Tätigkeiten die nicht im Arbeitsvertrag stehen
Hallo Leute, darf der AG anweisen, das wöchentlich (Freitags) ein anderer Arbeitnehmer zum Ende der 2.Schicht (ca.20.00 Uhr) die Tür der Arbeitsstätte verschließt. Es gibt in dieser Schicht keinen verantw. Mitarbeiter wie Vorarbeiter oder Meister. Wie ist die Verantwortung wenn die Tür im nachhinein doch offen ist und Diebstähle begangen werden oder der Schlüssel verloren geht. Die Arbeitnehmer haben eigentlich einen Arbeitsvertrag als Zerspanungsmechaniker.
Community-Antworten (3)
06.05.2015 um 09:17 Uhr
Was ist denn dein Vorschlag, wer diese Tätigkeit übernehmen soll? Wie war es denn bevor die Anweisung kam?
06.05.2015 um 09:43 Uhr
06.05.2015 um 11:27 Uhr
Anweisen darf der AG das schon. Es dürfte zu den Nebenpflichten eines AN gehören auch Türen abzuschließen.
Natürlich kann man warten, bis mal was schief geht und dann hoffen, dass die Juristen das schon ins richtige Licht rücken (Haftungsfrage siehe Beitrag von Erbsenzähler) - als BR sollte man aber schon im Vorfeld das Problem mit dem AG besprechen und ggf. Regelungen finden. Man muss ja nicht erst warten, bis das Kind im Brunnen liegt.
Und da stehen Euch in der Diskussion alle praktischen Wege offen, wie das Problem im Betrieb gelöst werden kann.
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