellt am 06.05.2015 um 09:40 Uhr von Fragenmann
Nein wir haben noch nie eine JAV gehabt, und das bei 20 Azubis.
Ich möchte zunächst mal zu jedem Azubi gehen, mit jedem sprechen und mal sehen ob überhaupt interesse bestünde. Wozu einen Wahlvorstand einberufen wenn keiner Lust hat gewählt zu werden dachte ich mir...
Ok dann forder ich mal nach §80 an (nach Beschluss)
Erstellt am 06.05.2015 um 09:47 Uhr von Dezibel
Andersherum wird ein Schuh draus. Wahlvorstand berufen, der leitet die Wahl ein und wenn die Fristen vorbei sind und keiner wollte, dann ist die Messe gelesen.
Nur aus den Gesprächen wirst Du da nicht richtig schlau werden.
Erstellt am 06.05.2015 um 14:04 Uhr von xumuimhxer
Als BR steht Euch so oder so eine Liste aller Eurer Schäfchen zu. Darüber, welche Daten dort alle drinstehen, kann man streiten, aber Name, Geschlecht, Alter/GebDatum, Art des Beschäftigungsverhältnisses gehören IMHO zum absoluten Minimum.