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BV des GBR per Beschluss ausser Kraft setzen?

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dabbelx
Jan 2018 bearbeitet

Jetzt hab ich auch mal eine Frage: Wir sind eine Fa. mit 10 Standorten. Wir haben 10 Betriebsräte und einen GBR. Der GBR möchte nun eine Betriebsvereinbahrung duchboxen, womit unser BR nicht einverstanden ist. Unser BR-V und stellv. BR-V haben im GBR nur 2 Stimmen. Die restlichen GBR-Mitglieder werden die BV wohl durchwinken. Nun zu meiner Frage: Können wir als BR mit einem Beschluss verhindern, dass die BV in unserem Betrieb umgesetzt wird???

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Community-Antworten (7)

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gironimo

06.05.2015 um 11:29 Uhr

Ist denn der GBR überhaupt zuständig oder beauftragt diese BV abzuschließen? Welches Thema?

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dabbelx

06.05.2015 um 11:38 Uhr

Ob und wie der GBR bauftragt wurde, kann ich nicht beantworten. Es geht um Anlagenüberwachung mit Kameras. Angeblich um technische Störungen zu dokumentieren. Dabei wird aber auch der MA überwacht, was unser BR nicht in Ordnung findet.

G
gironimo

06.05.2015 um 11:47 Uhr

Da ist der GBR jedenfalls nicht zuständig, weil das Thema an sich von jedem Einzel-BR im Betrieb regelbar ist, selbst wenn alle Regelungen einheitlich aussehen sollten (unter Umständen aber unterschiedlich sein können).

So gesehen müssten ohnehin die Einzel-BRs der Vereinbarung ausdrücklich zustimmen - oder es nicht tun. Der GBR ist kein übergeordnetes Gremium, dass den Einzel-BRs etwas auf Auge drücken kann.

An Eurer Stelle würde ich dem AG schon im Vorfeld mitteilen, dass Ihr eine andere BV im Auge habt.

D
dabbelx

06.05.2015 um 12:50 Uhr

Womit kann ich begründen, dass der GBR nicht zuständig?

D
dabbelx

06.05.2015 um 12:54 Uhr

Du schreibst - ich zitiere: So gesehen müssten ohnehin die Einzel-BRs der Vereinbarung ausdrücklich zustimmen - oder es nicht tun. --- müssten oder müssen???

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Pjöööng

06.05.2015 um 13:14 Uhr

BetrVG § 50 Zuständigkeit (1) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet.

"... und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können ..."

Warum um alles in der Welt sollte es nicht möglich sein, die Kameraüberwachung innerhalb der einzelnen Betriebe zu regeln?

D
dabbelx

06.05.2015 um 13:29 Uhr

Danke null...damit kann ich erst mal arbeiten.

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